Nackte Tatsachen sind hier jetzt tabu
Laupheimer Gemeinderat beschließt FKK-Verbot – Auch für den Aufenthalt mit Hunden
LAUPHEIM (ry) - Nackte Tatsachen wurden am Nodenensee auf Gemarkung Obersulmetingen zuletzt immer häufiger präsentiert: Besucher ließen alle Hüllen fallen, was für Ärger und Beschwerden sorgte. In einschlägigen Internetforen wurde der See sogar schon als Tipp gehandelt. Dem textilfreien Aufenthalt im Uferbereich und im See hat der Gemeinderat jüngst ohne Gegenstimme einen Riegel vorgeschoben, mit einer Neufassung der städtischen Rechtsverordnung zur Nutzung des Gewässers. Der Ortschaftsrat hatte sie einstimmig empfohlen. Das FKK-Verbot gilt auch am Höllsee und im Freizeitbereich Rißtal. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße belangt werden.
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„Sicher ist, dass sich die Anschauungen zum Thema ,Nacktbaden/ Nacktsonnen’ verändert haben“, heißt es in der Beschlussvorlage für den Gemeinderat. „Teile der Bevölkerung empfinden das textilfreie Baden beziehungsweise Nacktsonnen nicht als Störung der öffentlichen
Ordnung, andere Teile der Bevölkerung fühlen sich dadurch jedoch beeinträchtigt.“Um Klarheit für alle Seiten zu schaffen, werde seitens der
Rechtsprechung empfohlen, dies durch örtliche Vorgaben zu regeln.
Auch in anderen Punkten sind die aus dem Jahr 2003 stammenden Rechtsverordnungen überarbeitet worden. So trifft künftig ein Bannstrahl Wohnmobile.
„Wir wollen verhindern, dass unsere Parkplätze Campingplätze werden. Das verträgt die Infrastruktur dort nicht“, sagte Dorothee Jerg, Leiterin des städtischen Ordnungsamts. Explizit verboten ist es ab sofort am Nodenen- und Höllsee ferner, Abfall zu hinterlassen, zu plakatieren, Werbeanlagen aufzustellen und Werbematerial zu verteilen, ein Gewerbe auszuüben und Feuerwerke abzubrennen.
Während der Badesaison – 1. Mai bis 30. September – ist das Mitbringen
von Tieren nun generell tabu. Bisher waren nur Hunde unerwünscht. Im Winterhalbjahr müssen sie künftig auch am Nodenensee und am Höllsee an der Leine bleiben.
Auf Antrag von Clemens Graf Leutrum (CDU) soll – vorbehaltlich der Zustimmung des Obersulmetinger Ortschaftsrats für den Nodenensee – zusätzlich noch in der städtischen Polizeiverordnung eine Leinenpflicht in der Zeit vom 1. März bis 30. Juni verankert werden. Das sei die Setz- und Brutzeit für Bodenbrüter wie die Feldlerche sowie für Hasen und Rehe, argumentierte Leutrum: „Wir reden hier über extrem sensible Natur“. Der Ortschaftsrat würde da mitgehen, signalisierte der Ortsvorsteher Elmar Dehler – „wir sprechen darüber“.