Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Grünen-Vorstand
Umstrittene Corona-Zahlungen im Fokus – Anfangsverdacht der Untreue
BERLIN (dpa) - Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Anfangsverdachts der Untreue gegen den gesamten Bundesvorstand der Grünen. Das bestätigte ein Sprecher der Behörde am Mittwochabend, zuvor hatte der „Spiegel“berichtet. Ein Grünen-Sprecher bestätigte ebenfalls, dass es Ermittlungen gebe, und erklärte: „Es geht dabei um die Mitwirkung der Mitglieder des Bundesvorstandes an Beschlüssen zur Auszahlung von sogenannten ,CoronaBoni’, die – wie bereits bekannt – 2020 an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesgeschäftsstelle und zugleich an den Bundesvorstand gezahlt worden waren.“
Zum Grünen-Vorstand gehören neben den Parteichefs Annalena Baerbock und Robert Habeck auch Michael Kellner, Jamila Schaefer, Ricarda Lang und Marc Urbatsch. Beim Parteitag Ende kommender Woche wird ein neuer Bundesvorstand gewählt. Der Vorstand sei „aus Sicht aller Beteiligten“zu den entsprechenden Beschlüssen berechtigt gewesen, so der Grünen-Sprecher. Die Mitglieder hätten die Boni inzwischen zurückgezahlt. „Die betroffenen Vorstandsmitglieder und die Bundesgeschäftsstelle kooperieren vollumfänglich mit der Staatsanwaltschaft, um den Sachverhalt schnell und vollständig aufzuklären.“
Den Corona-Bonus in Höhe von 1500 Euro pro Person bekamen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grünen-Bundesgeschäftsstelle im vergangenen Winter. Er sollte die Belastungen ausgleichen, die durch die Arbeit im Homeoffice und den Umbau des Gebäudes entstanden sind. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte, es habe mehrere Strafanzeigen von privater Seite gegeben. Die Ermittlungen liefen seit dem 6. Januar. Bereits parteiinterne Rechnungsprüfer hatten die Zahlungen an den Vorstand beanstandet.
Der Bonus wurde auch an die sechs Mitglieder des Bundesvorstands gezahlt, was laut den Rechnungsprüfern aber nicht durch die parteiinternen Regelungen gedeckt war. „Tatsächlich waren nur die tariflich festgelegten 300 Euro abgedeckt.“Diesen Schritt hätte besser der Bundesfinanzrat genehmigt, dem neben dem Bundesschatzmeister auch Delegierte der Landesverbände angehören, merkten die Prüfer an, „da eine finanzielle Regelung nicht allein von den begünstigten Personen getroffen werden sollte“.