25 Bauplätze für Obermarchtal geplant
Gemeinderat billigt Bebauungsplan und beschließt Satzung für neues Baugebiet
● OBERMARCHTAL -In seiner Sitzung am Dienstag in der Turnhalle hat der Gemeinderat den Bebauungsplan für ein allgemeines Wohngebiet, westlich an die bisherige Bebauung angrenzend, gebilligt und als Satzung beschlossen. Es gab eine Gegenstimme. Nachdem es einige Monate zuvor eine „frühe Beteiligung der Öffentlichkeit“gegeben hatte, sind aufgrund der „Beteiligung der Öffentlichkeit“im Zeitraum vom 19. April bis 5. Mai nur drei Stellungnahmen eingegangen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Maiergewand VII“wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung eines allgemeinen Wohngebiets geschaffen. Bürgermeister Martin Krämer führte aus, „die Baugrundstücke im vorangegangenen Bauabschnitt sind alle veräußert. Mit Ausnahme weniger Baulücken im Innenbereich sind vorhandene Baugrundstücke im Ort nahezu ausgeschöpft“. Doch in der Gemeinde besteht weiterhin eine anhaltend hohe Nachfrage nach Baugrundstücken. Daher habe es nahegelegen, eine Fläche am westlichen Siedlungsrand zu planen, die sich direkt an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil entlang der Abt-Wierith-Straße anschließt. Die Größe des Plangebiets beträgt ungefähr 2,07 Hektar.
Bereits im Dezember 2019 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Maiergewand VII“gefasst. Die Billigung des Vorentwurfs erfolgte am 13. Oktober 2020, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie frühzeitige Behördenbeteiligung wurde im Zeitraum 10. Oktober bis 20. November 2020 durchgeführt. Dipl.-Ing. Clemens Künster vom Planungsbüro Künster hat den endgültigen Entwurf vorgestellt. Dabei ging er speziell auf die noch erfolgten redaktionellen Ergänzungen ein. Die Ausgleichsmaßnahme zur Herstellung zusätzlicher Fortpflanzungs- und Ruhestätten für ein Feldlerchenrevier wurde abgestimmt und vertraglich gesichert. Die konkrete Maßnahme wurde in die Festsetzung „Maßnahme zum Ausgleich“aufgenommen und im Übersichtsplan auf der Planzeichnung ergänzt.
Zur Reduzierung des Oberflächenabflusses und zur Verbesserung des Kleinklimas hat das Landratsamt angeregt, eine zusätzliche extensive Begrünung der Flachdächer auf Garagen und Carports zu fordern. Da eine Terrassennutzung auf Garagen möglich bleiben soll, wurde auf die Anregung insoweit eingegangen, dass eine Empfehlung zur extensiven Begrünung von Flachdächern im Bebauungsplan ergänzt wurde. Auf Anregung
des Landratsamts wurde ein Hinweis zu Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasser-/Starkregenfolgen in den Bebauungsplan aufgenommen. Clemens Künster wies insoweit darauf hin, dass es aufgrund der Topographie bei Starkregenereignissen zu Überflutungen der Baugrundstücke durch wild abfließendes Wasser kommen kann und nach dem Wasserhaushaltsgesetz die Eigentümer verpflichtet sind, bereits beim Bau geeignete Vorsorgemaßnahmen zu treffen.
Die von NABU und BUND bei einem Ortstermin im April angekündigte Stellungnahme blieb aus. Insoweit war kritisiert worden, dass im Bebauungsplan keine Tiny Houses und zu wenig Mehrfamilienhäuser vorgesehen sind, ferner, dass kein optischer Dorfabschluss geplant sei.
Für einen konkreten räumlichen Geltungsbereich „Halde“im Teilort Reutlingendorf hat der Gemeinderat einstimmig eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht der Gemeinde beschlossen. Clemens Künster hat die Hintergründe der Notwendigkeit des Satzungsbeschlusses dargelegt. Hiernach hat der Gesetzgeber für Städte und Gemeinden die rechtliche Möglichkeit geschaffen, in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht ziehen, in denen mithin noch keine Bauleitplanung erfolgt ist, ein besonderes Vorkaufsrecht
geltend zu machen. Künster hat erläutert, dass das genannte Vorkaufsrecht ein Instrument des vorsorgenden Grunderwerbs darstellt. Die Gemeinde kann mithin, ehe sie überhaupt Bauleitplanung betreibt, für das von der Satzung umfasste Plangebiet, durch die Option des Eintritts in Grundstückskaufverträge eine spätere Planungsmaßnahme vorbereiten.
Voraussetzung für die Ausübung des Vorkaufsrechts ist das Wohl der Allgemeinheit, das bei einem Abwägungsvorgang im Einzelfall den betroffenen privaten Interessen vorgehen muss. Die Potenzialfläche im Gewann „Halde“mit einem räumlichen Geltungsbereich von 4,44 Hektar, liegt nordwestlich von Reutlingendorf, und wird von der Gemeinde Obermarchtal für eine langfristige Siedlungsarrondierung in Betracht gezogen. Bürgermeister Martin Krämer wies darauf hin, dass die Gemeinde aufgrund dringenden Bedarfs an Wohnbauflächen eine langfristige Weiterentwicklung ihrer Ortsteile ins Auge gefasst hat. Der Gemeinderat hat die Satzung einstimmig erlassen, nachdem auch der Ortschaftsrat seine Zustimmung signalisiert hatte.
Ebenfalls einstimmig hat das Gremium den Kaufpreis für die Grundstücke im Gewerbegebiet „Innere Bergäcker VI“auf 74,70 Euro pro