Vorgaben des Chefs müssen auch erfüllbar sein
nennen, verklausulieren ist Quatsch“, meint Mai. Es sei eine Illusion zu glauben, dass Personaler darauf hereinfallen. Gefragt ist ein selbstreflektiver und konstruktiver Umgang. „Man könnte zum Beispiel sagen: ,Ich neige zum Perfektionismus, habe aber erkannt, woran es liegt und ich arbeite daran’“, schlägt Mai vor.
Auch Slaghuis findet, dass es bestimmte Dinge gibt, die ein neuer Arbeitgeber wissen sollte, damit man gut zusammenarbeiten kann. Ein Hang zum Perfektionismus gehöre dazu. Man sollte Klarheit schaffen und ehrlich miteinander sein – das könnte so aussehen: „Mir ist es sehr wichtig, dass ich gute Arbeit leiste, da mir auch Anerkennung wichtig ist. Deshalb kann es sein, dass ich mich in Aufgaben hineinsteigere und es mich stresst“, schlägt Slaghuis vor.
Und dann sollte man den Wunsch formulieren, dass künftige Vorgesetzte Klarheit schaffen, wie das Ergebnis aussehen soll. Zum Beispiel, ob für die Aufstellung ein handschriftlicher Zettel ausreicht oder eine perfekte Präsentation ausgearbeitet werden soll. (dpa)
„Jede E-Mail muss in spätestens 15 Minuten beantwortet sein.“Ob eine solche Regel die Effizienz am Arbeitsplatz steigert, würde mancher vermutlich anzweifeln. Aber wie sieht es rechtlich aus? Können Führungskräfte bestimmen, nach welcher Zeit eine E-Mail beantwortet sein muss? Prinzipiell schon. „Im Rahmen seines Weisungsrechts kann der Arbeitgeber konkrete Vorgaben machen“, sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Allerdings müssen diese Vorgaben vom Arbeitnehmer innerhalb der vertraglich geschuldeten Arbeitszeit auch erfüllbar sein. Auch im Homeoffice gäbe es keine grundsätzlichen Besonderheiten gegenüber der Erbringung der Arbeitsleistung beim Arbeitgeber vor Ort. Sollten sich bestimmte Vorgaben gar nicht umsetzen lassen, rät der Fachanwalt, das dem Arbeitgeber nachweisbar mitzuteilen. (dpa)