Ab Dienstag gilt Öffnungsstufe 3 in Ulm
Somit dürfen sich nun unter anderem mehr Leute privat treffen und die Testpflicht im Einzelhandel entfällt
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ULM - Für den Einzelhandel, Kulturhäuser, Kinos, Gastro und viele weitere Einrichtungen in Ulm gibt es ab Dienstag noch einmal deutliche Lockerungen. Das liegt daran, dass die Inzidenz des Stadtkreises so niedrig ist, dass sofort Öffnungsschritt 3 in Kraft treten kann. Laut neuer Corona-Verordnung des Landes wird die Öffnungsstufe 2 automatisch übersprungen, wenn der 7-Tage-Inzidenzwert seit fünf Tagen unter dem Wert von 50 pro 100 000 Einwohner liegt.
Das ist nun der Fall, das Gesundheitsamt hat dies am Montag offiziell festgestellt. Die Grundlage für diese Feststellung und maßgeblicher Indikator für die Corona-Maßnahmen ist die 7-Tage-Inzidenz, die das RobertKoch-Institut (RKI) für die einzelnen Land- und Stadtkreise ausweist.
Die weiteren Lockerungen gelten ab Dienstag, 8. Juni. Das heißt konkret:
· Für den Einzelhandel entfällt die Testpflicht. Zu beachten ist allerdings die Maskenpflicht vor den Geschäften und auf den Parkplätzen. Ein gesteuerter Zutritt ist notwendig, da es weiterhin, je nach Größe der Verkaufsfläche, Begrenzungen der Personenzahl je Quadratmeter gibt.
· Vortrags- und Informationsveranstaltungen sind mit 500 Personen im Freien beziehungsweise 250 Personen in geschlossenen Räumen vorgesehen.
· Für Veranstaltungen in Theatern, Kulturhäusern, Kinos sind als Besucherzahlen 250 innen und bis 500 außen erlaubt.
· Auflagen bei Büchereien, zoologischen und botanischen Gärten, Museen, Galerien und Gedenkstätten entfallen.
· Wettkampfveranstaltungen des Profi- und Spitzensports sowie im Bereich des Amateursports sind ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl gestattet - bis 500 Zuschauer (außen) und 250 Zuschauer (innen).
· Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport in Sportanlagen und Sportstudios ist innen und außen möglich, bei Begrenzung 1 Person pro 20 Quadratmeter.
· Der Gastronomiebetrieb ist bis 1 Uhr nachts gestattet. Gleiches gilt für Shisha- und Raucherbars (Rauchen nur im Freien gestattet). Die AHA-Regeln sind einzuhalten. Für die Personenzahl je Betriebsfläche gelten weiterhin Begrenzungen.
· Für Ansammlungen, private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen gilt eine Begrenzung auf maximal zehn Personen aus drei Haushalten. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 13 Jahre zählen dabei nicht mit, zusätzlich dürfen bis zu fünf weitere Kinder bis einschließlich 13 Jahre aus beliebig vielen Haushalten hinzukommen.
All diese Lockerungen könnten auch ab Mittwoch für den Alb-Donau-Kreis gelten. Denn nachdem der Landkreis heute den vierten Tag bei der 7-Tage-Inzidenz unter 50 liegt, könnte das Gesundheitsamt am Dienstag die 5-tägige Unterschreitung öffentlich feststellen. Dann würden ab Mittwoch, 9. Juni, die gleichen Öffnungsbestimmungen gelten, wie im Stadtkreis Ulm.