Corona-Schwellenwerte beschäftigen Verwaltungsgerichtshof weiter
MANNHEIM (dpa) - Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) wird sich in Kürze mit dem Einfrieren der Corona Alarmstufe II beschäftigen müssen. Nach Angaben eines Sprechers liegen den Mannheimer Richtern mehrere Anträge gegen das Abweichen von den bisherigen Schwellenwerten für Einschränkungen vor. Diese hätte hinsichtlich der Zahl der belegten lntensivbetten und der Hospitalisierungsrate die Alarmstufe II bereits auf die Alarmstufe abgesenkt werden müssen. Die Landesregierung hat aber die Maßnahmen der Alarmstufe II bis zum 1. Februar 2022 eingefroren.