Strafbefehle wegen Unglücks in Biberach
Im Fall eines ertrunkenen Fünfjährigen müssen sich zwei Frauen verantworten
BIBERACH/RAVENSBURG (gem) Im Fall eines fünfjährigen Jungen, der Mitte Dezember 2021 im Biberacher Hallenbad ertrunken ist, sind zwischenzeitlich Strafbefehle durch das Amtsgericht Biberach gegen zwei beschuldigte Frauen erlassen worden. Während eines der Urteile bereits seit Ende April rechtskräftig ist, hat die zweite Beschuldigte Einspruch eingelegt.
Der Fünfjährige hatte Mitte Dezember an einem Wasserorientierungskurs im Biberacher Hallensportbad teilgenommen. Das Kind, das sich zunächst gemeinsam mit anderen Kindern in einem etwa 15 mal zehn Meter großen Lehrschwimmbecken mit einer Wassertiefe von 0,60 bis 1,35 Metern befand, konnte durch eine vor Ort anwesende Aufsichtsperson bewusstlos aus dem
Wasser geborgen werden. Trotz der eingeleiteten Rettungsmaßnahmen der Aufsichtspersonen und der später hinzukommenden Rettungskräfte verstarb das Kind. Die Staatsanwaltschaft Ravensburg hatte daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung eingeleitet, das sich gegen die damals 24-jährige Leiterin des Kurses „Wassersportbiber“, den der Fünfjährige besucht hatte, richtete. Ermittelt wurde außerdem gegen eine anwesende Notärztin, weil sich Anhaltspunkte dafür ergeben hatten, dass diese bei der Reanimation des Kinds den Tubus, also den Beatmungsschlauch, zunächst fehlerhaft angebracht haben soll. Beide Verfahren wurden von der Staatsanwaltschaft Ravensburg laut Auskunft einer Sprecherin inzwischen abgeschlossen. Gegen die heute 25-jährige Leiterin des Kurses wurde beim zuständigen Amtsgericht Biberach ein Antrag auf Erlass eines Strafbefehls wegen fahrlässiger Tötung gestellt. Der beantragte Strafbefehl über eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen wurde vom Amtsgericht Biberach erlassen und ist seit dem 29. April rechtskräftig. Gegen die Notärztin wurde beim Amtsgericht Biberach ebenfalls ein Antrag auf Erlass eines Strafbefehls wegen fahrlässiger Tötung gestellt. Der beantragte Strafbefehl über eine Geldstrafe wurde vom Amtsgericht auch erlassen. Allerdings hat die Beschuldigte gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt, so dass dieser nicht rechtskräftig ist. Ein Termin zur Hauptverhandlung wurde vom Amtsgericht Biberach noch nicht bestimmt.