Gequält und geschlagen
Paar soll Pflegekind misshandelt haben – Richter senken Strafe im Berufungsverfahren
MANNHEIM (dpa/lsw) - Ein wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Misshandlung ihres Pflegesohnes verurteiltes Ehepaar ist im Berufungsprozess zu milderen Strafen verurteilt worden. Die Richter am Landgericht Mannheim entschieden sich am Dienstag zu Haftstrafen von je zwei Jahren und zwei Wochen, die Strafe des Mannes wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Die Frau und ihr Ehemann waren letztes Jahr zu Haftstrafen von drei Jahren und elf Monaten beziehungsweise drei Jahren verurteilt worden, weil sie 2017 ihren damals drei Jahre alten Pflegesohn nach Überzeugung des Gerichts gequält und geschlagen hatten. Auch hätten die Pflegeeltern das Kind hungern lassen.
Dass der 46 Jahre alte Mann nun eine Haftstrafe auf Bewährung erhielt, begründete der Vorsitzende Richter damit, dass der Mann bei den Übergriffen eher eine passive Rolle eingenommen habe. Die gleichaltrige Frau hingegen habe einen aktiven Beitrag zur Misshandlung geleistet, letztendlich aber habe sie zur Aufklärung der Vorwürfe beigetragen. Insgesamt seien die Eltern zweier leiblicher Kinder an der Herausforderung eines Pflegekindes „krachend gescheitert“, sagte der Richter.
Beide seien überfordert gewesen. Außerdem habe es an der Bereitschaft gefehlt, eigene Defizite zu erkennen und entsprechend zu handeln. So hätten die Eheleute das Jugendamt bei der Bewerbung um ein Pflegekind über bestimmte Fakten bewusst im Unklaren gelassen: Weder die psychische Erkrankung des Ehemanns war damals nach Angaben des Richters zur Sprache gekommen noch eine Freiheitsstrafe auf Bewährung, zu der die Mutter wegen mehrfachen Diebstahls verurteilt worden war. „Sie sind gescheitert, weil Sie weder zu sich selbst, noch zu anderen ehrlich waren“, fügte der Richter hinzu.