Vier Jahre Gefängnis für Sextäter
Ein 23-jähriger obdachloser Trinker versuchte unweit des Busbahnhofs zwei Frauen zu vergewaltigen
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ULM - Die erste Große Strafkammer des Ulmer Landgerichts hat einen 23-Jährigen nach dreitägiger Beweisaufnahme wegen zweifacher sexueller Nötigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Der Mann hatte die Taten voll umfänglich gestanden. Mit viel Glück waren zwei junge Frauen in Ulm binnen zweier Tage dem Sextäter entkommen, der sie vergewaltigen wollte.
In der Nacht zum 30. April waren drei Männer einer Frau zu Hilfe gekommen, nachdem das Opfer um Hilfe geschrien hatte.
Einen Tag zuvor war der 23-jährige Syrer mit offener Hose in Vergewaltigungsabsicht auf eine 24-Jährige am Zentralen Omnibusbahnhof losgegangen um sie zum Sex zu zwingen. Buchstäblich im letzten Moment konnte sich die Frau in Todesangst in einen Bus retten. Der Fahrer hatte blitzschnell reagiert und ihr die Tür geöffnet.
Bei der Urteilsbegründung hob der Vorsitzende Richter das umfassende Geständnis des Angeklagten als Milderungsgrund hervor, zumal der Strafrahmen für solche brutalen Taten bei zehn Jahren Gefängnis endet.
Außerdem hatte der Mann zugestimmt, dass auf eine Gerichtsvorladung des Opfers vom 29. April verzichtet werden konnte. Dabei handelt es sich um eine junge Frau aus Österreich, die seit Jahren psychisch krank ist. Sie war in Deutschland unterwegs gewesen, um die „Botschaft der Engel zu verkünden,“wie sie kurz nach der Tat bei der polizeilichen Vernehmung mitteilte. Sie war erst spät abends in Ulm aus dem Zug gestiegen und hatte sich am Ulmer Bahnhof, nichts Böses ahnend, zu einer Gruppe Männer gesellt, die Alkohol getrunken hatten.
Nach eigenen Angaben soll der Angeklagte hier und in den Stunden zuvor eine Flasche Wodka und mehrere Bier konsumiert haben. So konnte sich die Kammer mit der Verlesung des Aussageprotokolls bei der Ulmer Kripo begnügen, die der Angeklagte vor Gericht inhaltlich bestätigte. Als es in jener Nacht kalt wurde und die Österreicherin vom Busbahnhof zum Hauptbahnhof gehen wollte, bot der obdachlose Mann seine Begleitung an. Doch schlug er mit der Ortsunkundigen einen anderen Weg ein.
Kurz vor der Zinglerbrücke zog der Begleiter plötzlich eine Decke aus dem Gebüsch, in dem sein Nachtlager war, legte sie um die Schultern der frierenden Frau und begann sie massiv sexuell zu belästigen. Zu einer vollendeten Tat kam es nicht, weil zunächst ein Mann des Weges kam, der zufällig der Mitschüler des Angeklagten war und sich auf dem Heimweg von einem MoscheeBesuch befand. Energisch forderte der junge Mann ihn auf, von der Frau abzulassen, was der nicht tat und ihn bedrohte. Doch als drei Passanten kurz darauf zum Tatort herbeieilten, ließ er von seinem Opfer ab und flüchtete.
Im ersten Fall trat das Opfer als Belastungszeugin im Beisein eines Anwalts auf. Sie war am Sonntag, 29. April frühmorgens auf dem Weg zu einer Fortbildung in Wiblingen und wurde von dem Angeklagten spontan überfallen.
Tatort: Wieder die Grünanlage nahe des Busbahnhofs. Sie wehrte sich mit letzter Kraft gegen die gewalttätigen Belästigungen mit dem Ziel Vergewaltigung. Die Frau konnte sich in letztem Aufbäumen befreien. Doch immer wieder setzte der körperlich weit überlegende Mann nach.
Schließlich konnte sie sich noch einmal losreißen und rannte zu einem stehenden Bus, dessen Fahrer sofort die Lage erkannte und ihr geistesgegenwärtig die Tür öffnete. Er war der Rettungsengel für die junge Frau, die heute noch psychisch angeschlagen ist und ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen muss.
„Traurige Kindheit“
Am Ende der Beweisaufnahme machte der Mann persönliche Angaben über seine Vergangenheit, sprach von einer traurigen Kindheit mit einem gewalttätigen Vater, der ihn mit Stromschlägen gefoltert haben soll. Seine Kindheit habe er aus Angst vor ihm auf der Straße verbracht. Hin und wieder habe er Jobs bekommen, aber von dem Lohn habe er sich keine Wohnung leisten können und sei so wieder auf der Straße gelandet.
Am 10. Mai wurde er dann verhaftet. Ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, an dem er kurz davor war, eine Beschäftigung in einem Freizeitpark bei Günzburg anzutreten. Alkohol habe er getrunken, um seine schreckliche Kindheit zu vergessen.