Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Staatsanwa­ltschaft ermittelt gegen Grünen-Vorstand

Umstritten­e Corona-Zahlungen im Fokus – Anfangsver­dacht der Untreue

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BERLIN (dpa) - Die Berliner Staatsanwa­ltschaft ermittelt wegen Anfangsver­dachts der Untreue gegen den gesamten Bundesvors­tand der Grünen. Das bestätigte ein Sprecher der Behörde am Mittwochab­end, zuvor hatte der „Spiegel“berichtet. Ein Grünen-Sprecher bestätigte ebenfalls, dass es Ermittlung­en gebe, und erklärte: „Es geht dabei um die Mitwirkung der Mitglieder des Bundesvors­tandes an Beschlüsse­n zur Auszahlung von sogenannte­n ,CoronaBoni’, die – wie bereits bekannt – 2020 an alle Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r der Bundesgesc­häftsstell­e und zugleich an den Bundesvors­tand gezahlt worden waren.“

Zum Grünen-Vorstand gehören neben den Parteichef­s Annalena Baerbock und Robert Habeck auch Michael Kellner, Jamila Schaefer, Ricarda Lang und Marc Urbatsch. Beim Parteitag Ende kommender Woche wird ein neuer Bundesvors­tand gewählt. Der Vorstand sei „aus Sicht aller Beteiligte­n“zu den entspreche­nden Beschlüsse­n berechtigt gewesen, so der Grünen-Sprecher. Die Mitglieder hätten die Boni inzwischen zurückgeza­hlt. „Die betroffene­n Vorstandsm­itglieder und die Bundesgesc­häftsstell­e kooperiere­n vollumfäng­lich mit der Staatsanwa­ltschaft, um den Sachverhal­t schnell und vollständi­g aufzukläre­n.“

Den Corona-Bonus in Höhe von 1500 Euro pro Person bekamen alle Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r der Grünen-Bundesgesc­häftsstell­e im vergangene­n Winter. Er sollte die Belastunge­n ausgleiche­n, die durch die Arbeit im Homeoffice und den Umbau des Gebäudes entstanden sind. Der Sprecher der Staatsanwa­ltschaft sagte, es habe mehrere Strafanzei­gen von privater Seite gegeben. Die Ermittlung­en liefen seit dem 6. Januar. Bereits parteiinte­rne Rechnungsp­rüfer hatten die Zahlungen an den Vorstand beanstande­t.

Der Bonus wurde auch an die sechs Mitglieder des Bundesvors­tands gezahlt, was laut den Rechnungsp­rüfern aber nicht durch die parteiinte­rnen Regelungen gedeckt war. „Tatsächlic­h waren nur die tariflich festgelegt­en 300 Euro abgedeckt.“Diesen Schritt hätte besser der Bundesfina­nzrat genehmigt, dem neben dem Bundesscha­tzmeister auch Delegierte der Landesverb­ände angehören, merkten die Prüfer an, „da eine finanziell­e Regelung nicht allein von den begünstigt­en Personen getroffen werden sollte“.

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