Gericht verneint Rückzahlungsforderung des Landtags an die AfD
STUTTGART (dpa) - Wegen einer Gesetzeslücke kann das Parlament keine Rückzahlung von Fraktionsgeldern der AfD-Fraktion für eine umstrittene Werbekampagne im Bundestagswahlkampf 2017 fordern. Das Verwaltungsgericht Stuttgart gab einer Klage der Fraktion gegen eine Rückforderung von mer als
11 200 Euro aus formellen Gründen statt, wie ein Sprecher in Stuttgart mitteilte. Es fehle an der Kompetenz, den Anspruch durch einen Verwaltungsakt geltend zu machen. So eine Vorschrift lasse sich im Land weder im Fraktionsgesetz noch in einer anderen Regelung erkennen. Die AfD hatte 2017 in einer Werbekampagne den politischen Gegner verballhornt. Die Mittel der Landtagsfraktionen stammen aus Steuergeldern. Grundsätzlich dürfen sie nicht für Parteizwecke eingesetzt werden, also auch nicht für Wahlwerbung.