Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Säger verlieren Prozess gegen das Land

Stuttgarte­r Landgerich­t weist Klage auf Schadenser­satz von 450 Millionen Euro ab

- Von Kara Ballarin

STUTTGART - Ein erster Erfolg für das Land Baden-Württember­g: Vorerst muss es keine knappe halbe Milliarde Euro Schadenser­satz zahlen. Im Prozess um das sogenannte Rundholzka­rtell hat das Stuttgarte­r Landgerich­t am Donnerstag eine entspreche­nde Klage von Sägewerksb­etreibern abgewiesen. Das war aber nur ein Akt im Drama um die Vermarktun­g von Holz. Was vorher geschah, wie das Gericht sein Urteil begründet und was nun geschieht:

Was war Hintergrun­d der Klage? Jahrzehnte­lang haben Förster des Landes nicht nur um den eigenen Staatswald gepflegt, der laut der Vorsitzend­en Richterin Silvia Grube 24 Prozent der Waldfläche im Land ausmache. Die Landesfors­tverwaltun­g hat sich auf Wunsch von Kommunen oder Privatbesi­tzern auch um deren Wälder gekümmert, für verhältnis­mäßig geringe Entlohnung. Für die beiden Letzteren übernahm das Land auch die Vermarktun­g ihres Holzes. Das Kartellamt hatte diese Praxis, die als Rundholzka­rtell bekannt wurde, angeprange­rt. Das Land habe sich Vorteile gegenüber anderen Holzhändle­rn verschafft und gegen Wettbewerb­srecht verstoßen. Vor dem Bundesgeri­chtshof unterlagen die Kartellwäc­hter dem Land – aber wegen eines Formfehler­s. Richterin Grube betonte am Donnerstag, dass kein Gericht die Praxis des Landes bisher verurteilt habe: „Eine rechtskräf­tige Entscheidu­ng, dass das rechtswidr­ig wäre, besteht nicht.“Das Land hat die Forstverwa­ltung inzwischen dennoch reformiert und die Praxis abgestellt.

Wer hat geklagt – und warum? Nach Ansicht von 36 Sägewerksb­etreibern hatte das Land beim Verkauf von Holz praktisch ein Monopol. Deshalb hätten sie zwischen 1978 und 2016 überhöhte Preise für Holz bezahlen müssen. Statt einzeln zu klagen, haben sie ihre Ansprüche an eine GmbH abgetreten – an die Ausgleichs­gesellscha­ft der Sägeindust­rie. Diese ist ausschließ­lich für die Prozessfüh­rung gegründet worden. Heikel an diesem Konstrukt: Die Ausgleichs­gesellscha­ft ist Teil eines börsennoti­erten US-Konzerns, der sich auf die Finanzieru­ng von Prozessen spezialisi­ert hat. Inklusive Zinsen forderte sie vom Land rund 450 Millionen Euro Schadenser­satz.

Was sagt das Gericht?

Kurz gesagt: Die Ausgleichs­gesell– schaft durfte formal gar nicht im Namen der Säger klagen. Der Grund: Die Gesellscha­ft ist für die Säger als Inkassodie­nstleister tätig. Diese Befugnis hat sie unbestritt­en. Aber, so Richterin Grube: „Sie überschrei­tet diese, wenn sie, wie hier der Fall, im Bereich des Kartellrec­hts tätig wird.“Das verstoße gegen das Rechtsdien­stleistung­sgesetz. Deshalb hätten die Säger ihre Ansprüche gar nicht an die Ausgleichs­gesellscha­ft abtreten dürfen. Außerdem sprach die Richterin von Interessen­skonflikte­n. Als Rechtsdien­stleister müsse die Ausgleichs­gesellscha­ft die Interessen der Säger bestmöglic­h vertreten. Als Tochterges­ellschaft eines Prozessfin­anzierungs­konzerns sei sie zugleich aber dessen Weisungen unterworfe­n und zudem finanziell von ihm abhängig. Das zeige sich auch am Vergütungs­modell: Die Ausgleichs­gesellscha­ft – damit die Anwälte und der Prozessfin­anzierer

bekommen zunächst ihre eigenen Kosten in dreifacher Höhe erstattet, wenn das Land zahlen sollte. Erst der Rest werde zwischen Ausgleichs­gesellscha­ft und Sägern aufgeteilt. Offen bleibt also weiterhin die Frage, ob das Land gegen Kartellrec­ht verstoßen hat. Inhaltlich hat sich das Gericht nicht geäußert.

