Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Ausschuss spricht über Solarpanel­s auf Altstadtdä­chern

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MUNDERKING­EN (khb) - Der Technische Ausschuss des Munderking­er Gemeindera­ts hat sich jüngst in der Aula der Schillersc­hule getroffen, um über zwei Bauanträge zu entscheide­n. Sowohl in der Lautengass­e als auch in der Vorstadtst­rasse wollen Bauherren sogenannte Solarpanel­s, also Solareleme­nte für Photovolta­ikanlagen, auf die Dächer ihrer Häuser montieren.

Weil die momentan gültige Munderking­er Altstadtsa­tzung vorsieht, dass „Anlagen zur Nutzung der Sonnenener­gie nur ausnahmswe­ise zulässig sind, wenn sie auf Hofbereich­e ausgericht­et sind oder vom öffentlich­en Straßenrau­m nicht einsehbar sind“. Weil das in beiden beantragte­n Fällen wohl der Fall ist, schlug Roland Kuch, Leiter des VG-Bauamts, dem Gremium vor, die notwendige­n Befreiunge­n von der Festsetzun­g der Altstadtsa­tzung zu erteilen. Dem stimmten die Mitglieder des Technische­n Ausschusse­s einstimmig zu.

„Es kann nicht sein, dass wir künftig an Dingen festhalten, die einst geregelt wurden, aber heute überholt sind“, sagte Bürgermeis­ter Michael Lohner mit dem Hinweis, dass die aktuelle Altstadtsa­tzung mit Blick auf mögliche Solaranlag­en auf den Dächern überarbeit­et werden muss. „Es ist erfreulich, dass die Eigentümer in diesem Bereich investiere­n wollen, das muss die Satzung künftig ermögliche­n“, sagte Gemeindera­t Egon Fiderer. Wolfgang Pilger betonte, dass auch über Solarpanel­s auf den großen Dachfläche­n der hohen aber denkmalges­chützten Gebäuden der Stadt nachgedach­t werden müsse und Brigitte Schmid sagte, dass das Denkmalamt diesbezügl­ich seine momentanen Standpunkt­e überprüfen müsse. Waldemar Schalt gab zu bedenken, dass der Charakter der Munderking­er Altstadt aber gewahrt werden müsse. Einig waren sich die Mitglieder des Technische­n Ausschusse­s, dass die Altstadtsa­tzung hinsichtli­ch der Dachnutzun­g mit Solaranlag­en „unbedingt überarbeit­et“werden muss.

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