Granheimer Ortschaftsratssitzung mit Folgen
Drei Personen sind mit einer Coronavirus-Variante infiziert – Insgesamt acht Personen in Quarantäne
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GRANHEIM - Obwohl der Ortschaftsrat seit Beginn der Pandemie auf Abstand achtet, haben sich bei der jüngsten Sitzung des Granheimer Gremiums drei Personen mit Corona infiziert. Unter ihnen ist auch Ortsvorsteher Franz Denzel.
Einer der Sitzungsteilnehmer war wohl mit einer Corona-Variante infiziert. Deshalb befinden sich aktuell alle Teilnehmer der Sitzung bis auf einen Pressevertreter, der die ganze Zeit eine FFP2-Maske trug, in Quarantäne, insgesamt sind es acht Personen. „Ich habe am Mittwoch nach der Sitzung einen Anruf von einem Sitzungsteilnehmer bekommen, der mir sagte, dass er positiv getestet wurde“, erklärt Franz Denzel, der daraufhin sofort ins Testzentrum nach Ehingen gefahren sei, um sich ebenfalls testen zu lassen. Da der Test positiv ausfiel, folgte am Donnerstag dann ein PCRTest
beim Hausarzt, der das positive Ergebnis noch einmal bestätigte. Seitdem befindet sich der Ortsvorsteher sowie der Ortschaftsrat plus einer der beiden Vertreter der Presse in Quarantäne. Neben Franz Denzel seien noch zwei weitere Personen positiv getestet worden, die übrigen Personen negativ. Solch ein Vorfall präge das Gremium. In naher Zukunft sollen deshalb Sitzungen nur dann stattfinden, wenn etwas Dringendes ansteht, das nicht verschoben werden kann. Die Sitzung fand Freitag vor den Osterfeiertagen statt, aufgrund des nötigen Abstands im Vereinsraum der Albhalle. „Wir haben wie immer die Tische auseinandergerückt, jeder hatte seinen eigenen Tisch“, berichtet der Ortsvorsteher. Alle hätten eine Maske angehabt und diese nur am Platz abgesetzt. Franz Denzel gehe es den Umständen entsprechend gut, ernste Symptome zeige die Infektion bei ihm aktuell nicht.
Die Nachricht über die CoronaFälle ging beim Landratsamt am Samstag ein. Mittlerweile, so bestätigt Pressesprecherin Daniela Baumann, ist klar, dass sich die drei Personen mit einer britischen CoronaMutation angesteckt haben. Die fünf Kontaktpersonen ersten Grades müssen deshalb auch für 14 Tage in Quarantäne – unabhängig davon, ob vor Ablauf der Zeit ein negatives Testergebnis vorliegt.