Gemeinderat legt Geschäftsordnung fest
Dies soll die „inneren Angelegenheiten“des Gemeinderats regeln - Kommunalamt schreibt die Einführung vor
UNTERMARCHTAL (hog) - Nachdem das Landratsamt Alb-DonauKreis bei der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2013 bis 2018 festgestellt und moniert hat, dass der Gemeinderat keine Geschäftsordnung hat, wurde diese in der Gemeinderatssitzung am Dienstag beschlossen. Bürgermeister Bernhard Ritzler sagte, man sei ohne solche bisher gut gefahren. Nachdem aber eine Geschäftsordnung nach Aussage des Kommunalamts zwingend zu erlassen sei, habe er, abgeleitet aus dem Muster des Gemeindetags, einen Entwurf vorbereitet. Diesen stellte er dem Gremium zur Beratung vor. Ritzler erläuterte, dass die Geschäftsordnung die inneren Angelegenheiten des Gemeinderats regelt, insbesondere das Beratungsund Beschlussverfahren. „Die Geschäftsordnung
besitzt keine Außenwirkung, sondern bindet lediglich den Gemeinderat und seine Mitglieder“, stellte der Bürgermeister klar. Da es in Untermarchtal neben dem Bürgermeister keinen Beigeordneten gibt, wurde ein entsprechender Passus aus der Mustersatzung nicht übernommen. Die Fragestunde für Einwohner findet nach der beschlossenen Geschäftsordnung in der Regel
am Beginn der ersten öffentlichen Sitzung jedes dritten Monats statt. Auf Anregung des stellvertretenden Bürgermeisters Wolfgang Merkle wurde auch die in der Mustersatzung vorgesehene „Geschäftsordnung der Ausschüsse“nicht in die Geschäftsordnung des Gemeinderats Untermarchtal aufgenommen, da es auch keine Ausschüsse gibt und geben soll.