Die Ehrenbürgerschaft und die Träger
Die Gemeindeordnung des Landes Baden-Württemberg erklärt zum Beispiel im Paragraphen 22, dass Gemeinden an Personen, die sich besonders verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen können. 14 Menschen wurden bislang zu Ehrenbürgern der Stadt Blaubeuren ernannt. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs waren dies: Gustav Sigloch (1968), Karl Spohn (1971), Christian Ruopp (1973), Karl Zepf (1978), Babette Gundlach (als erste Frau im Jahr 1980), Ruth und Adolf Merckle (1994) sowie Georg Hiller (2002).
Nun reiht sich Erich Straub ein. „Es ist die höchste Auszeichnung und Würdigung, die einem Bürger unserer stolzen Stadt zuteil werden kann“, ordnet Bürgermeister Jörg Seibold den Stellenwert ein. Erich Straub sei in Sachen Ehrungen schon geübt. Für sein leidenschaftli- ches Engagement wurde er bereits zuvor mit hohen Auszeichnungen bedacht. 1991 erhielt der Blaubeurer die Landesehrennadel. Zudem trägt er die silberne und auch die goldene Ehrennadel des Gemeindetags. 2009 wurde Erich Straub das Bundesverdienstkreuz verliehen. „Die Ehrenbürgerwürde können Sie nicht in den Schrank legen. Die begleitet Sie fortan, umhüllt Sie und Ihre Lebensleistung für die Stadt Blaubeuren gleichsam. Man kann die Würde annehmen, aber nicht ablegen“, so das Blaubeurer Stadtoberhaupt Jörg Seibold. Erich Straub erhielt eine Urkunde, das goldene Blaumännle, durfte sich in das Goldene Buch eintragen und trank aus dem Pokal namens Schimmele. Gemeinsam mit dem Klarinetten- und Vokalensemble der Stadtkapelle Blaubeuren sang er dann das Heimatlied mit. (msc)