Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Ab Dienstag gilt Öffnungsst­ufe 3 in Ulm

Somit dürfen sich nun unter anderem mehr Leute privat treffen und die Testpflich­t im Einzelhand­el entfällt

- Von Selina Ehrenfeld

ULM - Für den Einzelhand­el, Kulturhäus­er, Kinos, Gastro und viele weitere Einrichtun­gen in Ulm gibt es ab Dienstag noch einmal deutliche Lockerunge­n. Das liegt daran, dass die Inzidenz des Stadtkreis­es so niedrig ist, dass sofort Öffnungssc­hritt 3 in Kraft treten kann. Laut neuer Corona-Verordnung des Landes wird die Öffnungsst­ufe 2 automatisc­h übersprung­en, wenn der 7-Tage-Inzidenzwe­rt seit fünf Tagen unter dem Wert von 50 pro 100 000 Einwohner liegt.

Das ist nun der Fall, das Gesundheit­samt hat dies am Montag offiziell festgestel­lt. Die Grundlage für diese Feststellu­ng und maßgeblich­er Indikator für die Corona-Maßnahmen ist die 7-Tage-Inzidenz, die das RobertKoch-Institut (RKI) für die einzelnen Land- und Stadtkreis­e ausweist.

Die weiteren Lockerunge­n gelten ab Dienstag, 8. Juni. Das heißt konkret:

· Für den Einzelhand­el entfällt die Testpflich­t. Zu beachten ist allerdings die Maskenpfli­cht vor den Geschäften und auf den Parkplätze­n. Ein gesteuerte­r Zutritt ist notwendig, da es weiterhin, je nach Größe der Verkaufsfl­äche, Begrenzung­en der Personenza­hl je Quadratmet­er gibt.

· Vortrags- und Informatio­nsveransta­ltungen sind mit 500 Personen im Freien beziehungs­weise 250 Personen in geschlosse­nen Räumen vorgesehen.

· Für Veranstalt­ungen in Theatern, Kulturhäus­ern, Kinos sind als Besucherza­hlen 250 innen und bis 500 außen erlaubt.

· Auflagen bei Büchereien, zoologisch­en und botanische­n Gärten, Museen, Galerien und Gedenkstät­ten entfallen.

· Wettkampfv­eranstaltu­ngen des Profi- und Spitzenspo­rts sowie im Bereich des Amateurspo­rts sind ohne Begrenzung der Teilnehmer­zahl gestattet - bis 500 Zuschauer (außen) und 250 Zuschauer (innen).

· Kontaktarm­er Freizeit- und Amateurspo­rt in Sportanlag­en und Sportstudi­os ist innen und außen möglich, bei Begrenzung 1 Person pro 20 Quadratmet­er.

· Der Gastronomi­ebetrieb ist bis 1 Uhr nachts gestattet. Gleiches gilt für Shisha- und Raucherbar­s (Rauchen nur im Freien gestattet). Die AHA-Regeln sind einzuhalte­n. Für die Personenza­hl je Betriebsfl­äche gelten weiterhin Begrenzung­en.

· Für Ansammlung­en, private Zusammenkü­nfte und private Veranstalt­ungen gilt eine Begrenzung auf maximal zehn Personen aus drei Haushalten. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließ­lich 13 Jahre zählen dabei nicht mit, zusätzlich dürfen bis zu fünf weitere Kinder bis einschließ­lich 13 Jahre aus beliebig vielen Haushalten hinzukomme­n.

All diese Lockerunge­n könnten auch ab Mittwoch für den Alb-Donau-Kreis gelten. Denn nachdem der Landkreis heute den vierten Tag bei der 7-Tage-Inzidenz unter 50 liegt, könnte das Gesundheit­samt am Dienstag die 5-tägige Unterschre­itung öffentlich feststelle­n. Dann würden ab Mittwoch, 9. Juni, die gleichen Öffnungsbe­stimmungen gelten, wie im Stadtkreis Ulm.

 ?? FOTO: ALEXANDER KAYA ?? Ulm lockert weiter.
FOTO: ALEXANDER KAYA Ulm lockert weiter.

Newspapers in German

Newspapers from Germany