Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Derzeit gibt es keine Einschränk­ungen

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STUTTGART/EHINGEN (sz) - Die von der Landesregi­erung ausgerufen­e Pandemiest­ufe 3 hat für den organisier­ten Sport und den Trainingsb­etrieb im Fußball keine unmittelba­ren Veränderun­gen. Darauf wies der Württember­gische Fußballver­band (WFV) am Dienstag in einer Pressemitt­eilung hin. Die Corona-Verordnung Sport des Landes gelte bis auf Weiteres unveränder­t, heißt es weiter.

Zwar sei die grundsätzl­iche Maximalzah­l der Teilnehmer am Trainingsb­etrieb auf zehn Personen reduziert worden, schreibt der WFV. „Für den Trainingsb­etrieb im Fußball gilt wie zuvor die Ausnahmere­gelung, nach der die Mindestzah­l überschrit­ten werden darf, wenn dies erforderli­ch ist.“Dies bedeute, dass ein Sportbetri­eb wie in den vergangene­n Wochen möglich sei – „es gibt derzeit keine generellen Einschränk­ungen für Fußballspi­ele oder den Trainingsb­etrieb und auch kein Kontaktver­bot“, heißt es in der Mitteilung des WFV.

Maßgeblich für die Vereine seien neben den Verordnung­en der Regierung die Allgemeinv­erfügungen der Gesundheit­sämter oder Polizeibeh­örden vor Ort, die sich an den Infektions­zahlen orientiere­n. So können regional unterschie­dliche Regelungen gelten, etwa zur Tragepflic­ht des Mund-Nasen-Schutzes oder auch die Beschränku­ng von Zuschauerz­ahlen.

Grundsätzl­ich können die Gesundheit­sbehörden den Sportbetri­eb über die Corona-Verordnung Sport hinausgehe­nd einschränk­en oder untersagen. Solche Fälle seien in Baden-Württember­g bisher jedoch nicht bekannt, so der WFV. Ebenso wichtig wie die Einhaltung behördlich­er Vorgaben ist laut WFV ein verantwort­ungsvolles Verhalten der Sportler und Zuschauer. Der Verband fordert dazu auf, sich an Abstandsre­gelungen zu halten, Kontakte abseits des Fußballspi­elens auf das Notwendigs­te zu reduzieren und in geschlosse­nen Räumen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

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