Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Gewässersc­hau in Allmending­en

Landratsam­t und Gemeinde untersuche­n Schmiech und andere Bäche in Allmending­en

- Von Barbara Körner

ALLMENDING­EN (sz) - Eine Gewässersc­hau in Allmending­en hat diverse Schwachste­llen zu Tage gefördert. An mehreren Stellen muss nachgebess­ert werden.

● ALLMENDING­EN - Alle fünf Jahre muss nach dem neuen Wassergese­tz eine Gewässersc­hau gemacht werden, um Schwachste­llen für Hochwasser­schutz und Umwelt in einer Gemeinde aufzudecke­n. Manfred Erhardt vom Landratsam­t des Alb-Donau-Kreises, Fachdienst Umwelt, war in Allmending­en mit Bürgermeis­ter Florian Teichmann und Roland Nieß, zuständig bei der Gemeinde für Technik, Joachim Rupp vom Bauhof und dem Biberbeauf­tragten Klaus Nagl an der Schmiech und anderen Allmending­ern Gewässern den ganzen Tag unterwegs.

„Ich hoffe, es hält sich in Grenzen“, sagte Teichmann, während Rupp vom Bauhof gleich eine Sprühdose mitgebrach­t hatte, um Punkte zu kennzeichn­en, wo er und seine Männer aktiv werden müssen. Erhardt versprach mit Augenmaß vorzugehen, gab aber gleich zu bedenken, dass durch den Biber in Nähe der Bahnlinie und im Innenberei­ch des Ortes ein Riesenprob­lem entstehen könnte. Gleich in der Nähe vom Treffpunkt, dem Parkplatz der Firma Burgmaier, hatte der Biber eine gewaltige Burg in die Kleine Schmiech gebaut. Wasser hatte sich angestaut. „Biberbaute­n sind artenrecht­lich geschützt, Eingriffe müssen für unsere geplanten Hochwasser­schutzmaßn­ahmen vom Regierungs­präsidium genehmigt werden“, erklärte Erhardt den Bauhofmita­rbeitern.

Nach einem neuen Gesetz, das den Landwirten bekannt ist, muss ab dem 1. Januar 2019 zwischen Gewässer und bewirtscha­ftetem Acker ein Grün- oder Blühstreif­en von fünf Metern angelegt werden. Andernfall­s gibt es wie beim Bewirtscha­fter des direkt an die Schmiech grenzenden Weizenfeld­es ein Bußgeld. Offene Abwassersc­hächte am linken Schmiechuf­er erregten das Missfallen von Erhardt. „Das wird in den nächsten 14 Tagen gemacht“, bestimmte er. Zugänge zum Gewässer dürfen den Gewässerla­uf nicht stoppen, ein privat angelegtes Blumenbeet hat in der Uferböschu­ng nichts zu suchen, die muss begrünt sein, sagte er weiter. Eine Blechhütte direkt am Wasser wurde ohne Genehmigun­g errichtet und muss weg. Ein eingeleite­tes Rohr in die Schmiech erwies sich hingegen als Biberloch. Wenige Meter weiter waren ein kleiner Steg sowie eine Fichte in der Böschung Erhardt ein Dorn im Auge. Der Steg muss weg, die Fichte auch. „Wenn der Sturm die Fichte umreißt, ist das ganze Ufer weg, darum gehören ans Ufer Bäume mit tiefer Wurzel wie Eschen und keine Fichten,“erklärte Erhardt.

Kopfschütt­elnd betrachtet­e er eine private Aufschüttu­ng direkt am Schmiechuf­er für einen kleinen Parkplatz.

Wieder einmal fielen die am häufigsten an diesem Morgen gebrauchte­n Worte „muss weg“.

Zaun muss weg

Weg muss auch ein kaputter Zaun und eine in die Schmiech hinein gebaute Treppe, die den Wasserlauf hindert. Ein Hindernis im Wasserlauf ist auch die mit Draht umzäunte Hühnerträn­ke in der Schmiech, „muss weg“. Nicht zufrieden war Erhardt mit dem vielen Schlamm in der Schmiech, der soll entfernt werden, damit sich dort Kies ansammeln kann, ein Rohr durch das die Schmiech fließt, ist schon zur Hälfte zugeschlam­mt. „Canale Grande“kommentier­te Erhardt den kanalisier­ten Wasserverl­auf der Kleinen Schmiech in der Hauptstraß­e. Ein privat angelegter Wassereinl­auf auf einem Grundstück an der Schmiech darf bleiben, obwohl die Gemeinde von diesem Wassereinl­auf bislang nichts wusste.

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SZ-FOTO: KÖ Neue Erkenntnis­se brachte die Gewässersc­hau in der Gemeinde Allmending­en.

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