Bioladen-Prozess endet
Drogenhandel: Das droht den Angeklagten jetzt
● MEMMINGEN/NEU-ULM - Das Verfahren um „Lenas Bioladen“, eine Briefkastenfirma aus Neu-Ulm, vor dem Landgericht Memmingen geht seinem Ende entgegen. Am dritten Tag wurden nach der Bekanntgabe des Gutachtens von Gerichtspsychiater Dr. Andreas Küthmann sämtliche erforderlichen Formalitäten erledigt, sodass am nächsten Verhandlungstermin, der am Donnerstag, 20. Mai, um 8.30 Uhr vor der Zweiten Großen Strafkammer beginnt, mit den Plädoyers der Anklage und der Verteidigung sowie mit dem Urteil zu rechnen ist.
In dem Prozess geht es um einen schwunghaften Handel mit Rauschgift, den die Angeklagten gemäß ihren bereits abgelegten Geständnissen im Darknet abgewickelt haben sollen. Sie verkauften in dem vermeintlich abgeschirmten Teil des Internets über diverse „Marktplätze“eine erhebliche Menge an Marihuana, wobei die Umsätze sechsstellige Summen darstellten.
Gemäß einer Verfahrensabsprache haben die beiden angeklagten Männer aus dem Alb-Donau-Kreis und dem Kreis Reutlingen Haftstrafen zwischen sechs und sechseinhalb Jahren zu erwarten. In seinem psychiatrischen Gutachten bescheinigte Dr. Andreas Küthmann den beiden Männern, dass ihnen keine verminderte Steuerungsfähigkeit zugute gehalten werden könne. Es sei aber angebracht, den Paragrafen 64 des Strafgesetzbuches zur Abwendung zu bringen. Dieser sieht den Maßregelvollzug vor. Das heißt, dass die Angeklagten nach einem entsprechenden Urteil zunächst einen Teil der Haft absitzen, dann in die forensische Psychiatrie eingewiesen werden und erst dann den Rest ihrer Strafe in Haft absitzen oder auch teilweise auf Bewährung erlassen bekommen, wenn ihnen Gutachter bestätigen, dass sie von der Sucht losgekommen sind.
Bis zum Schlusstermin am 20. Mai wird nur noch geklärt, was mit den Bitcoins geschieht und wie man diesen beikommen kann. Der Erlös aus dem Drogenhandel war anscheinend in der Kryptowährung erlöst worden. Nach dieser Abklärung sind die Plädoyers und das Urteil zu erwarten.