Feuerwehr darf keine privaten Pools mehr befüllen
LANGENENSLINGEN (wl) - Mancherorts ist es gängige Praxis, dass zum Befüllen privater Pools und Schwimmbädern die Dienste der örtlichen Feuerwehr in Anspruch genommen werden. Auf freiwilliger Basis füllte die Wehr Behältnisse, die Eigentümer zahlten die verbrauchte Wassermenge. Einwohner in Langenenslingen hinterfragten diese Praxis, wollten wissen, ob die Wassermenge ordnungsgemäß abgerechnet wurde. Daher sah sich die Gemeinde veranlasst, diesen Dienst der Feuerwehr zu streichen. Künftig müssen Pool- und Schwimmbadbesitzer selbst für die Befüllung sorgen.
Bei Feuerwehrübungen wurden die Dienste der Wehr in Anspruch genommen, wofür keine Entlohnung entstand. Die Berechnung des verbrauchten Wassers ergab sich aus dem Volumen des Beckens. Abwasser, das dann nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet worden war, ließ sich nach Bestimmungen der Abwassersatzung auf Antrag absetzen. Laut Wasserwirtschaftsamt ist es nicht mehr zulässig, Wasser aus Schwimmbädern im Garten versickern zu lassen. Durch Chlor und andere Substanzen wurde es verändert und muss künftig in die Kanalisation fließen. Somit ist auch die Absetzung der Abwassergebühren nicht mehr zulässig. Pool- und Schwimmbadbesitzer können nicht mehr auf die Befüllung durch die Feuerwehr zählen. Sie müssen es fortan selbst machen und Wasser dem eigenen Leitungsnetz entnehmen.
„Der freiwillige Dienst der Wehr, das ehrenamtliche Engagement bei solchen Einsätzen war es auch, das unser Leben auf dem Dorf lebenswert machte“, sagte Gemeinderat Volker Diekmann. Die Gerätschaften einer Wehr müssten bewegt werden. Bei jeder TÜV-Abnahme werde bemängelt, dass zum Beispiel Pumpen zu wenig in Betrieb seien. „Schade, dass sich Einwohner darüber aufregen und eine alte Tradition zerstört wird.“Tobias Lehmann sprach von einer Win-WinSituation. Er könne nicht nachvollziehen, dass sich einige Bürger daran störten. „Die Dienstvorschriften für die Feuerwehr lassen das nicht zu. Unverständlich, aber es ist so“, bedauerte Bürgermeister Andreas Schneider die Entscheidung. Mehrheitlich beschloss der Rat, private Schwimmbäder grundsätzlich nicht mehr mit Hilfe der Florinasjünger beüllen zu lassen. Einig war man sich darin, dass die Absetzung von Abwassergebühren für solche Anlagen nicht mehr möglich ist.