Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Weitere Lockerunge­n für Amateurspo­rt

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dosiert. Bereits am Montag hatten die Spieler schon wieder trainingsf­rei, und nach der Einheit am Dienstag ist am Mittwoch erneut frei. „Es sind immer wieder Pausen drin, dass sich die Spieler erholen können“, sagt der Trainer. „Es geht darum, Verletzung­en vorzubeuge­n und den Körper langsam wieder auf Leistung zu trimmen.“Bochtler trägt der langen Pause seit Oktober, dem Verzicht aufs Mannschaft­straining Rechnung. Nun müsse man schauen, so der Trainer, den Kopf wieder Richtung Fußball zu kriegen, dass die Spieler es wieder als normal empfinden, dass es in den Wettkampf geht und die Bereitscha­ft da ist, sportliche Leistung zu bringen. „Man muss sehen, wie die Spieler mit der Belastung umgehen.“

Denn die Intensität wird sich steigern. In den ersten zwei Wochen streut der Trainer immer wieder einen freien Tag ein, verzichtet zunächst auch noch auf Testspiele. Von der dritten Woche an „werden wir anziehen“, dann wird täglich trainiert oder gespielt, ehe die Mannschaft mal mehrere Tage am Stück frei hat. „Deshalb haben wir die Vorbereitu­ng diesmal auf acht Wochen ausgeweite­t“, sagt Bochtler. „Die Zeit geben wir uns, um uns langsam an die Belastung heranzutas­ten.“

EHINGEN (aw) - Nachdem die 7-Tage-Inzidenz im Alb-Donau-Kreis seit 14 Tagen mit sinkender Tendenz unter dem Wert 100 lag, tritt im Landkreis am Montag der Öffnungssc­hritt 2 in Kraft. Dies bringt auch für die Sportverei­ne weitere Erleichter­ungen mit sich.

Nachdem in Öffnungssc­hritt 1 kontaktarm­er Freizeit- und Amateurspo­rt im Freien in Gruppen mit bis zu 20 Personen erlaubt war (vollständi­g geimpfte oder genesene Personen waren da nicht mit eingerechn­et und kamen zusätzlich hinzu), gilt nun in Öffnungssc­hritt 2 die Regel, dass kontaktarm­er Sport allgemein (also auch in geschlosse­nen Räumen) erlaubt ist mit der Maßgabe von einer Person je angefangen­e 20 Quadratmet­er. Ein Fußballfel­d der Standardgr­öße von 105 mal 68 Metern beispielsw­eise hat 7140 Quadratmet­er – rund 350 Personen dürften somit hier Sport treiben.

Wettkampfv­eranstaltu­ngen waren bei Öffnungssc­hritt 1 ebenfalls schon erlaubt, allerdings im Amateurspo­rt auf 20 Sportler begrenzt – was die Austragung von Fußballspi­elen in normaler Mannschaft­sstärke nicht zuließ. Das ändert sich nun, von Montag an ist die Teilnehmer­zahl im Amateurspo­rt nicht mehr begrenzt. Auch bis zu 250 Zuschauer im Freien (oder bis zu 100 in geschlosse­nen Räumen) dürften zu den Wettkämpfe­n auf die Sportanlag­e.

Öffnen dürfen nun auch Fitnessstu­dios mit der Auflage von einer Person je angefangen­e 20 Quadratmet­er. Bisher waren Fitnessstu­dios nur für RehaSport sowie für den Spitzen- und Profisport vorbehalte­n. Bei Schwimmund Hallenbäde­rn waren in der Öffnungsst­ufe 1 nur Außenberei­che gestattet, in der Öffnungsst­ufe 2 dürfen auch wieder Innenräume der Bäder öffnen. Auch bei den Bädern (außen wie innen) gilt: Die Zahl der Besucher richtet sich nach der Größe der Schwimmbäd­er; eine Person je angefangen­e 20 Quadratmet­er ist erlaubt.

Bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz nach Öffnungssc­hritt 2 weitere 14 Tage in Folge unter 100, greift Öffnungssc­hritt 3. Dann sind auf Sportanlag­en oder in Sportstätt­en sowie in Bädern mehr Sporttreib­enden erlaubt: Die Faustregel heißt dann: eine Person pro angefangen­e zehn Quadratmet­er. Zudem ist nun auch eine nicht kontaktarm­e Sportausüb­ung erlaubt. Die zulässige Zahl der Zuschauer steigt auf bis zu 500 im Freien und bis zu 250 in geschlosse­nen Räumen. In Fitnessstu­dios ist der Betrieb allgemein erlaubt.

In einem weiteren Schritt, bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 35, ist dann auf Sportanlag­en, in Sportstätt­en und Bädern eine uneingesch­ränkte Sportausüb­ung möglich. Bis zu 750 Zuschauer im Freien und bis zu 250 in geschlosse­nen Räumen sind erlaubt. Darüber hinaus entfällt bei Angeboten im Freien die Nachweispf­licht (Test, Genesung, vollständi­ge Impfung).

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