Grünen-Antrag zum Bleiberecht scheitert
Verwaltungssausschuss sieht Forderung bereits erfüllt
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ULM - Die grüne Fraktion im Kreistag des Alb-Donau-Kreises will, dass integrierte Menschen mit Migrationshintergrund, aber ohne dauerhaftes Bleiberecht, in Deutschland bleiben dürfen. Die Mehrheit im Verwaltungssausschuss des Kreistages am Mittwoch einen entsprechenden Antrag abgelehnt: Der Landkreistag hatte bereits im August gefordert, einen „Spurwechsel“über eine Stichtagsregelung zu ermöglichen. Man wolle nichts fordern, was bereits politischer Konsens sei.
Die Grünen im Alb-Donau-Kreis aber bleiben bei der Forderung nach einem eigenen Papier: Voraussetzungen für Bleiberecht für Menschen mit Migrationshintergrund sei, dass sie beruflich integriert sind, die deutsche Sprache für den Alltag ausreichend beherrschen, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland akzeptieren und respektieren und nicht straffällig geworden sind. Mittelfristig sei eine Einbürgerung zu ermöglichen, heißt es in dem Antrag.
„Diese Forderung begründet sich aus dem enormen Arbeitskräftebzw. Fachkräftemangel in unserer Region, der die wirtschaftliche Entwicklung gefährdet“, schreibt Fraktionschef Robert Jungwirth und fügt hinzu: „Diese Forderung ist ein Gebot der demographischen Entwicklung, der Sicherung der Sozialsysteme und der Humanität.“
Gleichzeitig würden immer noch viele junge Menschen mit Flüchtlingshintergrund abgeschoben oder mit Arbeitsverbot belegt und eine Abschiebung drohe, nur weil sie den formalen Kriterien nicht entsprechen. Jungwirth betont: „Zu Recht wehren sich Handwerkskammer und Unternehmerzusammenschlüsse gegen die weitere Abschiebung dieser Menschen.“Viele dieser Menschen leben laut Antrag seit Jahren hier, haben die deutsche Sprache erlernt, häufig eine berufliche Ausbildung absolviert und sind im Arbeitsleben, aber auch in ihrem privaten Umfeld integriert.
Abschließend heißt es: „Im Rahmen eines Einwanderungsgesetzes, das die Grünen begrüßen, sollten gesetzlich geregelte Übergänge für diese Menschen in einen gesicherten Aufenthaltsstatus möglich werden.“
Diskussion auch in Berlin
Die Grünen im Kreistag nehmen mit ihrem Antrag eine aktuelle Diskussion auf: Denn Union und SPD haben sich auf ein neues Regelwerk für den Zuzug ausländischer Fachkräfte geeinigt. Der aktuelle Entwurf für ein Fachkräfteinwanderungesetz sieht außerdem neue Regeln für abgelehnte Asylbewerber vor, die arbeiten. Voraussetzung ist allerdings, dass sie die Gründe, die eine Abschiebung verhindern, nicht selbst zu verantworten haben. Einen „Spurwechsel“für abgelehnte Asylbewerber direkt in die Arbeitsmigration sieht er nicht vor. Den Entwurf hatte das Bundesinnenministerium mit den Ressorts Arbeit und Wirtschaft gemeinsam erarbeitet. Den anderen Ministerien war er bereits zur Abstimmung übermittelt worden.
Nach Medienberichten soll das Kabinett am 19. Dezember über den Entwurf entscheiden. Er sieht eine Lockerung der Regeln für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten vor, die in Deutschland arbeiten wollen.