Haft für Pflegerin nach Vergewaltigung von Seniorin
47-Jährige hat auf Wunsch eines Bekannten Heimbewohnerin missbraucht und gefilmt
ULM (lsw) - Wegen sexuellen Missbrauchs von Heimbewohnern ist eine Altenpflegerin in Ulm zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht sah es am Montag als erwiesen an, dass die 47-Jährige in einem Pflegeheim in Göppingen eine Seniorin vergewaltigt und den Übergriff gefilmt hatte.
Nach Überzeugung des Gerichts hatte die 47-Jährige das Handyvideo sowie Fotos von vier weiteren, halbnackten Heimbewohnern an einen Mann geschickt, den die Deutsche zuvor in einem Onlinechat kennengelernt hatte und der ihr im Gegenzug kinderpornografisches Material lieferte. Sie wurde unter anderem wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt. Ein Pflegeheim sei „eine Einrichtung, auf die alle vertrauen“, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Fischer. „Darum muss die Strafe deutlich ausfallen.“
Experte rät zu Schutzkonzept
Nach Überzeugung des Pflegewissenschaftlers Johannes Nau sollten Senioren- und Pflegeeinrichtungen mit den Themen sexuelle Übergriffe und Gewalt in Heimen offensiv umgehen. Nötig seien ein Schutzkonzept, klare Regeln und Fortbildungen für die Mitarbeiter, sagte Nau. So könnten Missbrauch und Übergriffe mit allergrößter Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. „Wir müssen das Thema aus der Tabu-Ecke rausholen“, forderte Nau. Denn bislang werde nur „ein Bruchteil der Fälle“überhaupt bekannt. Heimträger, die das Thema von sich aus angingen, setzten sich schnell dem Verdacht aus, es gebe dort Probleme, sagte Nau. Die Heimleitungen müssten jedoch ihre Haltung gegenüber Übergriffen und sexueller Belästigung öffentlich vertreten und klarmachen, dass solches Verhalten absolut nicht akzeptiert werde.
Das Personal müsse in der Lage sein, Dinge wie blaue Flecken, die sich nicht leicht erklären lassen, anzusprechen und den Bewohner zu ermuntern, seine Scham zu überwinden. Fortbildungen könnten Pflegende dafür sensibilisieren, sagte Nau. In die Ausbildung werde das Thema Gewalt in der Pflege erstmals mit dem Rahmenlehrplan 2020 für die neue Ausbildung für die Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege integriert.
Dem Chatpartner hörig
Im Ulmer Urteil wirkten sich die schwierigen Lebensumstände der Angeklagten strafmildernd aus: erst die Trennung von ihrem Mann, dann der Tod der Mutter, schließlich selbst ein Schlaganfall und das gemeinsame Haus kurz vor der Zwangsversteigerung. In dieser Situation lernte die Angeklagte ihren Chatpartner über eine Onlinepartnerbörse kennen. Er würde sich finanziell um sie kümmern, glaubte sie. Im Gegenzug musste sie seine Aufträge erfüllen. Dazu gehörte auch die Beschaffung der pornografischen Bilder im Pflegeheim. Wegen ihrer „emotionalen Abhängigkeit, ja Hörigkeit“, habe sie die Anweisungen ihres Bekannten befolgt, sagte der Richter.
Der mutmaßliche Komplize muss sich laut Medienberichten von Mitte November an vor dem Landgericht Tübingen verantworten. Der 37-Jährige aus Ellwangen soll demnach weitere Frauen dazu angestiftet haben, pornografische Handyfilme zu beschaffen.