Das klingt nach Doppelmoral
Es muss wie Hohn in den Ohren der bauwilligen Familien klingen, wenn sie hören: Schuld am entgehenden Baukindergeld soll die Gemeinde haben. Diese Sichtweise ist ziemlich absurd, zumal sie vom Anwalt des Menschen stammt, der mit seinem Antrag beim Verwaltungsgericht erst die monatelange Verzögerung ausgelöst hat. Keine Frage: So ein Antrag ist deren gutes Recht, und eine rechtskonforme Bauplatzvergabe ist die Pflicht einer Kommune. Und die sieht das Gericht als nicht erfüllt.
Ob der Vergabestopp durch ein (weiteres) Gespräch indes zu verhindern gewesen wäre angesichts des stark belasteten Verhältnisses zwischen Gemeinde und Antragssteller, die seit langer Zeit auch noch einen anderen zivilen Zwist vor dem Ulmer Landgericht austragen, ist mehr als fraglich. Auch ein positives „Signal“der Gemeinde hätte den Antragssteller wohl kaum zufrieden gestellt. Wenig überzeugend sind Staudachers Lösungsideen, die so oder so nach einer Einigung im stillen Kämmerchen klingen. Und auch nach Doppelmoral: Jedes Entgegenkommen seitens der Gemeinde würden alle anderen Bauwilligen als Schlag gegen die Gerechtigkeit empfinden, um die zu kämpfen der Antragssteller doch vorgibt.
Es ist gut, dass sich die Gemeinde Öpfingen auf solche Spielchen nicht einlässt. Der Preis ist hoch, aber sie wahrt ihr Gesicht. Und das ist das Wichtigste, wenn sie auch künftig das Vertrauen ihrer Bürger haben will.