Vermögen übertragen, aber mit Kontrolle
Mit einem 99/1-Modell können Schenker verhindern, dass das Geld verprasst wird
MÜNCHEN - Dass es im Prinzip eine gute Idee ist, besser mit warmen Händen zu geben, dafür gibt es viele Argumente. Und was gibt es Schöneres als die leuchtenden Augen, wenn Großeltern Enkel beschenken? Aber wenn es um mehr als das Playmobil Prinzessinnenschloss oder das neueste Handy geht, kann dies auch Probleme bereiten. Denn Großeltern können ihren Enkeln steuerfrei alle zehn Jahre bis zu 200 000 Euro schenken – und das bringt ein Dilemma mit sich.
Denn junge Leute denken oft kurzfristig und haben noch keinen Sinn für einen konsequenten Vermögensaufbau. „Sie geraten in Versuchung“, sagt Klaus Morgenstern vom Deutschen Institut für Altersvorsorge aus Berlin, „in der Regel hatten sie zuvor noch nie eine so große Summe zu Verfügung, da ist die Gefahr groß, dass auf einen Schlag viel Geld ausgegeben wird.“
Kontrolliert vorvererben
Damit Kapital nicht für kurzfristigen Konsum verwendet wird, können vergleichsweise komplizierte Schenkungsverträge von Anwälten erstellt werden. Diese stellen sicher, dass der Beschenkte nur in Absprache Geld ausgeben kann. Aber es gibt dafür auch eine elegantere Möglichkeit: Der Abschluss einer fondsbasierten Versicherungsstruktur, bei der zum Beispiel ein oder beide Großelternteile Vertragsinhaber sind. Diese Police wird dann zu 99 Prozent an den Vorerben übertragen, aber ein Prozent gehört weiter den Schenkenden.
„Ein 99/1-Modell hat den bedeutenden Vorteil, dass der Schenkende eine Sperrminorität hat und damit Verfügungen oder Kündigungen nur einstimmig erfolgen können“, erklärt Stefan Brähler, Geschäftsführer der Confidema GmbH aus Friedrichsdorf. Ein Enkelkind kann also trotz 99 Prozent Quote nicht ohne die Zustimmung seiner Großeltern einen Teil entnehmen oder den ganzen Vertrag einfach auflösen, um an das Geld zu kommen. Erst im Erbfall wird dann das letzte Prozent übertragen und auch erst dann kann frei über das Geld verfügt werden. Wenn eine besonders lange Kontrolle gewünscht wird, könnte die Sperrminorität auch noch zuerst zum Beispiel auf die Eltern übergehen.
Steuervorteile nutzen
Eine solche fondsbasierte Police hat dazu noch einen besonderen Clou: „Sämtliche Erträge werden während der Vertragslaufzeit ohne Abzug der Abgeltungssteuer angesammelt und im Erbfall erfolgt die Auszahlung an das Enkelkind steuerfrei“, sagt Brähler. Aber wie sicher sind solche Versicherungen, wenn zum Beispiel der Anbieter pleitegeht?
Denn stecken Fonds in einer Police, sind sie grundsätzlich aus Sicht des Sparers kein Sondervermögen wie bei einem Bankdepot, sondern gehören als Sicherungsvermögen der Versicherungsgesellschaft. „Sollte es zu einer Insolvenz kommen, hat aber das Sicherungsvermögen der Versicherten Vorrang, sie sind also eine Art Gläubiger ersten Ranges“, erklärt Vorsorgefachmann Klaus Morgenstern vom Deutschen Institut für Altersvorsorge. „Für sicherheitsbewusste Großeltern gibt es zudem Spezialanbieter, bei denen die Fonds auch innerhalb einer Police Sondervermögen bleiben und damit vor einer Anbieterpleite geschützt sind“, ergänzt Confidema-Fachmann Brähler.