Lüneburger Minigolfurteil macht der Branche Mut
Oberverwaltungsgericht sieht Bahnen als Sportanlagen – Öffnung in Niedersachsen könnte Signalwirkung haben
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LÜNEBURG (dpa) - Das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts zur Öffnung von Minigolfanlagen könnte Signalwirkung haben. „Niedersachsen ist das einzige Land, das so ein Urteil hat. Wir werden es nutzen, den Deutschen Olympischen Sportbund in Kenntnis zu setzen und um Unterstützung zu bitten, bundesweit zu öffnen“, sagt Achim Braungart Zink, Sprecher des Deutschen Minigolfsport Verbands. Auch die Minigolf-Landesverbände sollten Kontakt zu den Landessportbünden aufnehmen.
Die Corona-Landesverordnungen würden von den Ordnungsämtern bundesweit unterschiedlich ausgelegt, sagte Braungart Zink. In einigen Kommunen gilt Minigolf als Freizeitanlage, in anderen als Sportbetrieb.
Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hatte vergangene Woche die coronabedingte Schließung von Anlagen gekippt und diese als besondere Sportanlagen eingeordnet. Minigolf werde ausschließlich im Freien gespielt, argumentierte die Klägerin aus Bad Zwischenahn. Die Spieler könnten den Mindestabstand von 1,50 Metern untereinander ohne Weiteres einhalten. Der Senat folgte dieser Argumentation.
„Viele machen jetzt ihre Anlagen fit“, weiß Isabell Raschke-Dejoks, Pressesprecherin des MinigolfsportVerbands Bremen/Niedersachsen. „Wir sind auf jeden Fall erleichtert, auch wenn die Saison der Punktspiele
und Turniere abgesagt ist. Es gibt nur noch Freizeitturniere“, ergänzte Raschke-Dejoks, selbst begeisterte Spielerin aus Diepholz.
Viele Betreiber seien derzeit in Gesprächen mit den Gesundheitsämtern und Kommunen, um zu klären, ob ein Kioskverkauf erlaubt ist. So hat etwa der Minigolfplatz des VfL Lüneburg zunächst ohne Getränke-, Eis- und Hamburger-Angebot wieder aufgemacht. „Die Nachricht war spektakulär, ich habe es erst gar nicht geglaubt“, erzählt René Jakubeit, seit neun Jahren Platzwart und verantwortlich für die Pflege der Bahnen. „Seit Februar habe ich gekärchert, das Moos weggemacht und das Laub auf der 74 Quadratmeter großen Anlage entfernt“, berichtet der 44-Jährige. Jetzt spreche sich herum, dass Minigolf erlaubt sei, die Anlage fülle sich immer mehr. Mehr als zwölf Gruppen oder Familien lässt René Jakubeit nicht gleichzeitig herein. Im Eingangsbereich herrscht Maskenpflicht, danach können sich die Spieler frei bewegen. René Jakubeit selbst ist äußerst vorsichtig, er leidet an einer Nierenkrankheit und wartet auf die zweite Impfung.
Unter den Spielenden in Lüneburg ist auch Winfried Mannel, er vergnügt sich zusammen mit seinem Enkel Jorge – dafür müssen die Eltern den Sechsjährigen nicht in die Kita in Hamburg schicken. „Wir haben zufälligerweise vorbeigeguckt“, sagt der 82-Jährige, der seinen Enkel über Minigolf an den Golfsport heranführen will.