Die Bürger wollen mitreden
Suche nach Atommüll-Endlager: Start für Beteiligungskonzept bis zu Regionalkonferenzen
RIEDLINGEN (sz/ksc) - Auf dem Weg zum nächsten Schritt bei der Suche nach einem Endlager für hochradioaktiven Atommüll in Deutschland haben Vertreter der Zivilgesellschaft zusammen mit dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) in den vergangenen zwei Monaten ein gemeinsames Konzept erarbeitet, wie die Öffentlichkeit an den weiteren Arbeitsschritten zur Endlagersuche beteiligt werden kann.
Betroffen ist davon auch die gesamte Region zwischen Ulm, Biberach und Riedlingen. Denn nach wie vor ist nicht ausgeschlossen, dass im Bereich der Schwäbischen Alb und rund um den Oberlauf der Donau die Endlagerstätte für den nuklearen Abfall unter der Erde deponiert werden könnte. Vertreter der bereits abgeschlossenen Fachkonferenz Teilgebiete, die jungen Generation, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) und der Partizipationsbeauftragte haben nun nach einer öffentlichen Onlineveranstaltung am vergangenen Samstag mitgeteilt ein gemeinsames Beteiligungskonzept vorgestellt. Es sieht zwei Beteiligungselemente vor: ein Fachforum und eine Beratungsund Planungsgruppe. Das Fachforum soll mindestens einmal jährlich stattfinden und ist offen für die breite Öffentlichkeit. Hier können Interessierte die Arbeitsfortschritte
der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) auf dem Weg zur Ermittlung der Standortregionen diskutieren. Das erste Fachforum ist für das Frühjahr 2022 geplant. Die Ergebnisse des Fachforums sollen bei der weiteren Arbeit der BGE verbindlich berücksichtigt werden.
Zusätzlich wird eine Beratungsund
Planungsgruppe (BPG) künftig engmaschig und kontinuierlich die Arbeit der BGE begleiten. Dieses Gremium berät auch, wann und zu welchen Arbeitsfortschritten die breite Öffentlichkeit im Fachforum einbezogen werden sollte. Im gemeinsamen Dialog können frühzeitig mögliche Konflikte und Lösungsansätze erkannt werden. Die Gruppe setzt sich zusammen aus zehn Vertretern der Zivilgesellschaft und je zwei Vertretern des BASE, der BGE und des Nationalbegleitgremiums. Zur Zivilgesellschaft zählen Bürger, Vertreter der Kommunen, gesellschaftlichen Organisationen, junge Menschen und Wissenschaftler. Sie werden vom Fachforum gewählt. Ziel der Arbeit ist es, auch bei konfliktreichen Themen eine gemeinsame Vorgehensweise zu entwickeln. Im Zentrum der Arbeit steht die gemeinwohlorientierte Auswahl eines Endlagerstandortes für den Atommüll.
Die Suche nach einem Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle in Deutschland auf Grundlage des Standortauswahlgesetzes (StandAG) befindet sich in Schritt 2 der Phase 1: Die durch die BGE mbH ermittelten Teilgebiete werden auf wenige Standortregionen eingegrenzt. Damit steht das Verfahren mitten in der ersten von drei Phasen im Suchverfahren. Am 28. September 2020 hatte die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH ein bundeseigenes Unternehmen den Zwischenbericht Teilgebiete veröffentlicht. Der Bericht benennt Gebiete, die auf Basis geologischer Daten nach Auffassung des Unternehmens
nicht aus dem Verfahren ausgeschlossen werden können. Die Gebiete umfassen 54 Prozent der Fläche Deutschland. Die BGE mbH ist Vorhabenträgerin, d.h. sie wertet geologische Daten aus und wird in den weiteren Phasen geologische Erkundungen über- und untertägig durchführen. Das BASE beaufsichtigt die Endlagersuche und verantwortet die Öffentlichkeitsbeteiligung. Über den Endlagerstandort entscheidet am Ende der Deutsche Bundestag per Gesetz.
Die BGE erkundet die durch Bundesgesetz ausgewählten Standortregionen übertägig nach den standortbezogenen Erkundungsprogrammen. Auf der Grundlage der Erkundungsergebnisse macht die BGE weiterentwickelte vorläufige Sicherheitsuntersuchungen und wendet die Anforderungen und Kriterien an. Die BGE erstellt in den Standortregionen sozioökonomische Potentialanalysen. Die Arbeiten der BGE münden in begründete Vorschläge zu den untertägig zu erkundenden Standorten.
Das BASE prüft die Vorschläge und legt daraufhin Erkundungsprogramme und Prüfkriterien fest. Erneut entscheiden Bundestag und Bundesrat, welche Standorte untertägig wie erkundet werden sollen. An dieser Stelle ist auch eine gerichtliche Überprüfung vor dem Bundesverwaltungsgericht möglich.