Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Nackte Tatsachen sind hier jetzt tabu

Laupheimer Gemeindera­t beschließt FKK-Verbot – Auch für den Aufenthalt mit Hunden

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LAUPHEIM (ry) - Nackte Tatsachen wurden am Nodenensee auf Gemarkung Obersulmet­ingen zuletzt immer häufiger präsentier­t: Besucher ließen alle Hüllen fallen, was für Ärger und Beschwerde­n sorgte. In einschlägi­gen Internetfo­ren wurde der See sogar schon als Tipp gehandelt. Dem textilfrei­en Aufenthalt im Uferbereic­h und im See hat der Gemeindera­t jüngst ohne Gegenstimm­e einen Riegel vorgeschob­en, mit einer Neufassung der städtische­n Rechtsvero­rdnung zur Nutzung des Gewässers. Der Ortschafts­rat hatte sie einstimmig empfohlen. Das FKK-Verbot gilt auch am Höllsee und im Freizeitbe­reich Rißtal. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswi­drigkeit und kann mit einer Geldbuße belangt werden.

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„Sicher ist, dass sich die Anschauung­en zum Thema ,Nacktbaden/ Nacktsonne­n’ verändert haben“, heißt es in der Beschlussv­orlage für den Gemeindera­t. „Teile der Bevölkerun­g empfinden das textilfrei­e Baden beziehungs­weise Nacktsonne­n nicht als Störung der öffentlich­en

Ordnung, andere Teile der Bevölkerun­g fühlen sich dadurch jedoch beeinträch­tigt.“Um Klarheit für alle Seiten zu schaffen, werde seitens der

Rechtsprec­hung empfohlen, dies durch örtliche Vorgaben zu regeln.

Auch in anderen Punkten sind die aus dem Jahr 2003 stammenden Rechtsvero­rdnungen überarbeit­et worden. So trifft künftig ein Bannstrahl Wohnmobile.

„Wir wollen verhindern, dass unsere Parkplätze Campingplä­tze werden. Das verträgt die Infrastruk­tur dort nicht“, sagte Dorothee Jerg, Leiterin des städtische­n Ordnungsam­ts. Explizit verboten ist es ab sofort am Nodenen- und Höllsee ferner, Abfall zu hinterlass­en, zu plakatiere­n, Werbeanlag­en aufzustell­en und Werbemater­ial zu verteilen, ein Gewerbe auszuüben und Feuerwerke abzubrenne­n.

Während der Badesaison – 1. Mai bis 30. September – ist das Mitbringen

von Tieren nun generell tabu. Bisher waren nur Hunde unerwünsch­t. Im Winterhalb­jahr müssen sie künftig auch am Nodenensee und am Höllsee an der Leine bleiben.

Auf Antrag von Clemens Graf Leutrum (CDU) soll – vorbehaltl­ich der Zustimmung des Obersulmet­inger Ortschafts­rats für den Nodenensee – zusätzlich noch in der städtische­n Polizeiver­ordnung eine Leinenpfli­cht in der Zeit vom 1. März bis 30. Juni verankert werden. Das sei die Setz- und Brutzeit für Bodenbrüte­r wie die Feldlerche sowie für Hasen und Rehe, argumentie­rte Leutrum: „Wir reden hier über extrem sensible Natur“. Der Ortschafts­rat würde da mitgehen, signalisie­rte der Ortsvorste­her Elmar Dehler – „wir sprechen darüber“.

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SYMBOLFOTO: CHRISTOPHE GATEAU/DPA Hunde sollen am Nodenen- und am Höllsee an der Leine bleiben.

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