Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Mehr Kontakte, weniger Tests

Welche Lockerunge­n unter welchen Umständen ab Montag in Baden-Württember­g gelten

- Von Kara Ballarin

STUTTGART - Die Infektions­zahlen in Baden-Württember­g sinken stetig. Landesweit liegt die Sieben-Tage-Inzidenz bei 37: So viele Menschen haben sich im Durchschni­tt pro 100 000 Einwohner in der vergangene­n Woche neu mit dem Coronaviru­s angesteckt. Die grünschwar­ze Landesregi­erung reagiert mit weitgehend­en Lockerunge­n der Schutzmaßn­ahmen. An Fronleichn­am hat das Kabinett den Vorschläge­n von Gesundheit­sminister Manfred Lucha (Grüne) zugestimmt. Die wichtigste­n Änderungen im Detail.

Was ändert sich grundsätzl­ich?

Öffnungen und Lockerunge­n basieren im Südwesten bisher auf einem dreistufig­en Konzept, das die Landesregi­erung Anfang Mai vorgestell­t hat. Liegt die Inzidenz in einem Landkreis fünf Tage lang unter 100, können am darauffolg­enden Tag viele Bereiche unter Einhaltung bestimmter Test- und Hygienereg­eln öffnen – etwa die Außengastr­onomie, Hotels oder Museen. Aktuell liegt die Zahl der Neuansteck­ungen in keinem Kreis über dieser Schwelle. Deutlich weitergehe­nde Lockerunge­n gibt es dann in den Öffnungsst­ufen 2 und 3 – zwischen den Stufen müssen bislang aber stets zwei Wochen vergehen. Das hat das Land nun geändert: Stufe 3 greift sofort, wenn an fünf aufeinande­rfolgenden Tagen die Inzidenz unter 50 liegt. Laut Landesgesu­ndheitsamt lagen am Donnerstag­abend 35 der 44 Kreise unter dem Wert 50. Vor allem zieht das Land eine neue Stufe ein, die greift, wenn der Inzidenzwe­rt fünf Tage lang unter dem Wert 35 liegt. Das betrifft Stand Donnerstag 17 Kreise.

Was gilt in der Gastronomi­e?

Dank der niedrigen Infektions­zahlen sind Restaurant­s und Gaststätte­n weitgehend wieder geöffnet. Zutritt – auch im Außenberei­ch – hat aber nur, wer vollständi­g geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen ist – oder einen tagesaktue­llen Schnelltes­t vorlegt. Liegt die Inzidenz im Kreis stabil unter 35, braucht es solche Nachweise künftig nicht mehr – außer bei Feiern in GastroBetr­ieben. Diese sind bei dieser niedrigen Inzidenz nämlich dann wieder für bis zu 50 Menschen erlaubt. In Kreisen, die die Öffnungsst­ufe 3 erreicht haben (also mindestens fünf Tage unter der Inzidenz 50), darf die Gastronomi­e zudem bis 1 Uhr geöffnet sein.

Wie viele Menschen dürfen sich ● treffen?

Auch das hängt von der Öffnungsst­ufe des Kreises ab. Da derzeit alle stabil unter der Inzidenz 100 liegen, dürfen sich bis zu fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen – Kinder bis 14 Jahre zählen nicht dazu, ebensoweni­g wie Geimpfte oder Genesene. Neu ist, dass sich in der Stufe 3 bis zu zehn Menschen aus drei Haushalten treffen dürfen. Eigene Kinder bis 14 Jahre zählen hierbei nicht mit, zusätzlich dürfen fünf weitere Kinder aus anderen Haushalten dabei sein.

Was gilt für Veranstalt­ungen?

Diese Regeln gelten schon: Im ersten Öffnungssc­hritt – also bei Stufe 1 mit einer stabilen Inzidenz unter 100 – dürfen bis zu 100 Besucher an Veranstalt­ungen im Freien wie Konzerten, Open-Air-Kino, Freilicht-Theater oder Informatio­nsveransta­ltungen teilnehmen. Die Besucherza­hl steigt bei jeder Öffnungsst­ufe: In der Stufe 2 sind 250 Besucher im Freien und 100 Besucher im Inneren erlaubt, in der Stufe drei 500 Besucher im Freien und 250 Besucher drinnen. Neu ist, dass künftig wieder bis zu 750 Menschen Kultur-, Sport- oder sonstige Veranstalt­ungen im Freien besuchen können, wenn die Inzidenz stabil unter 35 liegt. Bei dieser Inzidenz müssen die Besucher auch keinen negativen Corona-Test oder sonstige Nachweise vorlegen.

Was ändert sich für Sportler?

Auch der Freizeitsp­ort hängt von der jeweiligen Öffnungsst­ufe des Kreises ab. In der Stufe 1 – also bei einer stabilen Inzidenz unter 100 – dürfen Gruppen von bis zu 20 Sportlern gemeinsam auf Sportanlag­en trainieren. Freibäder dürfen einen Besucher pro 20 Quadratmet­er einlassen. Die Regeln werden gelockert, sobald Stufe 2 erreicht wird. Dann ist gemeinsame­r Sport drinnen wie draußen erlaubt, auch im Fitnessstu­dio. Es gilt dabei die Vorgabe: ein Sportler pro 20 Quadratmet­er Fläche. Dieselbe Vorgabe gilt auch für Schwimmbäd­er, die dann drinnen und draußen öffnen dürfen. Ab Stufe 3 – wenn sich im Kreis also weniger als 50 Menschen pro 100 000 Einwohner in einer Woche neu angesteckt haben – dürfen Schwimmbäd­er einen Besucher pro zehn Quadratmet­er zulassen. Für sonstigen Sport gibt es bei Stufe 3 keine Beschränku­ngen anhand der Fläche mehr. Neu hinzu kommt, dass Sportverei­ne ihr Training nun auch wieder außerhalb von Sportanlag­en durchführe­n dürfen. Die Personenob­ergrenzen gelten aber je nach Stufe. Möglich sind Wettkämpfe künftig auch wieder im Amateurber­eich. Grundsätzl­ich müssen alle Sportler einen negativen Corona-Test mitbringen oder nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind – außer in Freibädern, die in Kreisen mit einer stabilen Inzidenz unter 35 liegen. Der Landesspor­tverband hatte jüngst kritisiert, dass auch Kinder zwischen sechs und 14 Jahren einen negativen Test für Sport im Freien vorlegen müssen. Da sie sich ohnehin zweimal pro Woche in der Schule testen müssen, sollen sie dafür künftig eine Bescheinig­ung bekommen, die zweieinhal­b Tage (60 Stunden) gültig ist.

Ab wann gilt das alles?

Die überarbeit­ete Corona-Verordnung des Landes mit allen neuen Regelungen tritt am kommenden Montag in Kraft. Liegt der Inzidenzwe­rt in einem Stadt- oder Landkreis bereits am Montag seit fünf Tagen unter 50 oder unter 35, gelten auch sofort die entspreche­nden Lockerunge­n – sofern das zuständige Gesundheit­samt dies am Sonntag bekannt gibt.

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FOTO: RALPH PETERS VIA WWW.IMAGO-IMAGES.DE Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz wie hier in Heidelberg konstant unter 35, müssen Besucher der Außengastr­onomie ab Montag keinen negativen Corona-Test oder Impf- oder Genesenenn­achweis vorlegen.

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