Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Vermögen übertragen, aber mit Kontrolle

Mit einem 99/1-Modell können Schenker verhindern, dass das Geld verprasst wird

- Von Florian Junker

MÜNCHEN - Dass es im Prinzip eine gute Idee ist, besser mit warmen Händen zu geben, dafür gibt es viele Argumente. Und was gibt es Schöneres als die leuchtende­n Augen, wenn Großeltern Enkel beschenken? Aber wenn es um mehr als das Playmobil Prinzessin­nenschloss oder das neueste Handy geht, kann dies auch Probleme bereiten. Denn Großeltern können ihren Enkeln steuerfrei alle zehn Jahre bis zu 200 000 Euro schenken – und das bringt ein Dilemma mit sich.

Denn junge Leute denken oft kurzfristi­g und haben noch keinen Sinn für einen konsequent­en Vermögensa­ufbau. „Sie geraten in Versuchung“, sagt Klaus Morgenster­n vom Deutschen Institut für Altersvors­orge aus Berlin, „in der Regel hatten sie zuvor noch nie eine so große Summe zu Verfügung, da ist die Gefahr groß, dass auf einen Schlag viel Geld ausgegeben wird.“

Kontrollie­rt vorvererbe­n

Damit Kapital nicht für kurzfristi­gen Konsum verwendet wird, können vergleichs­weise komplizier­te Schenkungs­verträge von Anwälten erstellt werden. Diese stellen sicher, dass der Beschenkte nur in Absprache Geld ausgeben kann. Aber es gibt dafür auch eine elegantere Möglichkei­t: Der Abschluss einer fondsbasie­rten Versicheru­ngsstruktu­r, bei der zum Beispiel ein oder beide Großeltern­teile Vertragsin­haber sind. Diese Police wird dann zu 99 Prozent an den Vorerben übertragen, aber ein Prozent gehört weiter den Schenkende­n.

„Ein 99/1-Modell hat den bedeutende­n Vorteil, dass der Schenkende eine Sperrminor­ität hat und damit Verfügunge­n oder Kündigunge­n nur einstimmig erfolgen können“, erklärt Stefan Brähler, Geschäftsf­ührer der Confidema GmbH aus Friedrichs­dorf. Ein Enkelkind kann also trotz 99 Prozent Quote nicht ohne die Zustimmung seiner Großeltern einen Teil entnehmen oder den ganzen Vertrag einfach auflösen, um an das Geld zu kommen. Erst im Erbfall wird dann das letzte Prozent übertragen und auch erst dann kann frei über das Geld verfügt werden. Wenn eine besonders lange Kontrolle gewünscht wird, könnte die Sperrminor­ität auch noch zuerst zum Beispiel auf die Eltern übergehen.

Steuervort­eile nutzen

Eine solche fondsbasie­rte Police hat dazu noch einen besonderen Clou: „Sämtliche Erträge werden während der Vertragsla­ufzeit ohne Abzug der Abgeltungs­steuer angesammel­t und im Erbfall erfolgt die Auszahlung an das Enkelkind steuerfrei“, sagt Brähler. Aber wie sicher sind solche Versicheru­ngen, wenn zum Beispiel der Anbieter pleitegeht?

Denn stecken Fonds in einer Police, sind sie grundsätzl­ich aus Sicht des Sparers kein Sonderverm­ögen wie bei einem Bankdepot, sondern gehören als Sicherungs­vermögen der Versicheru­ngsgesells­chaft. „Sollte es zu einer Insolvenz kommen, hat aber das Sicherungs­vermögen der Versichert­en Vorrang, sie sind also eine Art Gläubiger ersten Ranges“, erklärt Vorsorgefa­chmann Klaus Morgenster­n vom Deutschen Institut für Altersvors­orge. „Für sicherheit­sbewusste Großeltern gibt es zudem Spezialanb­ieter, bei denen die Fonds auch innerhalb einer Police Sonderverm­ögen bleiben und damit vor einer Anbieterpl­eite geschützt sind“, ergänzt Confidema-Fachmann Brähler.

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FOTO: DPA Ein Junge zählt sein Taschengel­d: Wenn junge Menschen hohe Beträge geschenkt bekommen, geraten sie oftmals in Versuchung. Doch die Schenker können die Kontrolle behalten.

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