Weitere Lockerungen für Amateursport
dosiert. Bereits am Montag hatten die Spieler schon wieder trainingsfrei, und nach der Einheit am Dienstag ist am Mittwoch erneut frei. „Es sind immer wieder Pausen drin, dass sich die Spieler erholen können“, sagt der Trainer. „Es geht darum, Verletzungen vorzubeugen und den Körper langsam wieder auf Leistung zu trimmen.“Bochtler trägt der langen Pause seit Oktober, dem Verzicht aufs Mannschaftstraining Rechnung. Nun müsse man schauen, so der Trainer, den Kopf wieder Richtung Fußball zu kriegen, dass die Spieler es wieder als normal empfinden, dass es in den Wettkampf geht und die Bereitschaft da ist, sportliche Leistung zu bringen. „Man muss sehen, wie die Spieler mit der Belastung umgehen.“
Denn die Intensität wird sich steigern. In den ersten zwei Wochen streut der Trainer immer wieder einen freien Tag ein, verzichtet zunächst auch noch auf Testspiele. Von der dritten Woche an „werden wir anziehen“, dann wird täglich trainiert oder gespielt, ehe die Mannschaft mal mehrere Tage am Stück frei hat. „Deshalb haben wir die Vorbereitung diesmal auf acht Wochen ausgeweitet“, sagt Bochtler. „Die Zeit geben wir uns, um uns langsam an die Belastung heranzutasten.“
EHINGEN (aw) - Nachdem die 7-Tage-Inzidenz im Alb-Donau-Kreis seit 14 Tagen mit sinkender Tendenz unter dem Wert 100 lag, tritt im Landkreis am Montag der Öffnungsschritt 2 in Kraft. Dies bringt auch für die Sportvereine weitere Erleichterungen mit sich.
Nachdem in Öffnungsschritt 1 kontaktarmer Freizeit- und Amateursport im Freien in Gruppen mit bis zu 20 Personen erlaubt war (vollständig geimpfte oder genesene Personen waren da nicht mit eingerechnet und kamen zusätzlich hinzu), gilt nun in Öffnungsschritt 2 die Regel, dass kontaktarmer Sport allgemein (also auch in geschlossenen Räumen) erlaubt ist mit der Maßgabe von einer Person je angefangene 20 Quadratmeter. Ein Fußballfeld der Standardgröße von 105 mal 68 Metern beispielsweise hat 7140 Quadratmeter – rund 350 Personen dürften somit hier Sport treiben.
Wettkampfveranstaltungen waren bei Öffnungsschritt 1 ebenfalls schon erlaubt, allerdings im Amateursport auf 20 Sportler begrenzt – was die Austragung von Fußballspielen in normaler Mannschaftsstärke nicht zuließ. Das ändert sich nun, von Montag an ist die Teilnehmerzahl im Amateursport nicht mehr begrenzt. Auch bis zu 250 Zuschauer im Freien (oder bis zu 100 in geschlossenen Räumen) dürften zu den Wettkämpfen auf die Sportanlage.
Öffnen dürfen nun auch Fitnessstudios mit der Auflage von einer Person je angefangene 20 Quadratmeter. Bisher waren Fitnessstudios nur für RehaSport sowie für den Spitzen- und Profisport vorbehalten. Bei Schwimmund Hallenbädern waren in der Öffnungsstufe 1 nur Außenbereiche gestattet, in der Öffnungsstufe 2 dürfen auch wieder Innenräume der Bäder öffnen. Auch bei den Bädern (außen wie innen) gilt: Die Zahl der Besucher richtet sich nach der Größe der Schwimmbäder; eine Person je angefangene 20 Quadratmeter ist erlaubt.
Bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz nach Öffnungsschritt 2 weitere 14 Tage in Folge unter 100, greift Öffnungsschritt 3. Dann sind auf Sportanlagen oder in Sportstätten sowie in Bädern mehr Sporttreibenden erlaubt: Die Faustregel heißt dann: eine Person pro angefangene zehn Quadratmeter. Zudem ist nun auch eine nicht kontaktarme Sportausübung erlaubt. Die zulässige Zahl der Zuschauer steigt auf bis zu 500 im Freien und bis zu 250 in geschlossenen Räumen. In Fitnessstudios ist der Betrieb allgemein erlaubt.
In einem weiteren Schritt, bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 35, ist dann auf Sportanlagen, in Sportstätten und Bädern eine uneingeschränkte Sportausübung möglich. Bis zu 750 Zuschauer im Freien und bis zu 250 in geschlossenen Räumen sind erlaubt. Darüber hinaus entfällt bei Angeboten im Freien die Nachweispflicht (Test, Genesung, vollständige Impfung).