Freie Sicht – im Winter
Tipps der Polizei: So gelingt sorgenfreie Fahrt in der kalten Jahreszeit
EHINGEN (sz) - Jeder Autofahrer kennt das, sobald die Temperaturen unter den Gefrierpunkt fallen: Die Scheiben sind vereist und müssen freigekratzt werden.
Ein einfaches Guckloch ist laut der Polizei zu wenig, die Scheiben müssen frei sein. Das schreibt die Straßenverkehrsordnung vor. Wer das nicht macht, riskiert ein Bußgeld, informiert das Polizeipräsidium Ulm. Auch ist zu beachten, dass das Eiskratzen am Auto nicht bei laufendem Motor erfolgen sollte. Das schade zum einen der Umwelt und könne auch ein Bußgeld nach sich ziehen. Die Sorgfaltspflicht ende aber nicht bei der eigenen Sicht. Liegen Schnee oder Eisplatten auf dem Fahrzeug, müssen diese vor Fahrtantritt entfernt werden, so die Polizei. Durch Eisplatten oder Schnee auf dem Fahrzeug könnten andere Verkehrsteilnehmer sonst gefährdet werden. Weiterhin müssen alle Scheinwerfer, Blinker und Rückleuchten von Schnee und Eis befreit werden, ebenso Motorhaube, Autodach, Kennzeichen und Kofferraum des Fahrzeugs.
Beim Losfahren beschlagen in der kalten Jahreszeit schnell die Scheiben von Innen. Die Klimaanlage kann dann wertvolle Dienste leisten. Sie entfeuchtet die Luft und sorgt in Kombination mit dem Gebläse bei beschlagenen Scheiben rascher wieder für Durchblick. Weil sie die Luft und damit die Scheiben trockener hält, sollte man im Winter generell häufiger mit eingeschalteter Klimaanlage fahren. Diesen Tipp gibt die Polizei.
Mit Mikrofasertüchern oder Taschentüchern lassen sich beschlagene Scheiben ebenfalls frei wischen. Dabei sollte man darauf achten, dass durch das Wischen mit Taschentüchern keine Schlieren entstehen, die können ansonsten bei tiefstehender Sonne zum Problem werden.
Streusalz und Gischt vernebeln im Winter schnell die Sicht. Daher sei es ratsam, immer für ausreichend Scheibenwaschwasser zu sorgen. Wichtig: Die richtige Mischung mit Frostschutzmitteln, damit Behälter, Leitungen und Waschwasserdüsen nicht einfrieren.