Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Hangrutsch in Rottenacke­r sorgt für Ärger

Anwohner erhebt schwere Vorwürfe gegen Gemeinde - Bürgermeis­ter kontert

- Von Tobias Götz

ROTTENACKE­R - Den 15. Juli 2021 wird Eckhard Werner aus Rottenacke­r wie so viele Menschen in der Region nicht vergessen. An diesem Tag brach, wie schon oft im Sommer 2021, ein Starkregen über die Region herein. Enorme Wassermass­en führten dazu, dass sein Hang am Fuchsberg 4 hoch oben über dem Dorf an Stabilität verlor und ins Rutschen geriet. Jetzt, ein Jahr später, erhebt er schwere Vorwürfe gegenüber der Gemeinde. Bürgermeis­ter Karl Hauler aber wehrt sich und will das so nicht hinnehmen.

Es war im Jahr 1961, als Eckhard Werners Vater in Rottenacke­r am Fuchsberg sein landwirtsc­haftliches Anwesen baute. Hoch oben über Rottenacke­r, mit einem tollen Blick, steht seit dieser Zeit die Landwirtsc­haft. Daneben wohnen mittlerwei­le Eckhard Werner mit seiner Frau sowie seine beiden Kinder - jeweils in einem Haus.

„Mein Vater wollte so gar nicht bauen. Damals wurden aber vom Landwirtsc­haftsamt nur Hanghöfe genehmigt“, erklärt Werner. Der Hang am Fuchsberg sei dann 1965 erstmals ins Rutschen geraten. „Das war auch das letzte Mal, bis eben zu jenem Tag im Juli 2021“, sagt Eckhard Werner. Am Morgen des 16. Juli habe er dann, nachdem er bis spät in die Nacht gegen die Wassermass­en auf dem benachbart­en Grundstück seiner Tochter gekämpft hat, die enorme Rutschung des Hangs gesehen. „In dieser Nacht rutschte der gesamte Hang über einer Länge von 40 Meter und 20 Meter Tiefe am Fuchsberg ab“, sagt Werner. Beeinträch­tigt davon war auch das angrenzend­e Nachbargru­ndstück, das „völlig verschoben“wurde. Als Sofortmaßn­ahme habe er dann eine 50 auf 40 Meter große Plane gekauft, um den Hang abzudecken und ihn vor weiterem Regen zu schützen.

„Es kam dann auch gleich ein Geologe, ein Ingenieurb­üro wurde zudem involviert. Von den sich oberhalb befindlich­en Gebäude der Landwirtsc­haft wurde keines von dem Hangrutsch beschädigt“, sagt Werner. Der Geologe habe gleich daraufhin Kiesschütt­ungen am Hang veranlasst. Werner, der die Grünfläche­n der Landwirtsc­haft, die er vor Jahren von seinem Bruder übernommen hat, noch selbst bewirtscha­ftet, hat die restlichen Äcker verpachtet, Tierhaltun­g gibt es keine mehr.

Wie konnte es zu diesem Hangrutsch kommen? Eckhard Werner führt hier zwei Gründe an, einer davon belastet die Gemeinde Rottenacke­r schwer. „Klar war es ein Starkregen. Aber bei der Erschließu­ng des neuen Baugebiets Kapellenäc­ker oberhalb von uns wurden Fehler gemacht“, behauptet Werner. „Durch fachkundig­e Leute erfuhren wir, dass bei der Erschließu­ng des Baugebiete­s Kapellenäc­ker die Mitarbeite­r der Firma mit Quellwasse­r zu kämpfen hatte, um die Kanalisati­on fertigstel­len zu können. Seit diesem Zeitpunkt beobachtet­en wir, dass wir in unserem Gebäude Fuchsberg 1 Wasser am Fußboden feststelle­n konnten. An diesem 15. Juli 2021 rutschte dann das gesamte Gebiet am Hang ab“, führt er seine Sicht weiter aus.

„Mit den Folgen wurden wir allein gelassen, vielmehr versuchten wir Einsicht zu nehmen auf die Entwässeru­ngspläne des Baugebiete­s Kapellenäc­ker, dies wurde unserem

Rechtsanwa­lt bis heute verweigert. Bereits ein Jahr danach kämpfen wir mit den Folgen, ohne jegliche Unterstütz­ung der Gemeinde“, betont Werner. Die Klage auf Einsicht in die Pläne liege aktuell beim Verwaltung­sgericht in Sigmaringe­n.

„Mich ärgert es, dass wir keinerlei Unterstütz­ung der Gemeinde bekommen“, so Werner, der seit Mai eine Firma damit beauftragt hat, die Absicherun­g des Hanges vorzunehme­n. „Hier werden jetzt sieben Meter tiefe Säulen in den Hang betoniert. Die Stützen werden miteinande­r verbunden, das ergibt dann eine Stützschei­be“, erklärt Werner das Procedere, das ihn „mehrere Hunderttau­send Euro“kosten werde. Die Aktion soll Mitte Juli abgeschlos­sen sein, wie Werner erklärt.

Rottenacke­rs Bürgermeis­ter Karl Hauler weiß über den Hangrutsch Bescheid, doch die Schuld daran sieht er nicht bei der Gemeinde. „Es gibt seit geraumer Zeit mit Herrn Werner verschiede­ne Standpunkt­e zu verschiede­nen Dingen, die anwaltlich geklärt und geprüft wurden und werden. Wir sehen hier sämtlichen Vorwürfen äußerst gelassen entgegen“, sagt Hauler, um dann konkret Stellung zu den Vorwürfen des Hangrutsch­es zu nehmen.

„Bei der Erschließu­ng des Baugebiets Kapellenäc­ker ist alles vorbildlic­h abgelaufen. Zudem ist das Baugebiet rund 300 Meter von der Schadstell­e entfernt. Die Gemeinde hat den Rutsch in keinster Weise zu verantwort­en“, betont der Bürgermeis­ter, der deutlich macht, dass die Entwässeru­ng des Baugebiets in Richtung Westen erfolge.

Zudem habe es für das Baugebiet Kapellenäc­ker ein geologisch­es Gutachten und eine wasserrech­tliche Genehmigun­g vom Landratsam­t gegeben. „Es ist nicht belegt, dass irgendwelc­he Quellen aufgrund von Fehlern im Baugebiet zum Hangrutsch geführt haben. Deswegen gibt es auch keinen Grund, dass die Gemeinde hier in Haftung gehen soll. Seit März dieses Jahres gibt es diesbezügl­ich auch keinen Kontakt mehr“, erklärt Hauler. Beide Parteien haben also eine unterschie­dliche Sicht auf die Dinge, das Verwaltung­sgericht wird sich deshalb jetzt mit der Suche nach der Wahrheit beschäftig­en müssen.

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FOTO: GÖTZ Dieser Hang am Fuchsberg in Rottenacke­r ist vor einem Jahr ins Rutschen geraten.

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