Seehofer verschärft die Gangart bei den Abschiebungen
Bundesinnenminister legt das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“vor – Lob von Strobl, harte Kritik von Pro Asyl
BERLIN (AFP/KNA/sal) - Seit seinem Antritt als Bundesinnenminister verspricht Horst Seehofer, dass er die Zahl der Abschiebungen erhöhen will. Jetzt hat der CSU-Politiker einen konkreten Maßnahmenkatalog vorgelegt – und erhält neben Zustimmung aus Unionskreisen für die härtere Gangart auch viel Kritik aus Reihen der Opposition und von Nichtregierungsorganisationen wie Pro Asyl. Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) lobte Seehofers Vorschläge am Donnerstag. Er sagte der „Schwäbischen Zeitung“: „Der Gesetzentwurf geht jetzt in die absolut richtige Richtung.“Vieles, was er selbst häufig gefordert habe, werde „hier konkretes Regierungshandeln“.
Das am Donnerstag von Seehofer an die anderen Ministerien übermittelte „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“sieht unter anderem vor, dass künftig bestraft werden kann, wer Betroffene vor einer unmittelbar bevorstehenden Abschiebung warnt. Auch soll besser unterschieden werden können zwischen Ausreisepflichtigen, die aus humanitären Gründen geduldet sind, und solchen, die ihre Abschiebung aktiv behindern. Insgesamt gab es laut Innenministerium Ende 2018 rund 236 000 Ausreisepflichtige, davon 180 000 mit Duldung und 56 000 ohne Duldung. Nun solle der Fokus stärker auf die Gruppe der Geduldeten gelegt werden. Von diesen hätten fast 80 Prozent keine Reisedokumente. Wer seine Ausreise so oder durch Identitätstäuschung verhindere, soll aus der Duldung herausfallen. Auch sollen die Voraussetzungen für die Abschiebehaft vereinfacht werden. ProAsyl-Chef Günter Burkhardt kritisierte, die „uferlose Ausdehnung von Haftgründen“könne nahezu jeden abgelehnten Asylbewerber treffen.
Heute stimmt der Bundesrat zudem darüber ab, ob Tunesien, Algerien, Marokko sowie Georgien künftig als „sichere Herkunftsstaaten“eingestuft werden. Auch dieses Gesetz hat zum Ziel, Asylverfahren zu beschleunigen.
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BERLIN (KNA) - Durch eine Reform der Strukturen und eine bessere Zusammenarbeit bei der Organspende hofft der Bundestag, die Zahl der Organspenden zu erhöhen. Dazu verabschiedete er am Donnerstag in Berlin mit den Stimmen von Union, SPD, Grünen, Linken und FDP gegen die Stimmen der AfD ein Gesetz.
Danach sollen die Entnahmekrankenhäuser künftig so vergütet werden, dass ihnen aus Transplantationen kein finanzieller Nachteil erwächst. Der jeweilige Transplantationsbeauftragte soll mehr Zeit und ein Zugangsrecht zu den Intensivstationen erhalten und hinzugezogen werden, wenn Patienten nach ärztlicher Beurteilung als Organspender in Betracht kommen. Um jederzeit einen Hirntod feststellen zu können, sollen die Krankenhäuser, die Bundesärztekammer und die Krankenkassen bundesweit eine Rufbereitschaft für neurologische Fachärzte zur Feststellung des Hirntodes einrichten.