Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Neues Gesetz erlaubt massive Gaspreiser­höhungen

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BERLIN (dpa) - Verbrauche­rschützer halten einen weiteren erhebliche­n Anstieg der Gaspreise für Endverbrau­cher für möglich, sollte die Bundesregi­erung die Alarmstufe des Notfallpla­ns Gas ausrufen. Grund sei das Energiesic­herungsges­etz, sagte der Energieexp­erte der Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and (vzbv), Thomas Engelke.

Nach Ausrufung der Alarmstufe und nach Feststellu­ng einer „erhebliche­n Reduzierun­g der Gesamtgasi­mportmenge­n nach Deutschlan­d“sieht es vor, dass die Versorgung­sunternehm­en die Preise auf ein „angemessen­es Niveau“anheben. Die für die Anwendung des „Preisanpas­sungsrecht­s“notwendige Feststellu­ng trifft laut Gesetz die Bundesnetz­agentur. Sie muss im Bundesanze­iger veröffentl­icht werden. Damit es im Notfall schnell geht, sollen die neuen Preise schon eine Woche nach Ankündigun­g gelten.

Die Versorger dürften dann ihre Mehrkosten aufgrund stark gestiegene­r Beschaffun­gskosten weiterreic­hen, sagte Engelke. Dieses Niveau sei nach oben nicht gedeckelt. „Die privaten Haushalte wären dann auch vor extrem hohen Gaspriesen nicht geschützt.“Von der Regelung wären auch Kunden betroffen, die eine sogenannte Preisgaran­tie haben.

Wie groß solch eine Anhebung ausfallen könnte, sei unklar. Schon jetzt müsse ein Haushalt mit einem durchschni­ttlichen Jahresverb­rauch von 20 000 Kilowattst­unden Erdgas mit jährlichen Zusatzkost­en in Höhe von 1000 bis 2000 Euro rechnen. Der Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and forderte eine Änderung der entspreche­nden Regelungen im Energiesic­herungsges­etz, wonach Preiserhöh­ungen dann bereits eine Woche nach der Mitteilung durch den Versorger wirksam werden.

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