Sind Minuszinsen auf dem Mietkautionskonto zulässig?
BERLIN (dpa/tmn) - Vermieter sind verpflichtet, die Kaution ihrer Mieter auf ein Konto einzuzahlen. Das müssen sie getrennt von ihrem eigenen Vermögen zugunsten der Mieter anlegen. Diese Kaution muss laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) verzinst werden. Paragraf 551 Absatz 3 BGB schreibt vor, dass die Verzinsung dem sogenannten Spareckzins entsprechen muss, den die Bundesbank festlegt.
Als Folge der Mini-Zinspolitik bringen Spareinlagen inzwischen so gut wie nichts mehr ein. Künftig ist nicht ausgeschlossen, dass der
Eckzins ins Negative dreht. Die mögliche Folge: Das Geld auf dem Kautionskonto wird nicht mehr, sondern weniger. Das müssen Mieter akzeptieren.
„Wenn ihnen Erträge zustehen, dann ist dieser Grundsatz genauso gut auf Negativzinsen anwendbar“, sagt Rechtsanwältin Beate Heilmann, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein. Eigentümer bräuchten den Verlust nicht zu ersetzen: „Sie können nichts dafür, dass der Betrag schrumpft.“