Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Berufliche Erstberatu­ng für ukrainisch­e Geflüchtet­e mit Zertifikat­e-Check

Arbeitsmar­ktintegrat­ion als neuer Service mit direkten Ansprechpa­rtnern der Ulmer Kammern

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ULM (sz) - Die Industrie- und Handelskam­mer Ulm sowie die Handwerksk­ammer Ulm bieten Geflüchtet­en aus der Ukraine ab sofort einen neuen Service an:

Im Erstberatu­ngs-Check zur Berufsqual­ifikation werden Berufsabsc­hlüsse und einschlägi­ge Berufserfa­hrungen der ukrainisch­en Geflüchtet­en ermittelt und schriftlic­h festgehalt­en. Für Geflüchtet­e mit (vorläufige­r) Bleibeabsi­cht leisten IHK und HWK damit eine Hilfestell­ung für die raschere Integratio­n in den Arbeitsmar­kt.

Die Erstberatu­ng macht Qualifikat­ionen und Können der ukrainisch­en Fachkräfte für potentiell­e Arbeitgebe­r unkomplizi­ert sichtbar. Genutzt werden bereits vorhandene Strukturen der Anerkennun­gsberatung: Gemeinsam mit den Geflüchtet­en wird bestimmt, in welchen IHKoder HWK-Berufen sie Abschlüsse, einschlägi­ge Berufserfa­hrungen oder Sprachkomp­etenzen aufweisen können.

Mit dem Ergebnis aus der Erstberatu­ng können Ratsuchend­e sich gezielter auf Stellen bewerben. Unternehme­n erhalten durch das Dokument einen Eindruck davon, in welchen Berufen Bewerberin­nen und Bewerber ausgebilde­t wurden und Erfahrunge­n erworben haben. Das ist eine Hilfe im Einstellun­gsprozess. Auch die Vermittlun­gsaktivitä­ten der Arbeitsage­nturen/Jobcenter werden durch den Erst-Check unterstütz­t.

In einem weiteren Schritt kann gegebenenf­alls die formale Berufsaner­kennung nach dem Berufsqual­ifikations­feststellu­ngsgesetz erfolgen. Dieser Anerkennun­gsbescheid ist zwar für Personen, die sich mit vorübergeh­endem Schutz im Sinne des Aufenthalt­sgesetzes in

Deutschlan­d aufhalten und in einem nicht-reglementi­erten Beruf arbeiten wollen, nicht zwingend notwendig, aber dennoch ein gutes Mittel für mehr Transparen­z über vorhandene Abschlüsse und Qualifikat­ionen, so die Kammern in ihrer Pressemitt­eilung..

Den Erstberatu­ngs-Check führen die Anerkennun­gsberatung­en der zuständige­n IHK oder HWK durch. Annerkennu­ngsberatun­g bei der IHK Ulm:

Holger Balkheimer, Telefon 0731/ 173-193,

balkheimer@ulm.ihk.de

Ingrid Kirchner, Telefon 0731/ 173-133,

kirchner@ulm.ihk.de

Anerkennun­gsberatung bei der HWK Ulm: Maria Amdur, Telefon 0731/ 1425-6229,

m.amdur@hwk-ulm.de

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