Eine Verlegung mit Hürden
Neuer Standort für Gewerbefläche in Dellmensingen widerspricht „Raumordung“– „Zielabweichungsverfahren“soll helfen
ERBACH (reis) - Zähneknirschend hat der Erbacher Gemeinderat beschlossen, für die Verlegung der im Flächennutzungsplan nordöstlich von Dellmensingen ausgewiesenen Gewerbefläche „Triebäcker“an einen neuen Standort an der Bundesstraße 30 ein notwendiges „Zielabweichungsverfahren“beim Regierungspräsidium Tübingen zu beantragen. Dabei zeigte der Rat kein Verständnis dafür, dass der neue Standort offenbar mit Zielen der Raumordnung kollidiert.
Ursprünglich hatte man sich für den Standort „Triebäcker“entschieden, um das Gewerbegebiet an den damals dort geplanten Verlauf der Querspange B311/B30 und die B30Auffahrt zu können. Da mittlerweile eine neue Variante der Querspange festgelegt wurde, verständigten sich Gemeinderat und Verwaltung auf eine entsprechende Verlegung der Gewerbefläche. Der neue Standort aber kollidiere mit verbindlichen Zielen der Raumordnung – so das Ergebnis aus mehreren Abstimmungsgesprächen unter Beteiligung des Regierungspräsidiums, des Regionalverbands Donau-Iller und des Nachbarschaftsverbands Ulm. Demnach seien der Anschluss an bestehende Siedlungsflächen und die Entwicklung interkommunaler Gewerbegebiete zu bevorzugen.
Beides sei für die aktuellen Erbacher Pläne widersinnig, war man sich Gemeinderat einig. Schon der ursprüngliche, im Flächennutzungsplan ausgewiesene Standort sei bewusst abseits der bestehenden Siedlungsfläche Dellmensingens gewählt worden, um die Anwohner vor Belastungen und die Gewerbetreibenden vor möglichen Einschränkungen zu schützen. Das wolle man auch mit dem neuen Standort, der zudem eine kurze Anbindung über den Kreisverkehr der Querspange an die B30 garantiere.
Und die Ausweisung eines interkommunalen Gewerbegebiets verursache einen größeren Flächenverbrauch und belaste die Teilgemeinde Dellmensingen übermäßig. „Im Grunde handelt es sich ja um ein interkommunales Gebiet“, sagte Ortsvorsteher Reinhard Härle in Bezug auf die Tatsache, dass von der Gewerbefläche in Dellmensingen mehrere Teilorte der Stadt Erbach profitierten.
„Manchmal ist die Planung richtig und eine Vorgabe falsch“, lautete das Fazit von Constantin Freiherr von Ulm-Erbach. Es bleibe zu hoffen, ergänzte Bürgermeister Achim Gaus, dass sich der Aufwand, den die unumgängliche – und einstimmig beschlossene – Einleitung eines „Zielabweichungsverfahrens“verursache, „minimieren und sinnlose Untersuchungen vermeiden lassen“.