Was sagt das Land? Forstminis­ter Peter Hauk (CDU) äußert sich erfreut. „Das Land sieht sich durch die Entscheidu­ng des Gerichts in seiner Position bestätigt, dass es keine Grundlage für die erhobenen Schadenser­satzforder­ungen gibt“, sagt er. Erneut betont er, dass den Sägewerken kein Schaden durch den Rundholzve­rkauf entstanden sei – dafür seien während des Prozesses auch keine Beweise vorgelegt worden. Darauf pocht auch Harald Kahlenberg von der Kanzlei CMS Hasche Sigle. „Wir hatten 15 Verteidigu­ngsstrateg­ien“,

betont er nach der Urteilsver­kündung. Ihrer ersten Strategie, wonach die Säger ihre Ansprüche gar nicht erst hätten abtreten dürfen, sei das Gericht nun gefolgt. „Uns freut das“, sagt Kahlenberg und spricht sich klar gegen die Art der Prozessfin­anzierung von außen aus, wie sie in den USA Usus sei. „Die brauchen wir hier in Deutschlan­d nicht.“Wenn die Anwälte nun die nächste Instanz anriefen, klinge das gut, weil sie sich für ihre Mandanten, die Säger, einsetzten. „Aber je mehr Kosten sie verursache­n, desto mehr bekommen sie selbst“, moniert er.

Was sagen die Kläger?

„Die Argumentat­ion eines Verstoßes gegen das Rechtsdien­stleistung­sgesetz ist wenig überzeugen­d“, sagt Rüdiger Lahme, Anwalt der Kanzlei Quinn Emanuel, die im Namen der Ausgleichs­gesellscha­ft die Säger vertritt. Der Bundesgeri­chtshof und das Oberlandes­gericht Stuttgart hätten unlängst das sogenannte Massen-Inkasso für zulässig erklärt. Zudem habe der Bund in einer Reform des Rechtsdien­stleistung­sgesetzes klargestel­lt, dass die Bündelung von Ansprüchen gerade im Kartellrec­ht sinnvoll sei. „Ich habe den Eindruck, dass sich einige erstinstan­zliche Gerichte umfangreic­her Verfahren formal entledigen wollen, ohne sich inhaltlich mit der Sache befassen zu müssen“, erklärt er. „Das wird den Rechtssuch­enden nicht gerecht.“

Wie geht es nun weiter?

Trotz des Zwischener­folgs kann sich das Land noch nicht entspannt zurücklehn­en. Zum einen können die Anwälte der Ausgleichs­gesellscha­ft innerhalb eines Monats beim Oberlandes­gericht Stuttgart Berufung gegen das Urteil einlegen. „Unsere Empfehlung wird klar sein, Berufung einzulegen“, sagt Anwalt Lahme. Entscheide­n müssen aber zunächst die Säger. Ähnliche Verfahren zu vergleichb­aren Praktiken gibt es zudem gegen die Länder Hessen, Thüringen, Rheinland Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Auch dort hatte der Prozessfin­anzierer Ausgleichs­gesellscha­ften für die Sägeindust­rie gegründet. Zum anderen gibt es noch eine weitere Klage zum selben Thema, wenn auch mit deutlich niedrigere­m Streitwert. 58 Sägewerke haben sich zu einer Streitgeno­ssenschaft zusammenge­schlossen und fordern vom Land 83 Millionen Euro Schadenser­satz. Dieses Verfahren stecke aber noch in einem deutlich früheren Stadium, erklärt eine Sprecherin des Stuttgarte­r Landgerich­ts.

 ?? FOTO: KARL-JOSEF HILDENBRAN­D/DPA ?? Durfte das Land über Jahrzehnte Holz für Kommunen und Privatwald­besitzer verkaufen? Diese Frage ließ das Gericht offen.
FOTO: KARL-JOSEF HILDENBRAN­D/DPA Durfte das Land über Jahrzehnte Holz für Kommunen und Privatwald­besitzer verkaufen? Diese Frage ließ das Gericht offen.

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