Präsenztermine in Rathäusern nur noch mit 3G-Regelung möglich
REGION (dkd) - Seit die Alarmstufe II verlängert wurde, gilt in den allermeisten Rathäusern der Region, dass Präsenztermine nur noch unter Einhaltung der 3G-Regel möglich sind. Viele Verwaltungen bitten ihre Bürger zudem darum, dass Verwaltungsangelegenheiten, wenn immer möglich, postalisch, via Telefongespräch oder E-Mail erledigt werden. Für ein persönliches Gespräch muss in der Regel ein Termin vereinbart werden. Folgende Regelungen gelten für:
Oberdischingen
Der Zutritt zum Rathaus ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für alle Besucherinnen und Besucher gilt die 3GRegel. Sie müssen vor einem Termin bei der Gemeindeverwaltung nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Für nicht-immunisierte Kundinnen und Kunden ist der Zutritt zum Rathaus dann nur nach Vorlage eines aktuellen Antigenoder PCR-Testnachweises gestattet. Die Kontrolle erfolgt beim Einlass durch die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros. Terminvereinbarung sind via Online-Buchung über die Internetseite der Gemeinde (www.oberdischingen.de) möglich, Diejenigen, die keinen Online-Zugang haben, können auch telefonisch unter 07305/931 13 19 einen Termin vereinbaren. Zum Schutz der Besucher und der Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung muss eine FFP2-Maske getragen werden und beim Betreten des Gebäudes müssen die Hände desinfiziert werden.
Öpfingen
Die 3G-Regel gilt für den Besuch des Bürgermeisteramts. Für nichtimmunisierte Besucherinnen und Besucher ist der Zutritt zum Bürgermeisteramt in den Alarmstufen aufgrund gesetzlicher Verpflichtung nur nach Vorlage eines Antigenoder PCR-Testnachweises gestattet. Impf-, Test- oder Genesenennachweis sollten bereit zum Vorzeigen sein. Falls Sie nicht geimpft, genesen oder getestet sind, bittet die Verwaltung um telefonische Rücksprache. Zutritt nur mit FFP2- oder medizinischer Maske.
Griesingen
Für nicht-immunisierte Besucherinnen und Besucher ist der Zutritt zu den Verwaltungsgebäuden
kommunaler Verwaltungen in den Alarmstufen nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnach weises gestattet. Die Behördenleitung kann für bestimmte Verwaltungsbereiche oder bestimmte Verwaltungsdienstleistungen sowie für die Abholung und Rückgabe von Unterlagen Ausnahmen von der Zutrittsregelung zulassen. Diese Regelung gilt nur für den Zutritt in die Räumlichkeiten des Bürgerbüros. Laut Ausnahmeregelung der Gemeinde ist kein Testnachweis erforderlich für Dienstleistungen außerhalb der Räumlichkeiten des Bürgerbüros
Schelklingen
Bürger müssen beachten, dass der Rathauszutritt nur mit vorheriger Terminvereinbarung und aktuellem 3G-Nachweis möglich ist. Der Kauf von Blauen Müllsäcken ist von dieser Regelung ausgenommen. Für eine Terminvergabe erreichen Bürger die Verwaltung unter der Telefonnummer: 07394/24 80 oder e auch per E-Mail an: info@schelklingen.de. Zu denfolgenden Öffnungszeiten kann ein Termin vereinbart werden. Montag bis Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr, Dienstag 13.30 Uhr bis 16 Uhr und Donnerstag 14 Uhr bis 18 Uhr.
Erbach
Im Rathaus und allen Außenstellen der Stadtverwaltung gilt „3G“. Persönliche Termine sind nur nach Terminvereinbarung möglich. Termine können rund um die Uhr unter www.erbach-donau.de gebucht werden. Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind jederzeit nach Terminvereinbarung möglich. Ein persönlicher Besuch im Rathaus Erbach sowie den Außenstellen ist nur mit Terminvereinbarung oder. vorheriger Absprache mit der jeweiligen Ansprechperson möglich. Besuche ohne Termin sind nur im begründeten Notfällen möglich. Am Rathaus sowie den Außenstellen gibt es Einlasskontrollen. Es gilt Maskenpflicht (mind. medizinische Maske). Personen mit den für Corona typischen Krankheitssymptomen (insbesondere Fieber, starker Husten/Niesen, Schüttelfrost, Atemnot) ist der Zutritt zum Erbacher Rathaus sowie den Außenstellen nicht gestattet.