Neues Gesetz erlaubt massive Gaspreiserhöhungen
BERLIN (dpa) - Verbraucherschützer halten einen weiteren erheblichen Anstieg der Gaspreise für Endverbraucher für möglich, sollte die Bundesregierung die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausrufen. Grund sei das Energiesicherungsgesetz, sagte der Energieexperte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Thomas Engelke.
Nach Ausrufung der Alarmstufe und nach Feststellung einer „erheblichen Reduzierung der Gesamtgasimportmengen nach Deutschland“sieht es vor, dass die Versorgungsunternehmen die Preise auf ein „angemessenes Niveau“anheben. Die für die Anwendung des „Preisanpassungsrechts“notwendige Feststellung trifft laut Gesetz die Bundesnetzagentur. Sie muss im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Damit es im Notfall schnell geht, sollen die neuen Preise schon eine Woche nach Ankündigung gelten.
Die Versorger dürften dann ihre Mehrkosten aufgrund stark gestiegener Beschaffungskosten weiterreichen, sagte Engelke. Dieses Niveau sei nach oben nicht gedeckelt. „Die privaten Haushalte wären dann auch vor extrem hohen Gaspriesen nicht geschützt.“Von der Regelung wären auch Kunden betroffen, die eine sogenannte Preisgarantie haben.
Wie groß solch eine Anhebung ausfallen könnte, sei unklar. Schon jetzt müsse ein Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 20 000 Kilowattstunden Erdgas mit jährlichen Zusatzkosten in Höhe von 1000 bis 2000 Euro rechnen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband forderte eine Änderung der entsprechenden Regelungen im Energiesicherungsgesetz, wonach Preiserhöhungen dann bereits eine Woche nach der Mitteilung durch den Versorger wirksam werden.