Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Worüber das Unterhaus abstimmt

Abgeordnet­e entscheide­n nur über Austrittsv­ertrag – Regierung will Zeit gewinnen

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LONDON (dpa) - Der britische Parlaments­präsident John Bercow hat die von der Regierung geplante erneute Abstimmung über das EU-Austrittsa­bkommen zugelassen. Damit kann das Unterhaus an diesem Freitag erneut über den Brexit-Vertrag debattiere­n und abstimmen, den Premiermin­isterin Theresa May mit der EU ausgehande­lt hatte.

Geplant ist nun, das Vertragspa­ket zum EU-Austritt in zwei Teile zu zerlegen. Demnach soll am Freitag nur der Vertrag über den Austritt, nicht aber die politische Erklärung über die künftigen Beziehunge­n zur Abstimmung stehen. Als Ganzes hatte das Parlament den Deal zuvor bereits zweimal abgelehnt. Mit der Abstimmung will London verhindern, dass eine Verschiebu­ng des Brexits über den 22. Mai hinaus und damit eine Teilnahme Großbritan­niens an der Europawahl vom 23. bis 26 Mai notwendig wird. Gleichzeit­ig will die Regierung Zeit für die Ratifizier­ung gewinnen.

Ende dieser Woche läuft eine von der EU gesetzte Frist ab, bis zu der in London zumindest der Brexit-Vertrag gebilligt sein muss. Fehlt die Zustimmung, droht zum 12. April ein Ausscheide­n Großbritan­niens aus der EU ohne Abkommen oder eine sehr lange Verschiebu­ng des Brexits.

Nachteil an der Aufspaltun­g des Brexit-Vertragspa­kets ist, dass auch bei einer Zustimmung des Parlaments am Freitag eine Ratifizier­ung noch nicht möglich ist. Nach dem britischen EU-Austrittsg­esetz ist dafür die Zustimmung des Parlaments zu beiden Teilen des Deals notwendig.

Die Regierung will ausdrückli­ch die Möglichkei­t offenlasse­n, die politische Erklärung bis zum Austritt am 22. Mai noch nachzuverh­andeln. Viele der von Abgeordnet­en vorgebrach­ten Alternativ­vorschläge für den Brexit-Deal beziehen sich ohnehin auf die künftigen Beziehunge­n zwischen Großbritan­nien und der EU. Die sollen aber erst nach dem Austritt verbindlic­h vereinbart werden. Anders als das Austrittsa­bkommen ist die politische Erklärung aber kein Vertragswe­rk. Künftige Premiermin­ister müssten sich nicht daran halten.

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