Kein Schmerzensgeld für Ursula Herrmanns Bruder
Für Kinder ist diese Zeit gerade nicht leicht. Die Schulen sind geschlossen, die Kindergärten und Kindertagesstätten auch. Auf den Spielplatz dürfen die Kinder nicht, ebenso wenig zu Oma und Opa. Und Freunde treffen? Ist momentan auch nicht erlaubt. Doch trotz Corona-Krise: Für Kinderaugen bleibt die Welt ein buntes Abenteuer. Herausforderungen mit Kreativität und Farbe begegnen, das ist unsere Idee. Deshalb hat die „Schwäbische Zeitung“die Aktion „Mal mit uns!“gestartet und Kinder bis 14 Jahren im Verbreitungsgebiet dazu aufgerufen:
Schickt uns euer Bild zum Thema „Was müssen wir wegen Corona beachten?“Weil uns so viele Bilder erreichen, haben wir den Einsendeschluss bis zum kommenden Samstag, 4. April, verlängert. Wir werden die Bilder auf dem Online-Portal Schwäbische.de veröffentlichen – und eines schafft es stellvertretend für alle auf die Titelseite der Zeitung. Einen Preis gibt es auch: Die Siegerin oder der Sieger bekommt ein Mal- und Bastel-Set. Unter allen Einsendungen verlosen wir zudem zehn Stiftesets – für die nächsten Bilder.
So funktioniert’s:
Die Eltern müssen ihr Einverständnis geben, dass ihre Kinder mitmachen dürfen. Dazu genügt folgender Text in einer E-Mail: „Mit diesem Bild nimmt mein(e) Tochter/Sohn [Name, Alter, Wohnort] an der Aktion ,Mal mit uns!’ teil.“
Zusendung als Foto in Querformat und guter Qualität in einer E-Mail an online@schwaebische.de mit oben genannten Informationen. Einsendeschluss: Samstag, 4. April. Das Thema: „Was müssen wir wegen Corona beachten?“
GGGGAUGSBURG (dpa) - Wegen der Entführung und des Todes der zehnjährigen Ursula Herrmann im Jahr 1981 bekommt der Bruder kein Schmerzensgeld vom rechtskräftig verurteilten Täter. Dies hat eine Zivilkammer des Oberlandesgerichtes München (OLG) am Dienstag entschieden. Die genaue Urteilsbegründung ist noch nicht bekannt. Der in Augsburg sitzende OLG-Senat hob damit ein gegensätzliches Urteil des Landgerichts Augsburg auf (Az. OLG: 24 U 3186/18).
Die Entführung der Schülerin am Ammersee gehört zu den aufsehenerregendsten Verbrechen der deutschen Nachkriegsgeschichte. Das entführte Mädchen wurde in einer vergrabenen Kiste eingesperrt, es erstickte darin. Erst nach etwa drei Jahrzehnten wurde ein Beschuldigter deswegen zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Mann bestreitet bis heute, etwas mit der Gewalttat zu tun zu haben.
Michael Herrmann hatte den im Gefängnis sitzenden Mann verklagt, weil er infolge des Verbrechens an einem Tinnitus leide. Herrmann hatte nach einem Gutachten die Gesundheitsschädigung in Zusammenhang mit dem 2009 und 2010 stattfindenden Strafprozess erlitten.