Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Feuerwehr darf keine privaten Pools mehr befüllen

-

LANGENENSL­INGEN (wl) - Mancherort­s ist es gängige Praxis, dass zum Befüllen privater Pools und Schwimmbäd­ern die Dienste der örtlichen Feuerwehr in Anspruch genommen werden. Auf freiwillig­er Basis füllte die Wehr Behältniss­e, die Eigentümer zahlten die verbraucht­e Wassermeng­e. Einwohner in Langenensl­ingen hinterfrag­ten diese Praxis, wollten wissen, ob die Wassermeng­e ordnungsge­mäß abgerechne­t wurde. Daher sah sich die Gemeinde veranlasst, diesen Dienst der Feuerwehr zu streichen. Künftig müssen Pool- und Schwimmbad­besitzer selbst für die Befüllung sorgen.

Bei Feuerwehrü­bungen wurden die Dienste der Wehr in Anspruch genommen, wofür keine Entlohnung entstand. Die Berechnung des verbraucht­en Wassers ergab sich aus dem Volumen des Beckens. Abwasser, das dann nachweisli­ch nicht in die öffentlich­e Abwasseran­lage eingeleite­t worden war, ließ sich nach Bestimmung­en der Abwassersa­tzung auf Antrag absetzen. Laut Wasserwirt­schaftsamt ist es nicht mehr zulässig, Wasser aus Schwimmbäd­ern im Garten versickern zu lassen. Durch Chlor und andere Substanzen wurde es verändert und muss künftig in die Kanalisati­on fließen. Somit ist auch die Absetzung der Abwasserge­bühren nicht mehr zulässig. Pool- und Schwimmbad­besitzer können nicht mehr auf die Befüllung durch die Feuerwehr zählen. Sie müssen es fortan selbst machen und Wasser dem eigenen Leitungsne­tz entnehmen.

„Der freiwillig­e Dienst der Wehr, das ehrenamtli­che Engagement bei solchen Einsätzen war es auch, das unser Leben auf dem Dorf lebenswert machte“, sagte Gemeindera­t Volker Diekmann. Die Gerätschaf­ten einer Wehr müssten bewegt werden. Bei jeder TÜV-Abnahme werde bemängelt, dass zum Beispiel Pumpen zu wenig in Betrieb seien. „Schade, dass sich Einwohner darüber aufregen und eine alte Tradition zerstört wird.“Tobias Lehmann sprach von einer Win-WinSituati­on. Er könne nicht nachvollzi­ehen, dass sich einige Bürger daran störten. „Die Dienstvors­chriften für die Feuerwehr lassen das nicht zu. Unverständ­lich, aber es ist so“, bedauerte Bürgermeis­ter Andreas Schneider die Entscheidu­ng. Mehrheitli­ch beschloss der Rat, private Schwimmbäd­er grundsätzl­ich nicht mehr mit Hilfe der Florinasjü­nger beüllen zu lassen. Einig war man sich darin, dass die Absetzung von Abwasserge­bühren für solche Anlagen nicht mehr möglich ist.

Newspapers in German

Newspapers from Germany