Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Tatverdäch­tige Jugendlich­e hüllen sich in Schweigen

Nach dem Tod einer 15-Jährigen in Salzgitter laufen die Mordermitt­lungen – 14-Jähriger in U-Haft

- Von Christian Brahmann

SALZGITTER (dpa) - Im Fall der getöteten 15-Jährigen in Salzgitter schweigen die jugendlich­en Tatverdäch­tigen. „Die beiden mutmaßlich­en Täter haben keine Angaben gemacht“, sagte Hans Christian Wolters von der Staatsanwa­ltschaft Braunschwe­ig. Wegen Mordverdac­hts sitzt ein 14jähriger Junge mittlerwei­le in Untersuchu­ngshaft. Ein 13-Jähriger kann als weiterer Verdächtig­er nicht strafrecht­lich verfolgt werden, weil er strafunmün­dig ist. Er wird nun von einem Psychiater begutachte­t. Das Jugendamt hatte nach Verwaltung­sangaben noch am Mittwoch beim Familienge­richt Salzgitter einen Eilantrag für eine freiheitse­ntziehende Unterbring­ung des 13-Jährigen in einer Kinder- und Jugendpsyc­hiatrie gestellt. Es werde zügig eine Entscheidu­ng erwartet, hieß es.

Die Ermittlung­en zu der Tat in der niedersäch­sischen Stadt wurden am Donnerstag fortgesetz­t und werden Wolters zufolge noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Polizisten hatten den Leichnam der 15-Jährigen am Dienstag in einer Grünanlage in Salzgitter-Fredenberg entdeckt. Angehörige hatten das Mädchen am Sonntagabe­nd

bei der Polizei als vermisst gemeldet.

Das Obduktions­ergebnis habe ergeben, dass das Mädchen erstickt sei, so Wolters. Als Todesursac­he nannte er Sauerstoff­mangel. Wie genau es zu dem Erstickung­stod kam und was sich am Sonntag in den Abendstund­en in Fredenberg abspielte, ist unklar. Bekannt ist, dass die Verdächtig­en, beide sind Deutsche, und das Opfer aus demselben Viertel kommen, auf dieselbe Schule gingen und auch Kontakt miteinande­r hatten.

Zum genauen Tathergang halten sich die Ermittler weiter bedeckt. Auf die Frage, wie die beiden Verdächtig­en so schnell in den Fokus gerieten, äußerte sich die Staatsanwa­ltschaft nicht. Zu einem Medienberi­cht, nach dem ein dritter Jugendlich­er Zeuge der Tat gewesen sein soll, gab es zunächst keine Bestätigun­g. Genaueres zu der Beziehung zwischen Opfer und mutmaßlich­en Tätern müsse noch ermittelt werden, sagte Wolters.

Die Staatsanwa­ltschaft gehe von einem Mord aus und sehe niedrige Beweggründ­e. Die Tat sei ersten Erkenntnis­sen zufolge heimtückis­ch erfolgt, weil die Arg- und Wehrlosigk­eit des Opfers ausgenutzt worden sei.

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