Freiburg bleibt Streitthema
Vergewaltigung beschäftigt Regierung in Stuttgart
STUTTGART (tja) - Nach der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung in Freiburg hat sich Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) am Dienstag erneut gegen Kritik verteidigt. „Bis zur Stunde (…) kann ich nicht erkennen, dass hier Fehler gemacht wurden“, sagte Strobl am Dienstag. Er lasse den Fall aber prüfen.
Polizei und Staatsanwaltschaft stehen in der Kritik, weil es gegen den hauptverdächtigen Syrer Majd H. schon vor der Tat einen Haftbefehl gab. Dieser wurde aber nicht vollstreckt, die Frage ist nun, warum nicht. H. galt als Intensivtäter.
Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) kündigte an, mit Strobl gemeinsam Maßnahmen gegen Flüchtlinge wie Majd H. zu prüfen. „Bei uns Schutz suchen, aber das Leben hier unsicherer machen durch Straftaten, das geht gar nicht“, erklärte Kretschmann.
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WEINGARTEN (olli) - Der ehemalige Kanzler der Pädagogischen Hochschule Weingarten (PH), Gregor Kutsch, wird seine Klage gegen das Land BadenWürttemberg nicht weiterführen. Er hat seine Sprungrevision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zurückgezogen. Damit ist das Urteil aus erster Instanz vom Verwaltungsgericht Sigmaringen rechtskräftig. Das hat sein Anwalt Lothar Knopp auf Nachfrage der „Schwäbischen Zeitung“schriftlich bestätigt. Gregor Kutsch, bis Ende Juli 2017 Kanzler der PH Weingarten, hatte nach seinem Ausscheiden die Verbeamtung auf Lebenszeit gefordert und sich gegen die Befristung seines Beamtenverhältnisses, welches das Landeshochschulgesetz in BadenWürttemberg für den Posten des Kanzlers vorsieht, gewehrt.
Durch seine Klage vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen hatte er für mehrere Monate die Nachbesetzung des KanzlerPostens an der PH verhindert. Erst als das Verwaltungsgericht ein Urteil gefällt hatte, konnte der Posten im Dezember 2017 nachbesetzt werden. Das Verwaltungsgericht hatte Kutschs Klage zwar abgewiesen, zeitgleich aber einer Sprungrevision stattgegeben. Dadurch durfte Kutsch seine Revision direkt beim Bundesverwaltungsgericht einbringen. Allerdings war diese stark abhängig von einem ähnlichen Fall eines Kanzlers aus Brandenburg, der bereits beim Bundesverfassungsgericht lag. Während Kutschs Revisionsverfahren erging der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Brandenburger Fall. Darin wurde die brandenburgische Hochschulkanzlerregelung für verfassungswidrig erklärt, zeitgleich aber auch die baden-württembergische Regelung als verfassungsgemäß erachtet. Das gab für Kutsch den Ausschlag, die Revision zurückzuziehen.