Im Landkreis könnte bald weiter gelockert werden
Schon ab Montag könnten Fitnessstudios und Wellnessbereiche öffnen und mehr ist möglich
ALB-DONAU-KREIS (seli) - Kaum machen Biergärten wieder auf und die Ausgangssperre fällt weg, schon sehnen sich viele nach weiteren Lockerungen. Und das könnte schon ganz bald für den Alb-Donau-Kreis der Fall sein, die Infektionszahlen sind weiter niedrig, die Inzidenz ebenfalls.
Hinzu kommt nun die ab Montag geltende neue Corona-Verordnung des Landes, die noch weitere Lockerungen für eine bestimmte Inzidenz vorsieht, als bisher.
Zwei Werte sind für weitere Lockerungen entscheidend: Zum einen der Inzidenzwert und zum anderen die Zeitspanne, in welcher die Inzidenz unter einem bestimmten Bereich bleibt. Der Alb-Donau-Kreis befindet sich seit knapp zwei Wochen stabil unter dem Wert von 100 und befindet sich in der Öffnungsstufe 1. 14 Tage müssen vergehen und der Wert gehalten werden, damit der Landkreis in Öffnungsstufe 2 kommt. Dies ist frühstens ab Montag der Fall. Sollte die Inzidenz für Freitag und Samstag entsprechend niedrig sein, wird das Landratsamt dies am Sonntag offiziell feststellen und damit gelten die neuen Öffnungsschritte ab Montag. Das sind im einzelnen folgende Lockerungen:
Fitnessstudios und andere Sportstätten dürfen drinnen und draußen wieder öffnen. Es gilt eine Person pro 20 Quadratmeter. Weiterhin gilt, dass sowohl Freizeit- als auch Amateursport nur kontaktarm erlaubt ist. Veranstaltungen des Spitzen- und Profisports mit maximal 250 Zuschauern ist möglich.
Bei Gottesdiensten oder sonstigen religiösen Veranstaltungen ist Gesang wieder möglich.
Musik-, Tanz- und Ballettschulen können Unterricht für bis zu 20
Schülern anbieten. Die Gastronomie darf von 6 bis 22 Uhr öffnen, also dann eine Stunde länger als bisher, es gilt dann ein Gast pro 2,5 Quadratmetern.
Messen, Ausstellungen und Kongresse dürfen wieder stattfinden.
Kulturveranstaltungen drinnen mit bis zu 100 Personen und draußen mit bis zu 250 Personen sind erlaubt. Auch Kinos können wieder öffnen, Theater und Opern ebenfalls.
Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder können unter Einhaltung bestimmter Regeln öffnen.
Anders als in Bayern gelten aber auch bei Öffnungsschritt 2 für die meisten Einrichtungen Test- und Hygienekonzepte. Das heißt, dass weiterhin ein entsprechender Nachweis - geimpft, genesen, getestet - vorgelegt werden muss. Außerdem gilt die Pflicht zur Kontaktdatenübermittlung und die Einhaltung von Abstandsregeln
weiterhin. Dies könnte sich etwa bei der Außengastronomie ändern, wenn die Inzidenz stabil unter 35 liegt. Das sieht die neue Corona-Verordnung vor. Doch soweit ist der Alb-Donau-Kreis noch nicht. Trotzdem: Mit Blick auf die rasant sinkenden Inzidenzzahlen in den vergangenen vier Wochen scheint auch der nächste Öffnungsschritt dann gar nicht mehr so fern.
Auf welche Bereiche die Öffnungsstufe 2 keine Auswirkungen hat, sind die Kontaktbeschränkungen. Hier bleibt zunächst alles wie bisher. Treffen im öffentlichen oder privaten Raum sind nach wie vor auf maximal fünf Personen aus zwei Haushalten beschränkt. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen werden nicht mitgezählt. Auch Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.