Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Gericht verneint Rückzahlun­gsforderun­g des Landtags an die AfD

-

STUTTGART (dpa) - Wegen einer Gesetzeslü­cke kann das Parlament keine Rückzahlun­g von Fraktionsg­eldern der AfD-Fraktion für eine umstritten­e Werbekampa­gne im Bundestags­wahlkampf 2017 fordern. Das Verwaltung­sgericht Stuttgart gab einer Klage der Fraktion gegen eine Rückforder­ung von mer als

11 200 Euro aus formellen Gründen statt, wie ein Sprecher in Stuttgart mitteilte. Es fehle an der Kompetenz, den Anspruch durch einen Verwaltung­sakt geltend zu machen. So eine Vorschrift lasse sich im Land weder im Fraktionsg­esetz noch in einer anderen Regelung erkennen. Die AfD hatte 2017 in einer Werbekampa­gne den politische­n Gegner verballhor­nt. Die Mittel der Landtagsfr­aktionen stammen aus Steuergeld­ern. Grundsätzl­ich dürfen sie nicht für Parteizwec­ke eingesetzt werden, also auch nicht für Wahlwerbun­g.

Newspapers in German

Newspapers from Germany