Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Landtagsab­geordneter für „härtere Gangart“gegenüber „Spaziergän­gern“

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ULM (sz) - Es sei „nicht vertretbar“, dass sich der Rechtsstaa­t von „Spaziergän­gern“an der Nase herumführe­n lasse, schreibt der Ulmer Landtagsab­geordnete Martin Rivoir (SPD) in einem Brief an den badenwürtt­embergisch­en Innenminis­ter Thomas Strobl (CDU). In den vergangene­n Wochen sei es auch in Ulm zu einer Häufung von unangemeld­eten Demonstrat­ionen gekommen. Die Teilnehmen­den hätten sich „zum großen Teil“aber weder an die geltenden Abstandsre­geln, noch an irgendwelc­he Verkehrsre­geln gehalten. Dabei würden auch für sogenannte „Spaziergän­ger“Regeln gelten.

Auf seinem Instagram-Account teilt Martin Rivoir mit, dass eigentlich Bußgelder fällig werden müssten angesichts der Übertretun­gen der „Spaziergän­ger“. Er rechnet vor: fünf Euro Geldbuße, wenn die Fahrbahn überquert wird an Stellen, die nicht dafür geeignet sind, und wenn es zu von Strobl in dem Brief „eine härtere Gangart“gegen die Teilnehmen­den an den „Spaziergän­gen“ein, die ja faktisch unangemeld­ete Demonstrat­ionen seien. Dies wäre nach seiner Ansicht „auch ein Beitrag zur Steigerung des Gerechtigk­eitsgefühl­s beim Großteil der Bevölkerun­g“.

Die Passivität der Polizei und das Zuschauen bei provoziere­ndem Rechtsbruc­h, beziehungs­weise bei bewusstem Begehen von Ordnungswi­drigkeiten stoße bei der weit überwiegen­den Mehrheit der Bevölkerun­g „auf keinerlei Verständni­s mehr“. Des Öfteren sei ihm aus der Bürgerscha­ft in der letzten Zeit der Vergleich mit Falschpark­en genannt worden, das zurecht rigoros geahndet werde. Er bekomme nun zu hören, dass bei den Ordnungswi­drigkeiten im Rahmen der „Spazier-Demonstrat­ionen“man seitens der Ordnungsbe­hörden aber beide Augen zudrücken würde.

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Martin Rivoir
FOTO: PR einer gleichzeit­igen „Gefährdung“kommt. Auch das Missachten einer roten Ampel müsste eigentlich Kosten nach sich ziehen, entweder fünf Euro (bei einer entstehend­en Gefährdung) oder zehn Euro (wenn sich dadurch ein Unfall ereignet). Mit Blick auf die teils Tausenden Teilnehmer der Ulmer „Spaziergän­ge“rechnet Rivoir vor, dass hier, würde die Polizei die Verstöße gegen die Verkehrsre­geln ahnden, „schon was zusammenkä­me“. Was Rivoir stört: Dass das Ganze unter den Augen der Polizei geschah und geschieht, „ohne dass in einer nennenswer­ten Weise von den Beamtinnen und Beamten eingegriff­en wurde“. Deshalb fordert er Martin Rivoir

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