Gemeinderat Emeringen beschließt neue Hauptsatzung
Flurneuordnungsverfahren soll umgehend in Gang kommen - Dorf soll sich auf Eigenentwicklung beschränken
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EMERINGEN - Eine neue Hauptsatzung hat der Emeringer Gemeinderat am Donnerstag beschlossen. Sie ermächtigt den Bürgermeister, Haushaltsplanmittel im Einzelfall bis zu 3500 Euro zu bewirtschaften und überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben bis 200 Euro zuzustimmen.
Auf je 500 Euro begrenzt die Satzung im Einzelfall die der Gemeindeverwaltung zustehende Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln ausgewiesenen Freigebigkeitsleistungen, die Stundung von Forderungen bis zu sechs Monaten, Veräußerung, Tausch und Erwerb von Grundeigentum sowie die Veräußerung von beweglichem Vermögen.
Die in der Bäckerstraße angelegten Bushaltestellen müssen behindertengerecht angelegt werden, gab Bürgermeister Josef Renner bekannt. Dies soll im Rahmen der barrierefreien
Umgestaltung aller an der das Dorf andienenden Omnibusstrecke liegenden Haltestellen geschehen. Die Gestaltung einer Haltestelle kostet nach Auskunft des Bürgermeisters 50 000 Euro und soll möglichst nicht vor Ende 2020 erfolgen.
Markus Mussotter, Geschäftsführer der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen, sei zur Zeit mit der
Aufstellung der Haushaltspläne zugange, teilte Josef Renner mit. Die Gemeinde Emeringen weist darin folgende Vorhaben aus: Erneuerung des Tors der ehemaligen Viehwaage, Gestaltung des Mehrgenerationenplatzes, eine Videokontrolluntersuchung des örtlichen Abwasserkanals, die behindertengerechte Gestaltung der Bushaltestellen und die Beschaffung eines Gerätes zum Scannen, Kopieren und Drucken. Bürgermeister Renner wünscht sich zusätzlich ein Laptop mit größerem Bildschirmformat. Die Feuerwehr meldete den Bedarf von fünf B- und zehn C-Schläuchen an.
Die Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller definiert Emeringen als eine von elf Gemeinden mit Eigenentwicklung. Dies wird mit der beabsichtigten Konzentration der Siedlungsentwicklung in der 5460 Quadratkilometer Fläche umfassenden landesgrenzüberschreitenden Region begründet. Dadurch soll eine weitere Inanspruchnahme der Landschaft durch Siedlungsflächen möglichst gering gehalten werden. Gemeinden mit besonderem Potenzial an Bereichen für den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild sind von verstärkter Siedlungsentwicklung ausgenommen. Dazu zählen in der hiesigen Gegend außer Emeringen die Gemeinden Grundsheim, Hausen am Bussen und Lauterach.
Einstimmig sprach sich der Emeringer Gemeinderat für die umgehende Aufnahme eines Flurneuordnungsverfahrens auf der Gemarkung der Gemeinde aus.
Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 28. November statt. Dabei wird der Betriebsplan 2020 für den Gemeindewald Emeringen beraten und beschlossen, ebenso die Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen und die Feuerwehrkostenersatzsatzung.