Lauteracher Gemeinderat lehnt Bürgerbegehren ab
Bürgerinitiative für die eigene Wasserversorgung kündigt Widerspruch an
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LAUTERACH - Bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat Lauterach bei seiner außerordentlichen Sitzung das Bürgerbegehren für einen Volksentscheid der Bürgerinitiative zum Erhalt der ortseigenen Wasserversorgung abgelehnt. Das Gremium begründete seine Entscheidung mit Unklarheiten, die bei der Information der Unterschriftengeber aufgetreten seien. Die Vertrauensmänner der Bürgerinitiative wollen dagegen Widerspruch einlegen.
Rund 60 Zuhörer waren am Montagabend zur Sitzung in der Vereinsraum der Lautertalhalle gekommen, um zu sehen, wie es in Sachen Wasserversorgung in der kleinen Gemeinde weitergeht. Wichtigster Tagesordnungspunkt der Sitzung war schließlich die Entscheidung, ob das angestrebte Bürgerbegehren der Bürgerinitiative zugelassen wird. Diese fordert, dass alle Einwohner Lauterachs darüber entscheiden sollten, ob die Gemeinde künftig ihre eigene Wasserversorgung behält und damit auch alle notwendigen Investitionen tätigt oder die Versorgung beispielsweise an die Bussenwasserversorgungsgruppe (Buwag) abgegeben wird, die nach deren Sanierung die Anlagen übernehmen und unterhalten würde.
Eine Liste mit 169 Unterschriften hatten Elmar Haußmann und Horst Wimmer Ende Oktober im Rathaus abgegeben. Mit ihrer Unterschrift hatten die Bürger die Forderung nach dem Bürgerbegehren unterstützt. Die hohe Zahl an Unterstützern zeige auch der Kommunalaufsicht die Dringlichkeit des Themas. Dennoch habe die Behörde darauf hingewiesen, dass der Gemeinderat darüber zu entscheiden habe, ob das Bürgerbegehren zugelassen werde. Vor der Abstimmung betonte Horst Wimmer immer wieder, dass eine Abstimmung deutlich demokratischer sei, als wenn mit dem Gemeinderat die gewählten Volksvertreter eine Entscheidung über die künftige Wasserversorgung treffen würden.
Grundsätzlich stehe das Gremium einem Bürgerbegehren positiv gegenüber, verdeutlichte Lauterachs Bürgermeister Bernhard Ritzler mehrfach. Im aktuellen Fall habe der Rat allerdings Zweifel daran, ob die Fragestellung richtig gewählt sei und ob die Bürger mittels des zur Unterschriftenliste gelieferten Infoblatts richtig informiert seien. „Bei der Frage, ob man die eigene Wasserversorgung behalten will, werden wohl 95 Prozent der Bürger mit ja stimmen“, sagte Ritzler. Klar müsse aber sein, was das koste und ob sich die Gemeinde den Erhalt auch langfristig leisten könne. Die Fachleute vom Landratsamt jedenfalls hätten die von der Bürgerinitiative favorisierte Variante, die eigene Wasserversorgung zu erhalten, als nicht zukunftsfähig eingestuft.
„Außerdem wird auf dem Infoblatt behauptet, der Gemeinderat habe sich bereits dafür entschieden, der Buwag beizutreten und das auch schon im Amtsblatt bekanntgegeben, das stimmt so einfach nicht“, sagte Bernhard Ritzler. Begründet werde das damit, dass die Gemeinde einen Förderantrag für die nötigen Arbeiten für den Anschluss an die Gruppe gestellt habe. „Das mussten wir allerdings so machen, weil das die teuerste Variante ist und wir wissen müssen, was zuschussfähig ist“, so der Bürgermeister. Denn klar sei, ohne Förderung könne sich Lauterach die Sanierung der Hochbehälter und die übrigen Maßnahmen überhaupt nicht leisten. Zudem sei nur eine Verbesserung der Versorgungsstruktur förderfähig und nicht der Erhalt der bestehenden.
Bei der Enthaltung des stellvertretenden Bürgermeisters Lutz Mammel hat sich das Gremium am Montag daher gegen die Zulassung des Bürgerbegehrens entschieden. Dagegen will nun die BI Widerspruch einlegen. Einig waren sich beide Seiten, dass früh im neuen Jahr eine weitere Bürgerinformationsveranstaltung stattfinden soll. Damit sich die Vertrauensleute auf diese genau vorbereiten können, hat Bürgermeister Bernhard Ritzler ihnen am Montag das Strukturgutachten mit Kostenschätzungen und Risikoanalyse übergeben.