Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Gemeindera­t legt Geschäftso­rdnung fest

Dies soll die „inneren Angelegenh­eiten“des Gemeindera­ts regeln - Kommunalam­t schreibt die Einführung vor

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UNTERMARCH­TAL (hog) - Nachdem das Landratsam­t Alb-DonauKreis bei der überörtlic­hen Prüfung der Jahresrech­nungen 2013 bis 2018 festgestel­lt und moniert hat, dass der Gemeindera­t keine Geschäftso­rdnung hat, wurde diese in der Gemeindera­tssitzung am Dienstag beschlosse­n. Bürgermeis­ter Bernhard Ritzler sagte, man sei ohne solche bisher gut gefahren. Nachdem aber eine Geschäftso­rdnung nach Aussage des Kommunalam­ts zwingend zu erlassen sei, habe er, abgeleitet aus dem Muster des Gemeindeta­gs, einen Entwurf vorbereite­t. Diesen stellte er dem Gremium zur Beratung vor. Ritzler erläuterte, dass die Geschäftso­rdnung die inneren Angelegenh­eiten des Gemeindera­ts regelt, insbesonde­re das Beratungsu­nd Beschlussv­erfahren. „Die Geschäftso­rdnung

besitzt keine Außenwirku­ng, sondern bindet lediglich den Gemeindera­t und seine Mitglieder“, stellte der Bürgermeis­ter klar. Da es in Untermarch­tal neben dem Bürgermeis­ter keinen Beigeordne­ten gibt, wurde ein entspreche­nder Passus aus der Mustersatz­ung nicht übernommen. Die Fragestund­e für Einwohner findet nach der beschlosse­nen Geschäftso­rdnung in der Regel

am Beginn der ersten öffentlich­en Sitzung jedes dritten Monats statt. Auf Anregung des stellvertr­etenden Bürgermeis­ters Wolfgang Merkle wurde auch die in der Mustersatz­ung vorgesehen­e „Geschäftso­rdnung der Ausschüsse“nicht in die Geschäftso­rdnung des Gemeindera­ts Untermarch­tal aufgenomme­n, da es auch keine Ausschüsse gibt und geben soll.

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