Weitere Lockerungen ab sofort
Die Infektionszahlen sind entsprechend niedrig und sinken seit Anfang Mai konstant
ALB-DONAU-KREIS (seli) - Im Landkreis kann weiter gelockert werden, die Infektionszahlen sind entsprechend niedrig und sinken seit Anfang Mai konstant.
Laut Corona-Verordnung des Landes kann die Öffnungsstufe 2 dann eingeführt werden, wenn 14 Tage die Öffnungsstufe 1 galt und die Inzidenz stabil unter 100 ist. Das ist nun der Fall. Das Gesundheitsamt im Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat das am Sonntag, 7. Juni, rechtswirksam festgestellt.
Fitnessstudios und andere Sportstätten dürfen drinnen und draußen wieder öffnen. Es gilt eine Person pro 20 Quadratmeter. Weiterhin gilt, dass Freizeit- und Amateursport nur kontaktarm erlaubt ist. Veranstaltungen des Amateursports sowie des Spitzen- und Profisports mit maximal 250 Zuschauern sind möglich.
Musik-, Tanz- und Ballettschulen können Unterricht für bis zu 20
Schülern anbieten. Auch Kinos können wieder öffnen, Theater und Opern ebenfalls.
Wellnessbereiche, Saunen und der Innenbereich von Schwimm-, Thermal- und Spaßbädern können unter Einhaltung bestimmter Regeln öffnen.
Bei Gottesdiensten oder sonstigen religiösen Veranstaltungen ist Gesang wieder möglich.
Die Gastronomie darf von 6 bis 22 Uhr öffnen, also dann eine Stunde länger als bisher, es gilt dann ein Gast pro 2,5 Quadratmetern.
Messen, Ausstellungen und Kongresse dürfen wieder stattfinden.
Kulturveranstaltungen drinnen mit bis zu 100 Personen und draußen mit bis zu 250 Personen sind erlaubt.
An Hochschulen und Akademien nach dem Akademiegesetz können Präsenz-Lehrveranstaltungen mit bis zu 100 Personen stattfinden. Mit vorheriger Anmeldung ist der Zugang zu Lernplätzen möglich.
Anders als in Bayern gelten aber auch bei Öffnungsschritt 2 für die meisten Einrichtungen Test- und Hygienekonzepte. Das heißt, dass weiterhin ein entsprechender Nachweis - geimpft, genesen, getestet vorgelegt werden muss.
Auch bei den Kontaktbeschränkungen gibt es vorerst keine Änderungen. Treffen im öffentlichen oder privaten Raum sind nach wie vor auf maximal fünf Personen aus zwei Haushalten beschränkt. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen werden nicht mitgezählt. Auch Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.