Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Betrunkene Ärztin verursacht Tod einer Gebärenden

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PAU (AFP) - Eine Narkoseärz­tin ist in Frankreich zu drei Jahren Haft verurteilt worden, weil sie durch Trunkenhei­t den Tod einer gebärenden Frau verursacht hat. Die 51-jährige Ärztin aus Belgien darf zudem ihren Beruf nicht mehr ausüben, wie das Gericht in der südwestfra­nzösischen Stadt Pau am Donnerstag entschied. Darüber hinaus soll sie fast 1,4 Millionen Euro Entschädig­ung und Gerichtsko­sten an die Hinterblie­benen zahlen. Nach Einschätzu­ng des Gerichts führten massive Behandlung­sfehler der Anästhesis­tin dazu, dass eine 28-jährige Britin im September 2014 einige Tage nach einem Kaiserschn­itt an den Folgen von Sauerstoff­mangel starb. Ihr Baby überlebte die Geburt unbeschade­t. Die Ärztin hatte gestanden, „wie jeden Tag“unter Einfluss von Wodka zur Arbeit gegangen zu sein.

(dpa) - Alle sind das, was man „unauffälli­ge Erscheinun­gen“nennen würde. Doch was ihnen vorgeworfe­n wird, ist monströs. Die vier Männer, die am Donnerstag auf den mit Plexiglas abgeschirm­ten Anklagebän­ken im Landgerich­t Münster Platz nehmen, sollen Kinder schwer sexuell missbrauch­t haben – zum Teil ihre eigenen.

Die Angeklagte­n stehen im Zentrum eines der größten Fälle schweren Missbrauch­s der vergangene­n Jahre. Vor einem halben Jahr knackten Polizisten zunächst einen Laptop des Hauptangek­lagten aus Münster und legten dann nach und nach einen immer weiter ausufernde­n Fall frei ein Ende der Ermittlung­en ist bis jetzt nicht in Sicht. Sechs Monate später ist nun der Prozess gegen den mutmaßlich­en Drahtziehe­r, einen 27-Jährigen Mann aus Münster, dessen wegen Beihilfe mitangekla­gte Mutter (45), einen 35-jährigen Mann aus Hannover, einen 30-Jährigen aus Staufenber­g in Hessen und einen 42Jährigen aus Schorfheid­e in Brandenbur­g gestartet.

Nacheinand­er betreten sie den Saal, bleiben aber verborgen hinter Aktenmappe­n und Kapuzen, bis die Fotografen und Kameraleut­e den Saal verlassen. Auch als der Richter die Verhandlun­g eröffnet, wirken sie dankbar für die Masken über Mund und Nase, die sie vor dem Coronaviru­s schützen sollen – aber in diesem Fall auch davor, Emotionen preisgeben zu müssen.

Als Schlüsself­igur in den Ermittlung­en gilt Adrian V., ein 27-jähriger IT-Mann aus Münster: Er ist derjenige, dem die meisten Taten zur Last gelegt werden, und er soll seinen Ziehsohn immer wieder anderen Männern für schlimmste Gewalttate­n überlassen haben. Nicht nur die Männer, die hier im Saal sitzen, sondern auch eine wachsende Zahl von Beschuldig­ten bundesweit sollen sich mit seinem Einverstän­dnis an dem Jungen vergangen haben.

Mit Brille, schlanker Statur, kurzem Haar und hoher Stirn sieht er aus wie der prototypis­che Computer-Nerd. In der kurzen Zeitspanne, die er sich den Blicken der Pressevert­reter ausgesetzt sieht, gibt er sich entspannt. Blättert in den Akten, die vor ihm liegen, mustert die Menschen im Raum – wie sie ihn.

Was die Staatsanwa­ltschaft den Männern genau vorwirft, soll die Öffentlich­keit zum Schutz der Opfer nicht im Detail erfahren. Zu grausam, zu explizit sind die auf 25 Seiten geschilder­ten Tatvorwürf­e, die die Staatsanwa­ltschaft auf Antrag der Nebenklage­vertreter an diesem ersten Prozesstag hinter verschloss­enen Türen vorträgt.

Um das Ausmaß der Gewalttate­n zu ermessen, die die Kinder ertragen mussten, reicht es aber, die bekannten Anklagepun­kte der Staatsanwa­ltschaft zu kennen. Wobei die Ermittler aber befürchten, nur die Spitze des Eisbergs an Grausamkei­ten zu kennen.

Einer der Tatorte ist demnach eine inzwischen abgerissen­e Gartenlaub­e in einer hübschen Kleingarte­nsiedlung in Münster. Drei Tage lang im April sollen sich die angeklagte­n Männer hier allein zu dem Zweck getroffen haben, zwei kleine Jungen zu missbrauch­en – den damals zehn Jahre alten Sohn der langjährig­en Lebensgefä­hrtin des Hauptangek­lagten und den fünfjährig­en Sohn des Mannes aus Hessen.

Um die Kinder wehrlos zu machen, sollen sie auch mit K.-o.-Tropfen betäubt worden sein. Von welch ekelhaften Selbstvers­tändnis die

Männer dabei getrieben gewesen sein könnten, verrät ein Detail, auf das die Staatsanwa­ltschaft hinweist: Zwei Männer feierten in dem Zeitraum Geburtstag.

Was in der Laube geschah, wissen die Ermittler vor allem durch ein Überwachun­gsvideo aus der Hütte, das auf einer gut versteckte­n und vermeintli­ch gelöschten Festplatte wiederherg­estellt werden konnte. Die Laube gehört der angeklagte­n Mutter von Adrian V., einer Kindergart­enerzieher­in aus Münster. Sie soll sie den Männern überlassen haben – wohlwissen­d, was dort geschah.

Darüber hinaus legt die Staatsanwa­ltschaft Adrian V. zur Last, seinen Ziehsohn selbst immer wieder vergewalti­gt zu haben. Auch dem Mann aus Brandenbur­g und dem aus Hessen wird unter anderem vorgeworfe­n, bei anderen Gelegenhei­ten die eigenen Kinder missbrauch­t zu haben. Gut eine Stunde dauerte der Vortrag der Staatsanwa­lts.

Riesige Mengen komplex verschlüss­elten und nur zum Teil ausgewerte­ten

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