Tatverdächtige Jugendliche hüllen sich in Schweigen
Nach dem Tod einer 15-Jährigen in Salzgitter laufen die Mordermittlungen – 14-Jähriger in U-Haft
SALZGITTER (dpa) - Im Fall der getöteten 15-Jährigen in Salzgitter schweigen die jugendlichen Tatverdächtigen. „Die beiden mutmaßlichen Täter haben keine Angaben gemacht“, sagte Hans Christian Wolters von der Staatsanwaltschaft Braunschweig. Wegen Mordverdachts sitzt ein 14jähriger Junge mittlerweile in Untersuchungshaft. Ein 13-Jähriger kann als weiterer Verdächtiger nicht strafrechtlich verfolgt werden, weil er strafunmündig ist. Er wird nun von einem Psychiater begutachtet. Das Jugendamt hatte nach Verwaltungsangaben noch am Mittwoch beim Familiengericht Salzgitter einen Eilantrag für eine freiheitsentziehende Unterbringung des 13-Jährigen in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie gestellt. Es werde zügig eine Entscheidung erwartet, hieß es.
Die Ermittlungen zu der Tat in der niedersächsischen Stadt wurden am Donnerstag fortgesetzt und werden Wolters zufolge noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Polizisten hatten den Leichnam der 15-Jährigen am Dienstag in einer Grünanlage in Salzgitter-Fredenberg entdeckt. Angehörige hatten das Mädchen am Sonntagabend
bei der Polizei als vermisst gemeldet.
Das Obduktionsergebnis habe ergeben, dass das Mädchen erstickt sei, so Wolters. Als Todesursache nannte er Sauerstoffmangel. Wie genau es zu dem Erstickungstod kam und was sich am Sonntag in den Abendstunden in Fredenberg abspielte, ist unklar. Bekannt ist, dass die Verdächtigen, beide sind Deutsche, und das Opfer aus demselben Viertel kommen, auf dieselbe Schule gingen und auch Kontakt miteinander hatten.
Zum genauen Tathergang halten sich die Ermittler weiter bedeckt. Auf die Frage, wie die beiden Verdächtigen so schnell in den Fokus gerieten, äußerte sich die Staatsanwaltschaft nicht. Zu einem Medienbericht, nach dem ein dritter Jugendlicher Zeuge der Tat gewesen sein soll, gab es zunächst keine Bestätigung. Genaueres zu der Beziehung zwischen Opfer und mutmaßlichen Tätern müsse noch ermittelt werden, sagte Wolters.
Die Staatsanwaltschaft gehe von einem Mord aus und sehe niedrige Beweggründe. Die Tat sei ersten Erkenntnissen zufolge heimtückisch erfolgt, weil die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausgenutzt worden sei.