Bordellchefin wegen Schwarzarbeit verurteilt
Weil sie Hausdamen nicht sozialversichert hatte, sitzt eine 54-Jährige in Neu-Ulm auf der Anklagebank
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NEU-ULM - Seit zehn Jahren betreibt eine Frau aus dem südlichen Landkreis ein Bordell in Neu-Ulm. Nun musste sich die 54-Jährige vor dem Neu-Ulmer Amtsgericht verantworten. Der Vorwurf: Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt.
Wie Staatsanwältin Patrizia Rabe erklärte, arbeiteten in dem Neu-Ulmer Bordell von 2012 bis 2017 neben Prostituierten auch mehrere Hausdamen. Sie empfingen Kunden, wiesen Zimmer zu oder kümmerten sich um Abrechnungen. Weil die Bordellbetreiberin die Hausdamen teilweise gar nicht oder zu gering sozialpflichtig beschäftigt hatte, entstand der Versicherung ein Schaden mehr als 200 000 Euro. Gleich zu Beginn des Prozesses räumte Verteidiger Wahed Barekzai den Vorwurf gegen seine Mandantin ein. Allerdings verwies er darauf, dass sich die Bordellbetreiberin auf die Arbeit ihrer Buchhalterin verlassen und die Hausdamen nie vorsätzlich falsch angemeldet hatte. Richter Thomas Mayer folgte dieser Einschätzung mit Blick auf den Lebenslauf der Angeklagten. „Man kann davon ausgehen, dass sie relativ unerfahren in der Buchhaltung ist“, sagte Mayer.
Wie die Bordellbetreiberin auf Nachfrage erklärte, hat sie keine abgeschlossene Berufsausbildung. Sie sei als Jugendliche von zu Hause abgehauen, nachdem ihr Vater sie mehrmals schwer misshandelt hatte. Jahrelang habe sie als Prostituierte gearbeitet, bevor sie mit 30 Jahren ein eigenes Bordell eröffnete. „Ich wollte immer eine Mutter für die Mädchen sein und habe dafür waghalsige Dinge getan“, sagte die Angeklagte.
In Behandlung
Seit mehr als drei Jahren sei sie in therapeutischer Behandlung, leide unter Panikattacken und Schlafstörungen, erklärte die 54-Jährige unter Tränen. Was die mangelhafte Buchführung ihres Bordells angeht, erklärte sie: „Ich habe gedacht, es ist alles in Ordnung.“Richter Mayer und Staatsanwältin Rabe schätzen die Aussagen der Angeklagten als glaubwürdig ein.
Nach Vorgesprächen im Frühjahr einigte sich das Gericht im Laufe des Prozesses auf eine verfahrensbeenden Absprache. Mayer argumentierte: Weil sich die genauen Arbeitszeiten der Hausdamen nicht mehr erfassen lassen und die Bordellbetreiberin teilweise selbst mitarbeitete, beruht der Versicherungsschaden lediglich auf Schätzungen. Zugunsten der Angeklagten ging das Gericht von einer niedrigeren Schadenssumme aus. Mayer attestierte der Angeklagten eine „angenehme Umgangsform“und eine gute Sozialprognose. Sie habe tief in ihr Seelenleben blicken lassen. Positiv bewerte er zudem, dass sich die 54-Jährige trotz des „immer noch schmutzigen Gewerbes“nie etwas zu Schulden kommen ließ.
Mayer verurteilte die Bordellbetreiberin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung. Sie muss rund 95 000 Euro an die Versicherung zahlen sowie 3000 Euro an den Frauennotruf der Arbeiterwohlfahrt Neu-Ulm oder 300 Sozialstunden leisten. Parallel läuft ein Steuerstrafverfahren gegen die Frau. Sie entschuldigte sich für den entstandenen Schaden. „Es ist mir sehr unangenehm “, so die 54-Jährige.
Umzug erregt Gemüter
Anfang dieses Jahres erregte ein geplanter Umzug ihres Bordells innerhalb von Neu-Ulm die Gemüter. Betroffene Nachbarn hatten gegenüber der Stadt zahlreiche Einwände erhoben. Sie befürchteten Belästigungen durch alkoholisierte Kunden, Zuhälterei und Kriminalität im Umfeld des Etablissements. Noch ist nicht entschieden, ob das Bordell umziehen darf. Doch für die 54-Jährige steht fest: „Ich werde das Geschäft dann nicht mehr führen.“