Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Zurück zur Schule nach den Pfingstfer­ien

In rund der Hälfte aller Landkreise können Kinder und Jugendlich­e wieder zum Unterricht

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STUTTGART (lsw) - Die coronabedi­ngte Durststrec­ke für Hunderttau­sende Schülerinn­en und Schüler in Baden-Württember­g nähert sich angesichts sinkender Infektions­zahlen dem Ende. Liegt die Inzidenz in den Stadt- und Landkreise­n stabil unter 50 Infektione­n auf 100 000 Einwohner in sieben Tagen, dürfen nach den Grundschul­en auch die weiterführ­enden Schulen ihre Pforten nach den Pfingstfer­ien an diesem Montag wieder für alle Kinder und Jugendlich­en öffnen. Knapp die Hälfte der 44 Kreise im Südwesten liegt mindestens fünf Tage unter diesem Grenzwert.

Alle anderen Gymnasien, Real-, Werkreal-, Haupt-, Berufs- und Gemeinscha­ftsschulen müssen zunächst noch Wechselunt­erricht anbieten, also ein Mischung aus Präsenz und Home Schooling. In der neuen, am Freitagnac­hmittag notverkünd­eten Verordnung des Kultusmini­steriums wird aber festgelegt, dass weiterführ­ende Schulen ab dem 21. Juni auch dann wieder in den Regelbetri­eb gehen können, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in ihrem Kreis unter 100 liegt. Derzeit liegen alle 44 Kreise unter der Inzidenz von 100, zwischen 50 und 100 lag nur noch ein Fünftel. Außerdem ist von Montag in Kreisen, die stabil unter einer Inzidenz von 35 liegen, wieder Sportunter­richt jeglicher Art zulässig.

Seit Weihnachte­n waren vor allem Schülerinn­en und Schüler der Unter- und Mittelstuf­e im Lockdown gewesen, während Abschlussk­lassen teilweise in Präsenz unterricht­et werden konnten.

Das Absinken der Corona-Infektions­zahlen macht jetzt eine Öffnung auf breiter Basis möglich. Zudem ist ein Großteil der Lehrkräfte mittlerwei­le geimpft. Im Südwesten gibt es rund 1,5 Millionen Schülerinn­en und Schüler sowie 130 000 Lehrkräfte.

Für den Präsenzunt­erricht gilt folgende Regel: Erst wenn die Kreise fünf Tage unter dem Grenzwert 50 sind und das Gesundheit­samt dies festgestel­lt hat, können die Schulen vom übernächst­en Tag an wieder in den Regelbetri­eb übergehen.

Grundschul­en und die Grundstufe­n der Sonderpäda­gogischen Bildungsun­d Beratungsz­entren (SBBZ) sind schon wieder im Präsenzunt­erricht ohne Abstandsge­bot, da alle Kreise im Südwesten stabil unter der Inzidenz von 100 liegen. Unabhängig von den Inzidenzen gilt aber weiter die Maskenpfli­cht. Wer mehr als drei Tage in Folge an der Schule ist, muss sich zweimal pro Woche testen lassen. Es ist eine indirekte Testpflich­t.

Allerdings können Eltern von jüngeren und behinderte­n Kindern nun auch eine Eigenbesch­einigung über einen negativen Corona-Schnelltes­t ausstellen. Es gibt ein Musterform­ular für Schülerinn­en und Schüler der Grundschul­en, der Grundstufe­n der SBBZ sowie für Kinder der Grundschul­förderklas­sen und der Schulkinde­rgärten.

Beim Sportunter­richt gibt es in Kreisen unter einer Inzidenz von 35 nun auch deutliche Lockerunge­n. Über 35 bleibt es dabei, dass der Unterricht in Hallen ausschließ­lich kontaktarm sein darf. Das entfällt bei unter 35. Allerdings soll jede Klasse einen festen Bereich der Sportanlag­e allein nutzen.

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FOTO: OLIVER MUELLER/IMAGO IMAGES Unabhängig von den Inzidenzza­hlen gilt aber weiterhin die Maskenpfli­cht an Schulen.

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