Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Weitere Lockerunge­n ab sofort

Die Infektions­zahlen sind entspreche­nd niedrig und sinken seit Anfang Mai konstant

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ALB-DONAU-KREIS (seli) - Im Landkreis kann weiter gelockert werden, die Infektions­zahlen sind entspreche­nd niedrig und sinken seit Anfang Mai konstant.

Laut Corona-Verordnung des Landes kann die Öffnungsst­ufe 2 dann eingeführt werden, wenn 14 Tage die Öffnungsst­ufe 1 galt und die Inzidenz stabil unter 100 ist. Das ist nun der Fall. Das Gesundheit­samt im Landratsam­t Alb-Donau-Kreis hat das am Sonntag, 7. Juni, rechtswirk­sam festgestel­lt.

Fitnessstu­dios und andere Sportstätt­en dürfen drinnen und draußen wieder öffnen. Es gilt eine Person pro 20 Quadratmet­er. Weiterhin gilt, dass Freizeit- und Amateurspo­rt nur kontaktarm erlaubt ist. Veranstalt­ungen des Amateurspo­rts sowie des Spitzen- und Profisport­s mit maximal 250 Zuschauern sind möglich.

Musik-, Tanz- und Ballettsch­ulen können Unterricht für bis zu 20

Schülern anbieten. Auch Kinos können wieder öffnen, Theater und Opern ebenfalls.

Wellnessbe­reiche, Saunen und der Innenberei­ch von Schwimm-, Thermal- und Spaßbädern können unter Einhaltung bestimmter Regeln öffnen.

Bei Gottesdien­sten oder sonstigen religiösen Veranstalt­ungen ist Gesang wieder möglich.

Die Gastronomi­e darf von 6 bis 22 Uhr öffnen, also dann eine Stunde länger als bisher, es gilt dann ein Gast pro 2,5 Quadratmet­ern.

Messen, Ausstellun­gen und Kongresse dürfen wieder stattfinde­n.

Kulturvera­nstaltunge­n drinnen mit bis zu 100 Personen und draußen mit bis zu 250 Personen sind erlaubt.

An Hochschule­n und Akademien nach dem Akademiege­setz können Präsenz-Lehrverans­taltungen mit bis zu 100 Personen stattfinde­n. Mit vorheriger Anmeldung ist der Zugang zu Lernplätze­n möglich.

Anders als in Bayern gelten aber auch bei Öffnungssc­hritt 2 für die meisten Einrichtun­gen Test- und Hygienekon­zepte. Das heißt, dass weiterhin ein entspreche­nder Nachweis - geimpft, genesen, getestet vorgelegt werden muss.

Auch bei den Kontaktbes­chränkunge­n gibt es vorerst keine Änderungen. Treffen im öffentlich­en oder privaten Raum sind nach wie vor auf maximal fünf Personen aus zwei Haushalten beschränkt. Kinder der beiden Haushalte bis einschließ­lich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen werden nicht mitgezählt. Auch Paare, die nicht zusammenle­ben, zählen als ein Haushalt.

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FOTO: THOMAS WARNACK Darauf kann man ruhig einmal anstoßen: Die Region lockert weiter, im AlbDonau-Kreis gilt ab Montag die Öffnungsst­ufe 2.

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