Mehr Kontakte, weniger Tests
Welche Lockerungen unter welchen Umständen ab Montag in Baden-Württemberg gelten
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STUTTGART - Die Infektionszahlen in Baden-Württemberg sinken stetig. Landesweit liegt die Sieben-Tage-Inzidenz bei 37: So viele Menschen haben sich im Durchschnitt pro 100 000 Einwohner in der vergangenen Woche neu mit dem Coronavirus angesteckt. Die grünschwarze Landesregierung reagiert mit weitgehenden Lockerungen der Schutzmaßnahmen. An Fronleichnam hat das Kabinett den Vorschlägen von Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) zugestimmt. Die wichtigsten Änderungen im Detail.
Was ändert sich grundsätzlich?
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Öffnungen und Lockerungen basieren im Südwesten bisher auf einem dreistufigen Konzept, das die Landesregierung Anfang Mai vorgestellt hat. Liegt die Inzidenz in einem Landkreis fünf Tage lang unter 100, können am darauffolgenden Tag viele Bereiche unter Einhaltung bestimmter Test- und Hygieneregeln öffnen – etwa die Außengastronomie, Hotels oder Museen. Aktuell liegt die Zahl der Neuansteckungen in keinem Kreis über dieser Schwelle. Deutlich weitergehende Lockerungen gibt es dann in den Öffnungsstufen 2 und 3 – zwischen den Stufen müssen bislang aber stets zwei Wochen vergehen. Das hat das Land nun geändert: Stufe 3 greift sofort, wenn an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz unter 50 liegt. Laut Landesgesundheitsamt lagen am Donnerstagabend 35 der 44 Kreise unter dem Wert 50. Vor allem zieht das Land eine neue Stufe ein, die greift, wenn der Inzidenzwert fünf Tage lang unter dem Wert 35 liegt. Das betrifft Stand Donnerstag 17 Kreise.
Was gilt in der Gastronomie?
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Dank der niedrigen Infektionszahlen sind Restaurants und Gaststätten weitgehend wieder geöffnet. Zutritt – auch im Außenbereich – hat aber nur, wer vollständig geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen ist – oder einen tagesaktuellen Schnelltest vorlegt. Liegt die Inzidenz im Kreis stabil unter 35, braucht es solche Nachweise künftig nicht mehr – außer bei Feiern in GastroBetrieben. Diese sind bei dieser niedrigen Inzidenz nämlich dann wieder für bis zu 50 Menschen erlaubt. In Kreisen, die die Öffnungsstufe 3 erreicht haben (also mindestens fünf Tage unter der Inzidenz 50), darf die Gastronomie zudem bis 1 Uhr geöffnet sein.
Wie viele Menschen dürfen sich ● treffen?
Auch das hängt von der Öffnungsstufe des Kreises ab. Da derzeit alle stabil unter der Inzidenz 100 liegen, dürfen sich bis zu fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen – Kinder bis 14 Jahre zählen nicht dazu, ebensowenig wie Geimpfte oder Genesene. Neu ist, dass sich in der Stufe 3 bis zu zehn Menschen aus drei Haushalten treffen dürfen. Eigene Kinder bis 14 Jahre zählen hierbei nicht mit, zusätzlich dürfen fünf weitere Kinder aus anderen Haushalten dabei sein.
Was gilt für Veranstaltungen?
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Diese Regeln gelten schon: Im ersten Öffnungsschritt – also bei Stufe 1 mit einer stabilen Inzidenz unter 100 – dürfen bis zu 100 Besucher an Veranstaltungen im Freien wie Konzerten, Open-Air-Kino, Freilicht-Theater oder Informationsveranstaltungen teilnehmen. Die Besucherzahl steigt bei jeder Öffnungsstufe: In der Stufe 2 sind 250 Besucher im Freien und 100 Besucher im Inneren erlaubt, in der Stufe drei 500 Besucher im Freien und 250 Besucher drinnen. Neu ist, dass künftig wieder bis zu 750 Menschen Kultur-, Sport- oder sonstige Veranstaltungen im Freien besuchen können, wenn die Inzidenz stabil unter 35 liegt. Bei dieser Inzidenz müssen die Besucher auch keinen negativen Corona-Test oder sonstige Nachweise vorlegen.
Was ändert sich für Sportler?
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Auch der Freizeitsport hängt von der jeweiligen Öffnungsstufe des Kreises ab. In der Stufe 1 – also bei einer stabilen Inzidenz unter 100 – dürfen Gruppen von bis zu 20 Sportlern gemeinsam auf Sportanlagen trainieren. Freibäder dürfen einen Besucher pro 20 Quadratmeter einlassen. Die Regeln werden gelockert, sobald Stufe 2 erreicht wird. Dann ist gemeinsamer Sport drinnen wie draußen erlaubt, auch im Fitnessstudio. Es gilt dabei die Vorgabe: ein Sportler pro 20 Quadratmeter Fläche. Dieselbe Vorgabe gilt auch für Schwimmbäder, die dann drinnen und draußen öffnen dürfen. Ab Stufe 3 – wenn sich im Kreis also weniger als 50 Menschen pro 100 000 Einwohner in einer Woche neu angesteckt haben – dürfen Schwimmbäder einen Besucher pro zehn Quadratmeter zulassen. Für sonstigen Sport gibt es bei Stufe 3 keine Beschränkungen anhand der Fläche mehr. Neu hinzu kommt, dass Sportvereine ihr Training nun auch wieder außerhalb von Sportanlagen durchführen dürfen. Die Personenobergrenzen gelten aber je nach Stufe. Möglich sind Wettkämpfe künftig auch wieder im Amateurbereich. Grundsätzlich müssen alle Sportler einen negativen Corona-Test mitbringen oder nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind – außer in Freibädern, die in Kreisen mit einer stabilen Inzidenz unter 35 liegen. Der Landessportverband hatte jüngst kritisiert, dass auch Kinder zwischen sechs und 14 Jahren einen negativen Test für Sport im Freien vorlegen müssen. Da sie sich ohnehin zweimal pro Woche in der Schule testen müssen, sollen sie dafür künftig eine Bescheinigung bekommen, die zweieinhalb Tage (60 Stunden) gültig ist.
Ab wann gilt das alles?
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Die überarbeitete Corona-Verordnung des Landes mit allen neuen Regelungen tritt am kommenden Montag in Kraft. Liegt der Inzidenzwert in einem Stadt- oder Landkreis bereits am Montag seit fünf Tagen unter 50 oder unter 35, gelten auch sofort die entsprechenden Lockerungen – sofern das zuständige Gesundheitsamt dies am Sonntag bekannt gibt.