Razzia in Ulmer Shisha-Bars
Bei einer koordinierten Aktion statten Zollbeamte 14 Lokalen einen Besuch ab - 13 Strafverfahren - Es kommt zu Rangeleien
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ULM - 50 Kilo Wasserpfeifentabak beschlagnahmt, 38 Personen überprüft und 13 Strafverfahren eingeleitet. Das ist die Bilanz für Ulm einer bezirksweit koordinierten Kontrollaktion in 14 Shisha-Bars.
Hagen Kohlmann, Pressebeauftragter des Ulmer Hauptzollamts, spricht von einem schwierigen Einsatz innerhalb eines „sehr speziellen“Klientels.
Jeder behördliche Kontakt werde in dieser Szene abwehrend beäugt. Das Unverständnis für die Kontrollen, die vor allem die Einhaltung tabakrechtlicher Vorschriften im Visier hatten, sei also sehr groß gewesen. Es sei auch zu kleineren Rangeleien gekommen. Denn ein Unrechtsbewusstsein hätte kaum einer der Betreiber. In den Shisha-Bars würde „wild rumgepanscht“. So sei nicht mehr nachvollziehbar, ob auch die vorgeschriebene Steuer für die Rauchwaren entrichtet wurde. In einem Fall sei der Schmuggel aus einem Drittland offensichtlich gewesen.
Meist wurden Verstöße gegen den „Verpackungszwang“geahndet. Denn in den Ulmer Shisha-Bars würde unkontrolliert aus großen Eimern in kleine Endverbraucherportionen abgefüllt. Und zwar ohne dafür die korrekte Steuer abzuführen.
Die Tabaksteuer wird nämlich meist nicht durch Zahlung des Steuerbetrages entrichtet, sondern durch Verwenden von Steuerzeichen, also Banderolen, an den Kleinverkaufspackungen. Wenn also der Shisha-BarBetreiber eigene Mischungen anfertigt, muss er vorher die passenden Steuerzeichen von der Zentralen Steuerzeichenstelle beziehen, um damit die Packungen zu versiegeln.
Die Betreiber entgegnen: ShishaBars zu betreiben, ohne dabei Rechtsverstöße zu begehen, sei in der Praxis fast unmöglich.
Denn bereits wenn der Gastwirt die Shisha-Köpfchen aus einer Großpackung mit zehn oder 20 Gramm Tabak befüllt, begehe er rein formal einen Rechtsverstoß. Denn der portionsweise Verkauf ist in Deutschland verboten. Verkauft werden nur verschlossene Verpackungen mit Steuerzeichen.
„Die Tabaksteuergesetzgebung ist sehr eng gefasst“, sagt Kohlmann. Denn wenn der Verkauf in offenen Kleinverkaufspackungen erlaubt wäre, würde das Tür und Tor für Schmuggler öffnen.
Kontrolliert wurde auch eine Shisha-Bar in der Ulmer Innenstadt, die erst Mitte November jüngst Besuch von Gesetzeshütern hatte. Seit Ende 2015 werde gegen drei Verdächtige ermittelt. Die Mitglieder einer rockerähnlichen Gruppierung stehen im Verdacht, seit Anfang 2015 mehr als 30 Gäste eines Bordells in der Blaubeurer Straße betrogen zu haben. Sie sollen bei Zahlungen mit Kredit- und EC-Karten entweder einen höheren Betrag vom Konto ihrer Besucher abgebucht oder mehrere Abbuchungen hintereinander getätigt haben. Nun haben die Betreiber der Shisha-Bar offenbar noch Ärger wegen der Beschädigung von Steuerzeichen am Hals.
Nicht nur in der Stadt wurden Shisha-Bars kontrolliert, sondern im gesamten Zuständigkeitsbereich des Ulmer Hauptzollamts, das von Ulm bis Reutlingen, Zollernalb und den Bodensee reicht. 88 Ermittler verschiedener Zoll-Kontrolleinheiten und Einheiten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrollierten 60 Shisha-Bars. In 24 Fällen leiteten die Beamten Strafverfahren wegen widerrechtlichen Entfernens von Steuerbanderolen oder Vermischen von Tabak ein. In 53 Fällen sprachen die Zöllner Verwarnungen wegen der Beschädigung des Steuerzeichens aus und erhoben insgesamt 2640 Euro Verwarnungsgeld. Knapp 200 Kilogramm Wasserpfeifentabak wurden beschlagnahmt.
Schlag gegen Schwarzarbeit
Auch gegen Schwarzarbeit wurde vorgegangen: Die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit registrierten in mehreren Fällen Sofortmeldeverstöße, Verstöße gegen Aufzeichnungspflichten sowie den Verdacht auf Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis. Bei einer Person fanden die Zollbeamten einen Schlagring. Sie leiteten ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.