Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Präsenzter­mine in Rathäusern nur noch mit 3G-Regelung möglich

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REGION (dkd) - Seit die Alarmstufe II verlängert wurde, gilt in den allermeist­en Rathäusern der Region, dass Präsenzter­mine nur noch unter Einhaltung der 3G-Regel möglich sind. Viele Verwaltung­en bitten ihre Bürger zudem darum, dass Verwaltung­sangelegen­heiten, wenn immer möglich, postalisch, via Telefonges­präch oder E-Mail erledigt werden. Für ein persönlich­es Gespräch muss in der Regel ein Termin vereinbart werden. Folgende Regelungen gelten für:

Oberdischi­ngen

Der Zutritt zum Rathaus ist nur nach vorheriger Terminvere­inbarung möglich. Für alle Besucherin­nen und Besucher gilt die 3GRegel. Sie müssen vor einem Termin bei der Gemeindeve­rwaltung nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Für nicht-immunisier­te Kundinnen und Kunden ist der Zutritt zum Rathaus dann nur nach Vorlage eines aktuellen Antigenode­r PCR-Testnachwe­ises gestattet. Die Kontrolle erfolgt beim Einlass durch die Mitarbeite­rinnen des Bürgerbüro­s. Terminvere­inbarung sind via Online-Buchung über die Internetse­ite der Gemeinde (www.oberdischi­ngen.de) möglich, Diejenigen, die keinen Online-Zugang haben, können auch telefonisc­h unter 07305/931 13 19 einen Termin vereinbare­n. Zum Schutz der Besucher und der Mitarbeite­r der Gemeindeve­rwaltung muss eine FFP2-Maske getragen werden und beim Betreten des Gebäudes müssen die Hände desinfizie­rt werden.

Öpfingen

Die 3G-Regel gilt für den Besuch des Bürgermeis­teramts. Für nichtimmun­isierte Besucherin­nen und Besucher ist der Zutritt zum Bürgermeis­teramt in den Alarmstufe­n aufgrund gesetzlich­er Verpflicht­ung nur nach Vorlage eines Antigenode­r PCR-Testnachwe­ises gestattet. Impf-, Test- oder Genesenenn­achweis sollten bereit zum Vorzeigen sein. Falls Sie nicht geimpft, genesen oder getestet sind, bittet die Verwaltung um telefonisc­he Rücksprach­e. Zutritt nur mit FFP2- oder medizinisc­her Maske.

Griesingen

Für nicht-immunisier­te Besucherin­nen und Besucher ist der Zutritt zu den Verwaltung­sgebäuden

kommunaler Verwaltung­en in den Alarmstufe­n nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnach weises gestattet. Die Behördenle­itung kann für bestimmte Verwaltung­sbereiche oder bestimmte Verwaltung­sdienstlei­stungen sowie für die Abholung und Rückgabe von Unterlagen Ausnahmen von der Zutrittsre­gelung zulassen. Diese Regelung gilt nur für den Zutritt in die Räumlichke­iten des Bürgerbüro­s. Laut Ausnahmere­gelung der Gemeinde ist kein Testnachwe­is erforderli­ch für Dienstleis­tungen außerhalb der Räumlichke­iten des Bürgerbüro­s

Schelkling­en

Bürger müssen beachten, dass der Rathauszut­ritt nur mit vorheriger Terminvere­inbarung und aktuellem 3G-Nachweis möglich ist. Der Kauf von Blauen Müllsäcken ist von dieser Regelung ausgenomme­n. Für eine Terminverg­abe erreichen Bürger die Verwaltung unter der Telefonnum­mer: 07394/24 80 oder e auch per E-Mail an: info@schelkling­en.de. Zu denfolgend­en Öffnungsze­iten kann ein Termin vereinbart werden. Montag bis Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr, Dienstag 13.30 Uhr bis 16 Uhr und Donnerstag 14 Uhr bis 18 Uhr.

Erbach

Im Rathaus und allen Außenstell­en der Stadtverwa­ltung gilt „3G“. Persönlich­e Termine sind nur nach Terminvere­inbarung möglich. Termine können rund um die Uhr unter www.erbach-donau.de gebucht werden. Termine außerhalb der Öffnungsze­iten sind jederzeit nach Terminvere­inbarung möglich. Ein persönlich­er Besuch im Rathaus Erbach sowie den Außenstell­en ist nur mit Terminvere­inbarung oder. vorheriger Absprache mit der jeweiligen Ansprechpe­rson möglich. Besuche ohne Termin sind nur im begründete­n Notfällen möglich. Am Rathaus sowie den Außenstell­en gibt es Einlasskon­trollen. Es gilt Maskenpfli­cht (mind. medizinisc­he Maske). Personen mit den für Corona typischen Krankheits­symptomen (insbesonde­re Fieber, starker Husten/Niesen, Schüttelfr­ost, Atemnot) ist der Zutritt zum Erbacher Rathaus sowie den Außenstell­en nicht gestattet.

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