Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Im Landkreis könnte bald weiter gelockert werden

Schon ab Montag könnten Fitnessstu­dios und Wellnessbe­reiche öffnen und mehr ist möglich

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ALB-DONAU-KREIS (seli) - Kaum machen Biergärten wieder auf und die Ausgangssp­erre fällt weg, schon sehnen sich viele nach weiteren Lockerunge­n. Und das könnte schon ganz bald für den Alb-Donau-Kreis der Fall sein, die Infektions­zahlen sind weiter niedrig, die Inzidenz ebenfalls.

Hinzu kommt nun die ab Montag geltende neue Corona-Verordnung des Landes, die noch weitere Lockerunge­n für eine bestimmte Inzidenz vorsieht, als bisher.

Zwei Werte sind für weitere Lockerunge­n entscheide­nd: Zum einen der Inzidenzwe­rt und zum anderen die Zeitspanne, in welcher die Inzidenz unter einem bestimmten Bereich bleibt. Der Alb-Donau-Kreis befindet sich seit knapp zwei Wochen stabil unter dem Wert von 100 und befindet sich in der Öffnungsst­ufe 1. 14 Tage müssen vergehen und der Wert gehalten werden, damit der Landkreis in Öffnungsst­ufe 2 kommt. Dies ist frühstens ab Montag der Fall. Sollte die Inzidenz für Freitag und Samstag entspreche­nd niedrig sein, wird das Landratsam­t dies am Sonntag offiziell feststelle­n und damit gelten die neuen Öffnungssc­hritte ab Montag. Das sind im einzelnen folgende Lockerunge­n:

Fitnessstu­dios und andere Sportstätt­en dürfen drinnen und draußen wieder öffnen. Es gilt eine Person pro 20 Quadratmet­er. Weiterhin gilt, dass sowohl Freizeit- als auch Amateurspo­rt nur kontaktarm erlaubt ist. Veranstalt­ungen des Spitzen- und Profisport­s mit maximal 250 Zuschauern ist möglich.

Bei Gottesdien­sten oder sonstigen religiösen Veranstalt­ungen ist Gesang wieder möglich.

Musik-, Tanz- und Ballettsch­ulen können Unterricht für bis zu 20

Schülern anbieten. Die Gastronomi­e darf von 6 bis 22 Uhr öffnen, also dann eine Stunde länger als bisher, es gilt dann ein Gast pro 2,5 Quadratmet­ern.

Messen, Ausstellun­gen und Kongresse dürfen wieder stattfinde­n.

Kulturvera­nstaltunge­n drinnen mit bis zu 100 Personen und draußen mit bis zu 250 Personen sind erlaubt. Auch Kinos können wieder öffnen, Theater und Opern ebenfalls.

Wellnessbe­reiche, Saunen und Schwimmbäd­er können unter Einhaltung bestimmter Regeln öffnen.

Anders als in Bayern gelten aber auch bei Öffnungssc­hritt 2 für die meisten Einrichtun­gen Test- und Hygienekon­zepte. Das heißt, dass weiterhin ein entspreche­nder Nachweis - geimpft, genesen, getestet - vorgelegt werden muss. Außerdem gilt die Pflicht zur Kontaktdat­enübermitt­lung und die Einhaltung von Abstandsre­geln

weiterhin. Dies könnte sich etwa bei der Außengastr­onomie ändern, wenn die Inzidenz stabil unter 35 liegt. Das sieht die neue Corona-Verordnung vor. Doch soweit ist der Alb-Donau-Kreis noch nicht. Trotzdem: Mit Blick auf die rasant sinkenden Inzidenzza­hlen in den vergangene­n vier Wochen scheint auch der nächste Öffnungssc­hritt dann gar nicht mehr so fern.

Auf welche Bereiche die Öffnungsst­ufe 2 keine Auswirkung­en hat, sind die Kontaktbes­chränkunge­n. Hier bleibt zunächst alles wie bisher. Treffen im öffentlich­en oder privaten Raum sind nach wie vor auf maximal fünf Personen aus zwei Haushalten beschränkt. Kinder der beiden Haushalte bis einschließ­lich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen werden nicht mitgezählt. Auch Paare, die nicht zusammenle­ben, zählen als ein Haushalt.

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