Zweimal lehnt der Gemeinderat Obermarchtal ab
Gremium beschäftigt sich mit Bauvorbescheid und Antrag auf Baugenehmigung
OBERMARCHTAL (hog) - Am Dienstag hat der Gemeinderat Obermarchtal in zwei Fällen Bauvorhaben abgelehnt. Es ging zunächst um einen Antrag auf Bauvorbescheid bezüglich eines Einfamilienhauses mit Garage im Teilort Gütelhofen.
Da sich der Antrag auf ein nicht privilegiertes Vorhaben im Außenbereich bezieht, besteht beim Landratsamt keine Aussicht auf Erfolg. Bürgermeister Martin Krämer setzte sich mit seinem Vorschlag durch, das Einvernehmen der Gemeinde nicht zu erteilen. Er machte aber deutlich, dass er die Neubebauung in den Teilorten der Gemeinden befürwortet, insbesondere wenn junge Familien die Teilorte bereichern möchten.
„Daher prüft die Gemeindeverwaltung derzeit, ob und in welchem Rahmen in Gütelhofen die Möglichkeit besteht, einen Innenbereich auszuweisen“, so Bürgermeister Krämer. Er verwies dabei auf die Notwendigkeit einer Änderung des Flächennutzungsplans, ehe ein
Bebauungsplan erstellt werden kann. Im anderen Fall folgte der Gemeinderat bezüglich eines Antrags auf Baugenehmigung für ein Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten in Reutlingendorf einem Beschluss des dortigen Ortschaftsrats vom vergangenen Freitag.
Beide Räte lehnten die Erteilung des Einvernehmens ab, da drei Vorschriften des Bebauungsplans nicht eingehalten sind. Die Grundflächenzahl von 0,35 wird im Baugesuch um 35 Prozent überschritten, die Baugrenze wird um 30 Zentimeter überschritten und der Stauraum der Garage, der mit fünf Metern vorgeschrieben ist, wird um zwei Meter unterschritten – und das, obwohl die Einfahrt in einem Kurvenbereich liegt. Der Gemeinderat sah sich nicht in der Lage, Dispens in so erheblichem Umfang zu erteilen, schon aus Gründen der Gleichbehandlung mit bisherigen Bauherren und zur Vermeidung einer Festlegung für zukünftige Bauvorhaben.