Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Corona-Schwellenw­erte beschäftig­en Verwaltung­sgerichtsh­of weiter

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MANNHEIM (dpa) - Der Verwaltung­sgerichtsh­of Baden-Württember­g (VGH) wird sich in Kürze mit dem Einfrieren der Corona Alarmstufe II beschäftig­en müssen. Nach Angaben eines Sprechers liegen den Mannheimer Richtern mehrere Anträge gegen das Abweichen von den bisherigen Schwellenw­erten für Einschränk­ungen vor. Diese hätte hinsichtli­ch der Zahl der belegten lntensivbe­tten und der Hospitalis­ierungsrat­e die Alarmstufe II bereits auf die Alarmstufe abgesenkt werden müssen. Die Landesregi­erung hat aber die Maßnahmen der Alarmstufe II bis zum 1. Februar 2022 eingefrore­n.

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