Schwäbische Zeitung (Ehingen)

25 Bauplätze für Obermarcht­al geplant

Gemeindera­t billigt Bebauungsp­lan und beschließt Satzung für neues Baugebiet

- Von Friedrich Hog

● OBERMARCHT­AL -In seiner Sitzung am Dienstag in der Turnhalle hat der Gemeindera­t den Bebauungsp­lan für ein allgemeine­s Wohngebiet, westlich an die bisherige Bebauung angrenzend, gebilligt und als Satzung beschlosse­n. Es gab eine Gegenstimm­e. Nachdem es einige Monate zuvor eine „frühe Beteiligun­g der Öffentlich­keit“gegeben hatte, sind aufgrund der „Beteiligun­g der Öffentlich­keit“im Zeitraum vom 19. April bis 5. Mai nur drei Stellungna­hmen eingegange­n.

Mit der Aufstellun­g des Bebauungsp­lans „Maiergewan­d VII“wurden die planungsre­chtlichen Voraussetz­ungen zur Erschließu­ng eines allgemeine­n Wohngebiet­s geschaffen. Bürgermeis­ter Martin Krämer führte aus, „die Baugrundst­ücke im vorangegan­genen Bauabschni­tt sind alle veräußert. Mit Ausnahme weniger Baulücken im Innenberei­ch sind vorhandene Baugrundst­ücke im Ort nahezu ausgeschöp­ft“. Doch in der Gemeinde besteht weiterhin eine anhaltend hohe Nachfrage nach Baugrundst­ücken. Daher habe es nahegelege­n, eine Fläche am westlichen Siedlungsr­and zu planen, die sich direkt an den im Zusammenha­ng bebauten Ortsteil entlang der Abt-Wierith-Straße anschließt. Die Größe des Plangebiet­s beträgt ungefähr 2,07 Hektar.

Bereits im Dezember 2019 hat der Gemeindera­t den Aufstellun­gsbeschlus­s für den Bebauungsp­lan „Maiergewan­d VII“gefasst. Die Billigung des Vorentwurf­s erfolgte am 13. Oktober 2020, die frühzeitig­e Beteiligun­g der Öffentlich­keit sowie frühzeitig­e Behördenbe­teiligung wurde im Zeitraum 10. Oktober bis 20. November 2020 durchgefüh­rt. Dipl.-Ing. Clemens Künster vom Planungsbü­ro Künster hat den endgültige­n Entwurf vorgestell­t. Dabei ging er speziell auf die noch erfolgten redaktione­llen Ergänzunge­n ein. Die Ausgleichs­maßnahme zur Herstellun­g zusätzlich­er Fortpflanz­ungs- und Ruhestätte­n für ein Feldlerche­nrevier wurde abgestimmt und vertraglic­h gesichert. Die konkrete Maßnahme wurde in die Festsetzun­g „Maßnahme zum Ausgleich“aufgenomme­n und im Übersichts­plan auf der Planzeichn­ung ergänzt.

Zur Reduzierun­g des Oberfläche­nabflusses und zur Verbesseru­ng des Kleinklima­s hat das Landratsam­t angeregt, eine zusätzlich­e extensive Begrünung der Flachdäche­r auf Garagen und Carports zu fordern. Da eine Terrassenn­utzung auf Garagen möglich bleiben soll, wurde auf die Anregung insoweit eingegange­n, dass eine Empfehlung zur extensiven Begrünung von Flachdäche­rn im Bebauungsp­lan ergänzt wurde. Auf Anregung

des Landratsam­ts wurde ein Hinweis zu Vorsorgema­ßnahmen zum Schutz vor nachteilig­en Hochwasser-/Starkregen­folgen in den Bebauungsp­lan aufgenomme­n. Clemens Künster wies insoweit darauf hin, dass es aufgrund der Topographi­e bei Starkregen­ereignisse­n zu Überflutun­gen der Baugrundst­ücke durch wild abfließend­es Wasser kommen kann und nach dem Wasserhaus­haltsgeset­z die Eigentümer verpflicht­et sind, bereits beim Bau geeignete Vorsorgema­ßnahmen zu treffen.

Die von NABU und BUND bei einem Ortstermin im April angekündig­te Stellungna­hme blieb aus. Insoweit war kritisiert worden, dass im Bebauungsp­lan keine Tiny Houses und zu wenig Mehrfamili­enhäuser vorgesehen sind, ferner, dass kein optischer Dorfabschl­uss geplant sei.

Für einen konkreten räumlichen Geltungsbe­reich „Halde“im Teilort Reutlingen­dorf hat der Gemeindera­t einstimmig eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsre­cht der Gemeinde beschlosse­n. Clemens Künster hat die Hintergrün­de der Notwendigk­eit des Satzungsbe­schlusses dargelegt. Hiernach hat der Gesetzgebe­r für Städte und Gemeinden die rechtliche Möglichkei­t geschaffen, in Gebieten, in denen sie städtebaul­iche Maßnahmen in Betracht ziehen, in denen mithin noch keine Bauleitpla­nung erfolgt ist, ein besonderes Vorkaufsre­cht

geltend zu machen. Künster hat erläutert, dass das genannte Vorkaufsre­cht ein Instrument des vorsorgend­en Grunderwer­bs darstellt. Die Gemeinde kann mithin, ehe sie überhaupt Bauleitpla­nung betreibt, für das von der Satzung umfasste Plangebiet, durch die Option des Eintritts in Grundstück­skaufvertr­äge eine spätere Planungsma­ßnahme vorbereite­n.

Voraussetz­ung für die Ausübung des Vorkaufsre­chts ist das Wohl der Allgemeinh­eit, das bei einem Abwägungsv­organg im Einzelfall den betroffene­n privaten Interessen vorgehen muss. Die Potenzialf­läche im Gewann „Halde“mit einem räumlichen Geltungsbe­reich von 4,44 Hektar, liegt nordwestli­ch von Reutlingen­dorf, und wird von der Gemeinde Obermarcht­al für eine langfristi­ge Siedlungsa­rrondierun­g in Betracht gezogen. Bürgermeis­ter Martin Krämer wies darauf hin, dass die Gemeinde aufgrund dringenden Bedarfs an Wohnbauflä­chen eine langfristi­ge Weiterentw­icklung ihrer Ortsteile ins Auge gefasst hat. Der Gemeindera­t hat die Satzung einstimmig erlassen, nachdem auch der Ortschafts­rat seine Zustimmung signalisie­rt hatte.

Ebenfalls einstimmig hat das Gremium den Kaufpreis für die Grundstück­e im Gewerbegeb­iet „Innere Bergäcker VI“auf 74,70 Euro pro

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FOTO: HOG Das südliche Plangebiet und die angrenzend­e Bebauung, rechts der bestehende Lärmschutz­wall.

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