43 Millionen Deutsche müssen ihre Führerscheine umtauschen
Einheitliche Dokumente in Europa: Bundesrat entscheidet über Fristen
BERLIN/RAVENSBURG/MÜNCHEN (sz) - Millionen Deutsche werden ihre Führerscheine umtauschen müssen. Die Dokumente sollen in Europa einheitlich sein und sicher vor Missbrauch. Dies sieht eine EURichtlinie von 2006 vor. Am heutigen Freitag entscheidet der Bundesrat über den Zeitplan für den Umtausch von geschätzt 43 Millionen Dokumenten, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind. Ob der Bundesrat der Empfehlung des Verkehrsausschusses zustimmen wird, ist allerdings offen.
Die „Elfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“sieht vor, dass die Besitzer ihre Dokumente gestaffelt nach ihren Geburtenjahrgängen zum Amt bringen. Wer vor 1953 geboren ist, hat am meisten Zeit, seinen Führerschein zum Amt zu bringen und ein neues Kärtchen zu beantragen: Erst nach dem Jahr 2033 darf jemand, der vor 1953 geboren (und zu dem Zeitpunkt dann über 80 Jahre alt ist!), nicht mehr mit dem alten Dokument unterwegs sein.
Die Jahrgänge 1953 bis 1958 haben weniger Zeit: Die müssen ihren Führerschein bis 2022 umgeschrieben haben. Die folgenden Geburtsjahrgänge sind jeweils ein Jahr später dran.
Ist der Führerschein nach dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden, ist nicht mehr das Geburtsjahr entscheidend. Dann gilt das Ausstellungsjahr. Wer 1999 seine Fahrerlaubnis bekommen hat, muss bis 2026 eine neue beantragt haben. Und so fort.
Der ADAC schreibt: „Für den Umtausch ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig.“Wenn der alte (rosa oder graue) Führerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt wurde, dann brauche man auch noch eine „Karteikartenabschrift“der Behörde, die den Führerschein ausgestellt hatte. Der ADAC schreibt weiter, der Umtausch werde 25 Euro kosten.
Alle 15 Jahre erneuern
Bis 2028 sollen möglichst viele AltFührerscheine in Deutschland umgetauscht sein, dann verlieren auch die seit 2013 ausgestellten ihre Gültigkeit. Denn seit diesem Zeitpunkt müssen grundsätzlich alle Führerscheine nach 15 Jahren erneuert werden. Das bedeutet aber nicht, dass die Deutschen auch alle 15 Jahre ihre Fahrtauglichkeit unter Beweis stellen müssen. Die Führerscheine gelten weiter unbefristet.